Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z2g-FE 15.0672/2020/FRB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
05.11.2024 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
04.02.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=720002
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=720002
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
05.11.2024 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Ingenieurbauwerke bilden insbesondere mit den Brücken das Fundament der modernen Verkehrsinfrastruktur und sind wesentlich für die Wirtschaftslage in Deutschland. Die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als erfolgreiches Exportland hängt somit auch von der Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Brücken ab.
Doch vielerorts sind vor allem die Brücken in einem bedenklichen Zustand, da sie durch den Schwerverkehr stets hohen Belastungen ausgesetzt waren und sind. Schädigungen durch Überladungen, falsche Beladungen, zunehmende Alterungs-, Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen sowie strukturelle Defizite fordern zum Handeln auf. Diese Risiken werden durch das anhaltend steigende Verkehrsaufkommen und wachsende Verkehrsbelastung durch immer schwerere Fahrzeuge noch verschärft. Da die Ingenieurbauwerke eine entscheidende Rolle in der Mobilität von Menschen und Gütern spielen, kann ihr Ausfall schwerwiegende wirtschaftliche und sicherheitstechnische Folgen haben.
Infolgedessen und Defiziten in den Regelwerken gibt es eine Vielzahl von älteren Brückenbauwerken im Netz der Bundesfernstraßen die einer Nachrechnung zur Abschätzung der Tragfähigkeit bedürfen. Diese Nachrechnung erfolgt anhand der Nachrechnungsrichtlinie (NRR).
Ein sehr großer Anteil (86% im Zuge von BAB) der Brückenbauwerke weist hierbei eine Länge von weniger als 20m auf. Im Rahmen des Vorhabens „Methodik zur Tragfähigkeitsbewertung kleinerer Einfeldbrücken im Zuge von Bundesfernstraßen gemäß „Richtlinie zur Nachrechnung von Brücken im Bestand“ (NRR)“ wurde für ausgewählte Tragsysteme ein Tool entwickelt, welches den Straßenbauverwaltungen ein einfach anwendbares Werkzeug zur Verfügung stellt, um kleinere Einfeldbrücken zeitoptimiert hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit zu bewerten.
Die Berechnung wurde auf rechtwinklig kreuzende Bauwerke und die Nachweisführung auf den Baustoff Stahlbeton beschränkt.
Das Ziel dieses Vorhabens ist es, das im vorangegangenen Vorhaben entwickelte Tool TEK so anzupassen und fortzuschreiben, dass es für einen großen Anteil kleinerer Bauwerke im Zuge der Bundesfernstraßen angewendet werden kann. Hierdurch könnten maßgeblich Kapazitäten eingespart werden, die für die Nachrechnung größerer, konstruktiv besonderer oder zeitlich kritischerer Brückenbauwerke verwendet werden können.
Doch vielerorts sind vor allem die Brücken in einem bedenklichen Zustand, da sie durch den Schwerverkehr stets hohen Belastungen ausgesetzt waren und sind. Schädigungen durch Überladungen, falsche Beladungen, zunehmende Alterungs-, Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen sowie strukturelle Defizite fordern zum Handeln auf. Diese Risiken werden durch das anhaltend steigende Verkehrsaufkommen und wachsende Verkehrsbelastung durch immer schwerere Fahrzeuge noch verschärft. Da die Ingenieurbauwerke eine entscheidende Rolle in der Mobilität von Menschen und Gütern spielen, kann ihr Ausfall schwerwiegende wirtschaftliche und sicherheitstechnische Folgen haben.
Infolgedessen und Defiziten in den Regelwerken gibt es eine Vielzahl von älteren Brückenbauwerken im Netz der Bundesfernstraßen die einer Nachrechnung zur Abschätzung der Tragfähigkeit bedürfen. Diese Nachrechnung erfolgt anhand der Nachrechnungsrichtlinie (NRR).
Ein sehr großer Anteil (86% im Zuge von BAB) der Brückenbauwerke weist hierbei eine Länge von weniger als 20m auf. Im Rahmen des Vorhabens „Methodik zur Tragfähigkeitsbewertung kleinerer Einfeldbrücken im Zuge von Bundesfernstraßen gemäß „Richtlinie zur Nachrechnung von Brücken im Bestand“ (NRR)“ wurde für ausgewählte Tragsysteme ein Tool entwickelt, welches den Straßenbauverwaltungen ein einfach anwendbares Werkzeug zur Verfügung stellt, um kleinere Einfeldbrücken zeitoptimiert hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit zu bewerten.
Die Berechnung wurde auf rechtwinklig kreuzende Bauwerke und die Nachweisführung auf den Baustoff Stahlbeton beschränkt.
Das Ziel dieses Vorhabens ist es, das im vorangegangenen Vorhaben entwickelte Tool TEK so anzupassen und fortzuschreiben, dass es für einen großen Anteil kleinerer Bauwerke im Zuge der Bundesfernstraßen angewendet werden kann. Hierdurch könnten maßgeblich Kapazitäten eingespart werden, die für die Nachrechnung größerer, konstruktiv besonderer oder zeitlich kritischerer Brückenbauwerke verwendet werden können.
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
- Erfahrungen mit der Tragfähigkeits-bewertung von Straßenbrücken, nachzuweisen durch mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (siehe Referenzliste 1).
- Erfahrungen mit der Nachrechnungs-richtlinie (NRR) für Brücken im Bestand, nachzuweisen durch mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (siehe Referenzliste 2)
- Kenntnisse zu Besonderheiten kleinerer Einfeldbrücken, nachzuweisen durch Eigenerklärung (formlose Beschreibung)
- Anwendungserfahrungen mit Datenbanken, speziell zu Access oder Erfahrungen mit TEK, nachzuweisen durch Eigenerklärung (formlose Beschreibung)
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
- Erfahrungen mit der Tragfähigkeits-bewertung von Straßenbrücken, nachzuweisen durch mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (siehe Referenzliste 1).
- Erfahrungen mit der Nachrechnungs-richtlinie (NRR) für Brücken im Bestand, nachzuweisen durch mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (siehe Referenzliste 2)
- Kenntnisse zu Besonderheiten kleinerer Einfeldbrücken, nachzuweisen durch Eigenerklärung (formlose Beschreibung)
- Anwendungserfahrungen mit Datenbanken, speziell zu Access oder Erfahrungen mit TEK, nachzuweisen durch Eigenerklärung (formlose Beschreibung)
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
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