Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Straße, Hausnummer:Von-der-Hydt-Str. 16-18
Postleitzahl (PLZ):10785
Ort:Berlin
E-Mail: zvs@hv.spk-berlin.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
SPK-ZVS-24-00063-OeA-M-MVF
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
22.10.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
15.11.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=717942
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=717942
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
22.10.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Lieferung eines 3D Digital Mikroskop im Rahmen eines Erstbezuges des
archäologischen Hauses am Petriplatz Berlin
archäologischen Hauses am Petriplatz Berlin
b)
CPV-Codes
Mikroskope (38510000-3)
c)
Ort der Leistungserbringung
Berlin
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 48 VgV, §§ 31, 35 UVgO):
- keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
vorliegen.
Sofern für Ihr Unternehmen einer oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, stellen Sie bitte die näheren Umstände auf einer dieser Erklärung beizufügenden Anlage dar und schildern Sie zudem, ob und welche Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB durchgeführt wurden bzw. Ihr Unternehmen (z.B. bei Insolvenz) dennoch in der Lage ist den Auftrag auszuführen.
- keine Ausschlussgründe gem.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
§ 98c des Aufenthaltsgesetzes,
§ 19 Mindestlohngesetz (MiLoG)
§ 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und
§ 22 des Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
vorliegen.
---
Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
- Personenschäden: mindestens 1,50 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- Sach-/ Vermögensschäden: mindestens 3,00 Mio. Euro (pro Schadensfall)
---
Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
- Lieferung, Aufbau, Installation, Kalibrierung der Linsen sowie eintägige Erstschulung (deutschsprachig) in Berlin anbietet.
- kostenfreie Software- Updates garantiert.
- einen kostenfreien Tel.-Support und per Video- Konferenz anbietet.
- einen 48-Stunden vor-Ort-Support in Berlin anbietet.
---
Unternehmensbezogene Referenzen:
- Einsatz in einer Kulturinstitution, vorzugsweise Museen, Landesämter oder Forschungseinrichtungen mit archäologischem Bezug
- Vergleichbarer Umfang des hier beschriebenen Aufbaus
- keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
vorliegen.
Sofern für Ihr Unternehmen einer oder mehrere Ausschlussgründe vorliegen, stellen Sie bitte die näheren Umstände auf einer dieser Erklärung beizufügenden Anlage dar und schildern Sie zudem, ob und welche Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB durchgeführt wurden bzw. Ihr Unternehmen (z.B. bei Insolvenz) dennoch in der Lage ist den Auftrag auszuführen.
- keine Ausschlussgründe gem.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
§ 98c des Aufenthaltsgesetzes,
§ 19 Mindestlohngesetz (MiLoG)
§ 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und
§ 22 des Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)
vorliegen.
---
Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
- Personenschäden: mindestens 1,50 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- Sach-/ Vermögensschäden: mindestens 3,00 Mio. Euro (pro Schadensfall)
---
Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
- Lieferung, Aufbau, Installation, Kalibrierung der Linsen sowie eintägige Erstschulung (deutschsprachig) in Berlin anbietet.
- kostenfreie Software- Updates garantiert.
- einen kostenfreien Tel.-Support und per Video- Konferenz anbietet.
- einen 48-Stunden vor-Ort-Support in Berlin anbietet.
---
Unternehmensbezogene Referenzen:
- Einsatz in einer Kulturinstitution, vorzugsweise Museen, Landesämter oder Forschungseinrichtungen mit archäologischem Bezug
- Vergleichbarer Umfang des hier beschriebenen Aufbaus
12.
Zuschlagskriterien
100 % Preis ohne USt.
14.
Sonstige Angaben
A. Nur registrierte Nutzer der e-Vergabe, die die Teilnahme unter "meine e-Vergabe"
aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
---
B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch
uneingeschränkt zur Verfügung.
---
C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum
Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des
Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert
werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur
Angebotsabgabe zu entnehmen.
Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr
beantwortet. Die SPK behält sich vor auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der
Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum
Verfahren nicht kontaktiert werden.
---
D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf
Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in
anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-
Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines
Angebotes zu beachten.
---
E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
---
F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte
Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der
Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet
gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt
11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
---
G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet
werden.
---
H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf
der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind
zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren
Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten
Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 Abs. 1
UVgO von der Wertung ausgeschlossen. Unterlagen werden nachgefordert.
Nachforderungen richten sich nach den Regelungen gem. § 41 (2) bis (4) UVgO.
---
I. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes
genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten
Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden
an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über
"meine e-Vergabe" beizufügen.
---
J. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht
berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
---
B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch
uneingeschränkt zur Verfügung.
---
C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum
Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des
Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert
werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur
Angebotsabgabe zu entnehmen.
Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr
beantwortet. Die SPK behält sich vor auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der
Frist eingehen.
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum
Verfahren nicht kontaktiert werden.
---
D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf
Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in
anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-
Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines
Angebotes zu beachten.
---
E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
---
F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte
Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der
Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet
gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt
11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
---
G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet
werden.
---
H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf
der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind
zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren
Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten
Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 Abs. 1
UVgO von der Wertung ausgeschlossen. Unterlagen werden nachgefordert.
Nachforderungen richten sich nach den Regelungen gem. § 41 (2) bis (4) UVgO.
---
I. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes
genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten
Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden
an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über
"meine e-Vergabe" beizufügen.
---
J. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht
berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
a67112c3-17f2-4bd7-9e95-1c5095221d46