Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- schriftlich (nicht elektronisch)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
500 m Kabel und Leitungen
200 Stück Steckdosen
300 m Verlegesystem
200 Stück Bohrungen und Durchbrüche
5500 m Datenkabel
130 Stück Datendosen RJ45
3 Stück Datenschränke
11 Patchfelder zur Nachrüstung in vorh. oder in neue Schränke
3 LWL-Patchfelder zur Nachrüstung in vorh. oder in neue Schränke
100 m LWL-Kabel einschl. Spleißen
100 Stück HDMI-Anschlussdosen
50 Stück HDMI-Hybridkabel
1 Stück Klimaanlage
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Sonstige Angaben
Alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Das gilt insbesondere für die Bieter, die nicht im eVergabe-Portal registriert sind.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt, vom 20.09.2022 gültig bis 31.12.2024
- Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Entgeltgruppen E 1 und E 2 wird ersetzt durch das in § 2 des Tarifvertrags über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 17. Januar 2019 geregelte Mindestentgelt von derzeit 13,95 €.
- Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 17. Januar 2019 (allgemeinverbindlich)
- Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt, vom 20.09.2022
- Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt gültig ab dem 01.01.2023
- Tarifvertrag zur Regelung von Auswärtsarbeiten (Montagearbeiten) für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhaltgültig ab dem 01.01.2023
- Tarifvertrag zur Regelung des Urlaubs für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt gültig ab dem 01.01.2023
- Tarifvertrag über betriebliche Sonderzahlungen für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt gültig ab dem 01.01.2023