Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Ellerstraße 56
Postleitzahl (PLZ):53119
Ort:Bonn
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 456-24
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
18.11.2024 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
19.12.2024
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=720225
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=720225
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
18.11.2024 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Auftragsgegenstand ist die regelmäßige Entleerung und fachgerechte Reinigung der Leichtflüssigkeitsabscheider sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Entleerung und Reinigung anfallenden Leichtflüssigkeiten und Rückstände(umgangsprachlich Öl- und Benzinabscheiderinhalte), die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, mittels einem nach ADR zugelassenen Saugfahrzeug für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Abfällen handelt es sich allgemein um gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen/Anfallstellen (bspw. Werkstätten, etc.) innerhalb der Liegenschaft anfallen. Konkret sind das Sandfangsrückstände / Schlämme aus Einlaufschächten sowie Ölhaltiges Wasser aus Öl-/ Benzinabscheidern.
--
Die Jahresmengen unterliegen, entsprechend der Nutzung und der Anzahl der betriebenen Herkunftsstellen sowie deren Auslastung, Veränderungen.
Die durchschnittlichen, geschätzten jährlichen Mengen betragen
- in der Liegenschaft des Loses 1 (Frankfurt/Oder): ca. 8 m³
- in der Liegenschaft des Loses 2 (Walsrode): ca. 6m³,
welche keine Mindestabnahmemengen darstellen.
--
RV-Umfang: Es wird aufgrund der Erfahrung in der Vergangenheit angenommen, dass i.d.R. eine Entleerung/ Reinigung p.a. erfolgt. Eine zusätzliche 2. Reinigung während der Vertragslaufzeit ist möglich und erfolgt nach Bedarf.
Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Entleerungen pro Vertragsjahr ist nicht gegeben.
--
Die Leistung umfasst die Reinigung und Entsorgung gem. DIN 1999-100 (Leistungen nicht abschließend):
- Öffnen der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage (Domdeckel etc.),
- Kontrollmessung der Schlammschichtdicke vor der Absaugung/Kontrollmessung der Ölschichtdicke im Ölabscheider / Koaleszenzabscheider vor der Absaugung,
- Feststellung der Entsorgungsbedürftigkeit,
- Komplettabsaugung des Schlammfangs und des Koaleszenzabscheiders als Komplettentleerung,
- Soweit zulässig und technisch möglich, ist ein Einstieg in den Schlammfang und den Abscheider vorzunehmen (nach erfolgter CO-Messung durch das Personal der Auftragnehmerin),
- Sichtkontrolle der entsprechenden Anlagenteile auf erkennbare Mängel (soweit dies im Rahmen der Entleerung / Reinigung möglich ist),
- Gründliche Reinigung des Abscheiders mit Hochdruckpumpe und Entfernung der Verkrustungen und Ablagerungen entsprechend der Vorgaben der Hersteller (z.B. hier: Mall Umweltsysteme bzw. Dywidag),
- Gründliche Reinigung und Entfernung der Verkrustungen und Ablagerungen der Hauptzulaufleitungen sowie der Ablaufleitungen bis Übergabeschacht zum Hauptkanal mittels Hochdruckpumpe,
- Füllen der Abscheideranlage mit Wasser nach der Entleerung (Einstellung Nullwasserstand),
- Funktionsprüfung nach dem Absaugen (Schwimmer, Melde- und Warnanlage) und Dokumentation des Ergebnisses auf dem Auftragszettel,
- Ordnungsgemäßes Verschließen der Abscheideranlage und der Schachtabdeckungen,
- Finale Entsorgung der abgesaugten Inhalte (Schlamm und Leichtflüssigkeiten) in einer zugelassenen Anlage mittels Sammelentsorgungsnachweis,
- die Beförderung im Sinne des § 2 (2) GGBefG in eine zulässige Entsorgungsanlage,
- die Übernahme und die Erfüllung der gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB,
- die Nachweisdokumentation und Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege durch Vorlage der Entsorgungsnachweise (SEN / EN) und den Nachweis über die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung durch Vorlage der Begleit- und Übernahmescheine bzw. anderer bestätigter Verbleibsnachweise entsprechend der NachweisV sowie für die gefahrgutrechtliche Dokumentation von Transporten,
- die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik) und Führung des Betriebstagebuchs gem. § 5 EfbV.
