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Ausschreibungsdetails

Deponie in 39288 Burg, Herstellung der "Endgültigen Oberflächenabdichtung" (RWM-Schicht)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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01.10.2024

29.10.2024 13:30

29.10.2024 13:30

ZVS/65/070/24

Sachsen-Anhalt: Landkreis Jerichower Land

01.10.2024 19:45

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer: Bahnhofstraße 9
Postleitzahl (PLZ): 39288
Ort: Burg
Telefon: +49 3921 9493060
Telefax: +49 3921 9499531
Internet-Adresse: http://www.lkjl.de

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: ZVS/65/070/24

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
  • schriftlich (nicht elektronisch)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Deponie Burg, Berliner Chaussee 138a, 39288 Burg

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

220.000 t Bodenmaterial liefern
120.000 m² Rückbau Rekuschicht, Mächtigkeit 0,2 m
15.000 m² Rückbau Schotterschicht
120.000 m² Unterboden 1,05 bis 1,20 m mächtig einbauen
120.000 m² Oberboden 0,30 m mächtig einbauen
3.500 m² Wegebau aus Schottertrag- und Schotterdeckschicht
27 Stk. Gasbrunnen umbauen
1 Stk. PE-HD Lysimeter inkl. PE-HD Schacht liefern und einbauen

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
07.01.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
30.10.2027

j)
Nebenangebote

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Vergabeunterlagen werden nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden bei
Wie Hauptauftraggeber siehe a)

Sonstige Angaben

Die Vergabeunterlagen können über die Internetseite des Landkreises ( http://www.lkjl.de/de/vergaben.html) mit dem dort zur Ausschreibung hinterlegten Link zum Portal der eVergabe heruntergeladen werden.
Alle weiteren Informationen (insbesondere Teilnehmer- und Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Das gilt insbesondere für die Bieter, die nicht im eVergabe-Portal registriert sind.
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
29.10.2024 - 13:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
06.12.2024

p)
Angebote sind einzureichen

schriftlich an
den Auftraggeber siehe a)

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

s)
Öffnung der Angebote

29.10.2024 - 13:31 Uhr
Ort der Eröffnung
Landkreis Jerichower Land, Bahnhofstraße 9, 39288 Burg, Zimmer K 1
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bieter und ihre Bevollmächtigten

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen:
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Nachweis Haftpflichtversicherung
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Ausstellerein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
Die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA und die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs.2 und 4 TVergG LSA (wenn diese zum Einsatz kommen) sind mit dem Angebot einzureichen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Bei Zuschlag an eine Bietergemeinschaft sind von jedem nicht präqualifizierten Mitglied der Bietergemeinschaft zur Bestätigung der Eigenerklärung zur Eignung folgende Unterlagen vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Die o. g. Anzahl der Referenzen ist von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung und folgende Nachweise zu erbringen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des Nachunternehmens anzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen.
Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen bei.
Für die ausgeschriebene Leistung maßgeblich ist der Tarifbereich/die Branche Garten-, Landschafts-und Sportplatzbau.
Datenblatt Stand 18.07.2024:
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Bundeslohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025:
Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 7.6 wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA.
Zum Stand 1. Januar 2025 beträgt der vergabespezifische Mindestlohn i.S.d. § 11 Abs. 3 TVergG 14,77 Euro pro Stunde.
Zum Stand 1. Februar 2025 beträgt der vergabespezifische Mindestlohn i.S.d. § 11 Abs. 3 TVergG 15,67 Euro pro Stunde.
Für eine Berechnung ab November 2025 müssen die Ergebnisse der bevorstehenden Tarifrunden abgewartet werden.
- Bundes-Gehaltstarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025:
Sofern im Gehalts-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen. Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn/Wochenarbeitszeit/13.
- Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 20. Dezember 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 5. März 2007
- Bundesrahmentarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995.

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle


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