--
Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die AG, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der AG eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin (AN) die Abgasnorm Euro VI erfüllen.
--
Die AN übernimmt dabei die Pflichten des Beförderers, des Absenders, des Verladers, des Verpackers, des Befüllers sowie sonstige Pflichten gem. § 26 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahn und auf Binnengewässern (GGVSEB).
--
Die Abfalldeklaration umfasst auch die Prüfung Gefahrgut/kein Gefahrgut sowie alle daraus resultierenden gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB durch die AN. Zusätzlich hat die AN Einzelanfragen bezüglich der Abfalldeklaration per E-Mail durch die benannten Ansprechpersonen zu beantworten.
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Die hier ausgeschriebenen Abfälle gehen in den Besitz und das Eigentum der AN über und sind einer fach- und umweltgerechten Entsorgung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuzuführen. Die AN benennt das Entsorgungsverfahren.
--
Soweit die übernommenen Abfälle nicht stofflich aufgearbeitet oder thermisch verwertet werden können, verpflichtet sich die AN zur umweltverträglichen Beseitigung der Abfälle gemäß der jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen.
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Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung, die einer länderspezifischen Andienungspflicht bei einer zentralen Einrichtung unterliegen, bevollmächtigt und beauftragt die AG die AN, diese Abfälle bei der zentralen Einrichtung anzudienen, die Entsorgungsbestätigungen / Zuweisungen entgegenzunehmen sowie alle Erklärungen gegenüber der zentralen Einrichtung abzugeben, die zur Abwicklung des Entsorgungsverfahrens notwendig sind. Neben der verwaltungsseitigen Abwicklung übernimmt die AN finanzielle Abwicklung der Andienung.
--
Gebühren und Auslagen, die bei der Andienung von Abfällen von der zentralen Einrichtung für ihre Tätigkeit erhoben werden, wird die AN nach Fälligkeit an die zentrale Einrichtung zahlen und der AG ohne Aufschlag weiterberechnen. Alle Gebühren sind auf der Rechnung separat (keine Verrechnung) von den Entsorgungspositionen auszuweisen. Im Fall der Entsorgung außerhalb des Bundeslandes der Abfallerzeugerin trägt die AN die Nachweisgebühren des Abfallerzeugers.
--
Die AN ist gegenüber der AG für die Einhaltung der Sicherheit durch das von ihr eingesetzte eigene bzw. bei ggf. beauftragten Unterauftragnehmern beschäftigte Personal verantwortlich und haftet für die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften, die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängen. Die AN ist dafür verantwortlich, dass eingesetzte Unterauftragnehmerinnen alle für die mit der Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Kriterien erfüllen bzw. Genehmigungen vorliegen.
--
Behördliche, private Genehmigungen oder Erlaubnisse (z. B. Stellgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen, Wegerechte etc.), soweit erforderlich für die zu erbringende Leistung, erfolgen eigenständig und auf eigene Kosten rechtzeitig vor Auftragsausführung durch die beauftragende Stelle der AG.
--
Die angebotenen Preise sind Festpreise, entstehen zusätzliche Kosten aufgrund von unvorhersehbaren Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen und/oder Gebühren sowie sonstige Abgaben, ist die AN berechtigt, die Mehrkosten, sofern diese verursachungsgerecht und nachvollziehbar belegt werden können, entsprechende Konditionsanpassung zu verlangen. Bei außergewöhnlichen, nicht vorhersehbare Dieselkostensteigerungen ist auf Antrag eine Preisprüfung möglich, die auf Basis der Dieselpreisentwicklung nach BGL (Bundesverband Güterverkehr und Logistik und Entsorgung) erstmalig nach 2 Jahren geltend gemacht werden kann.
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Die Jahresmengen unterliegen, entsprechend der Nutzung und der Anzahl der betriebenen Herkunftsstellen sowie deren Auslastung, Veränderungen.
Die durchschnittlichen, geschätzten jährlichen Mengen betragen
- in der Liegenschaft des Loses 1 (Frankfurt/Oder): ca. 8 m³
- in der Liegenschaft des Loses 2 (Walsrode): ca. 6m³,
welche keine Mindestabnahmemengen darstellen.
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RV-Umfang: Es wird aufgrund der Erfahrung in der Vergangenheit angenommen, dass i.d.R. eine Entleerung/ Reinigung p.a. erfolgt. Eine zusätzliche 2. Reinigung während der Vertragslaufzeit ist möglich und erfolgt nach Bedarf.
Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Entleerungen pro Vertragsjahr ist nicht gegeben.
--
Die Leistung umfasst die Reinigung und Entsorgung gem. DIN 1999-100 (Leistungen nicht abschließend):
- Öffnen der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage (Domdeckel etc.),
- Kontrollmessung der Schlammschichtdicke vor der Absaugung/Kontrollmessung der Ölschichtdicke im Ölabscheider / Koaleszenzabscheider vor der Absaugung,
- Feststellung der Entsorgungsbedürftigkeit,
- Komplettabsaugung des Schlammfangs und des Koaleszenzabscheiders als Komplettentleerung,
- Soweit zulässig und technisch möglich, ist ein Einstieg in den Schlammfang und den Abscheider vorzunehmen (nach erfolgter CO-Messung durch das Personal der Auftragnehmerin),
- Sichtkontrolle der entsprechenden Anlagenteile auf erkennbare Mängel (soweit dies im Rahmen der Entleerung / Reinigung möglich ist),
- Gründliche Reinigung des Abscheiders mit Hochdruckpumpe und Entfernung der Verkrustungen und Ablagerungen entsprechend der Vorgaben der Hersteller (z.B. hier: Mall Umweltsysteme bzw. Dywidag),
- Gründliche Reinigung und Entfernung der Verkrustungen und Ablagerungen der Hauptzulaufleitungen sowie der Ablaufleitungen bis Übergabeschacht zum Hauptkanal mittels Hochdruckpumpe,
- Füllen der Abscheideranlage mit Wasser nach der Entleerung (Einstellung Nullwasserstand),
- Funktionsprüfung nach dem Absaugen (Schwimmer, Melde- und Warnanlage) und Dokumentation des Ergebnisses auf dem Auftragszettel,
- Ordnungsgemäßes Verschließen der Abscheideranlage und der Schachtabdeckungen,
- Finale Entsorgung der abgesaugten Inhalte (Schlamm und Leichtflüssigkeiten) in einer zugelassenen Anlage mittels Sammelentsorgungsnachweis,
- die Beförderung im Sinne des § 2 (2) GGBefG in eine zulässige Entsorgungsanlage,
- die Übernahme und die Erfüllung der gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB,
- die Nachweisdokumentation und Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege durch Vorlage der Entsorgungsnachweise (SEN / EN) und den Nachweis über die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung durch Vorlage der Begleit- und Übernahmescheine bzw. anderer bestätigter Verbleibsnachweise entsprechend der NachweisV sowie für die gefahrgutrechtliche Dokumentation von Transporten,
- die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik) und Führung des Betriebstagebuchs gem. § 5 EfbV.
--
Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die AG, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der AG eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin (AN) die Abgasnorm Euro VI erfüllen.
--
Die AN übernimmt dabei die Pflichten des Beförderers, des Absenders, des Verladers, des Verpackers, des Befüllers sowie sonstige Pflichten gem. § 26 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahn und auf Binnengewässern (GGVSEB).
--
Die Abfalldeklaration umfasst auch die Prüfung Gefahrgut/kein Gefahrgut sowie alle daraus resultierenden gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB durch die AN. Zusätzlich hat die AN Einzelanfragen bezüglich der Abfalldeklaration per E-Mail durch die benannten Ansprechpersonen zu beantworten.
--
Die hier ausgeschriebenen Abfälle gehen in den Besitz und das Eigentum der AN über und sind einer fach- und umweltgerechten Entsorgung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuzuführen. Die AN benennt das Entsorgungsverfahren.
--
Soweit die übernommenen Abfälle nicht stofflich aufgearbeitet oder thermisch verwertet werden können, verpflichtet sich die AN zur umweltverträglichen Beseitigung der Abfälle gemäß der jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen.
--
Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung, die einer länderspezifischen Andienungspflicht bei einer zentralen Einrichtung unterliegen, bevollmächtigt und beauftragt die AG die AN, diese Abfälle bei der zentralen Einrichtung anzudienen, die Entsorgungsbestätigungen / Zuweisungen entgegenzunehmen sowie alle Erklärungen gegenüber der zentralen Einrichtung abzugeben, die zur Abwicklung des Entsorgungsverfahrens notwendig sind. Neben der verwaltungsseitigen Abwicklung übernimmt die AN finanzielle Abwicklung der Andienung.
--
Gebühren und Auslagen, die bei der Andienung von Abfällen von der zentralen Einrichtung für ihre Tätigkeit erhoben werden, wird die AN nach Fälligkeit an die zentrale Einrichtung zahlen und der AG ohne Aufschlag weiterberechnen. Alle Gebühren sind auf der Rechnung separat (keine Verrechnung) von den Entsorgungspositionen auszuweisen. Im Fall der Entsorgung außerhalb des Bundeslandes der Abfallerzeugerin trägt die AN die Nachweisgebühren des Abfallerzeugers.
--
Die AN ist gegenüber der AG für die Einhaltung der Sicherheit durch das von ihr eingesetzte eigene bzw. bei ggf. beauftragten Unterauftragnehmern beschäftigte Personal verantwortlich und haftet für die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften, die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängen. Die AN ist dafür verantwortlich, dass eingesetzte Unterauftragnehmerinnen alle für die mit der Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Kriterien erfüllen bzw. Genehmigungen vorliegen.
--
Behördliche, private Genehmigungen oder Erlaubnisse (z. B. Stellgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen, Wegerechte etc.), soweit erforderlich für die zu erbringende Leistung, erfolgen eigenständig und auf eigene Kosten rechtzeitig vor Auftragsausführung durch die beauftragende Stelle der AG.
--
Die angebotenen Preise sind Festpreise, entstehen zusätzliche Kosten aufgrund von unvorhersehbaren Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen und/oder Gebühren sowie sonstige Abgaben, ist die AN berechtigt, die Mehrkosten, sofern diese verursachungsgerecht und nachvollziehbar belegt werden können, entsprechende Konditionsanpassung zu verlangen. Bei außergewöhnlichen, nicht vorhersehbare Dieselkostensteigerungen ist auf Antrag eine Preisprüfung möglich, die auf Basis der Dieselpreisentwicklung nach BGL (Bundesverband Güterverkehr und Logistik und Entsorgung) erstmalig nach 2 Jahren geltend gemacht werden kann.
b)
CPV-Codes
Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen (90513500-1)
c)
Ort der Leistungserbringung
Los 1: Bundespolizeiinspektion (BPOL), Kopernikusstraße 71-75, 15236 Frankfurt/Oder
Los 2: Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Walsrode, Schulstraße 34, 29664 Walsrode
Los 2: Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum Walsrode, Schulstraße 34, 29664 Walsrode
6.
Angaben zu Losen
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Vertragsbeginn für beide Lose: nach Zuschlag.
--
Leistungsbeginn für Los 1: 01.01.2025
Leistungsbeginn für Los 2: 01.04.2025
--
Vertragsende je Los: 31.12.2026
--
Vertragsverlängerung (Option der AG)
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
--
Leistungsbeginn für Los 1: 01.01.2025
Leistungsbeginn für Los 2: 01.04.2025
--
Vertragsende je Los: 31.12.2026
--
Vertragsverlängerung (Option der AG)
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise in € einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt festgelegt.
14.
Sonstige Angaben
Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
--
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 05.11.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die AG wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
--
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die AG unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
--
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
--
Angebote können ausschließlich elektronisch über die e Vergabe Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Für die Abgabe eines Angebots ist die Schaltfläche „Angebot abgeben“ zu verwenden. Eine Angebotsabgabe über die Schaltfläche „Vergabestelle kontaktieren“ ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Angebotsabgabe auf postalischem Weg, per E Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
--
Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
--
Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
--
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 05.11.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die AG wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die AG unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e Vergabe Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Angebote können ausschließlich elektronisch über die e Vergabe Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Für die Abgabe eines Angebots ist die Schaltfläche „Angebot abgeben“ zu verwenden. Eine Angebotsabgabe über die Schaltfläche „Vergabestelle kontaktieren“ ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Eine Angebotsabgabe auf postalischem Weg, per E Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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