Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, SG 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Straße, Hausnummer:Linderbacher Weg 30
Postleitzahl (PLZ):99099
Ort:Erfurt
Telefon:+49 361 574317402
Telefax:+49 361 574317499
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
24.56-2912-266-2024
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
24.10.2024 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
15.11.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=717570
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=717570
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
24.10.2024 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Lieferung, Einbau und Anschluß von 7 Stück Feinstaubarbeitsplätzen, 7 Stück Mittelarbeitstische und 7 Stück Trockenschränke
b)
CPV-Codes
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000-4)
c)
Ort der Leistungserbringung
verschiedene Diensstellen im Freistaat Thüringen
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Los 1/ 7 Stück Feinstaubarbeitsplätzen
Los 2/ 7 Stück Mittelarbeitstische
Los 3/ 7 Stück Trockenschränke
Los 2/ 7 Stück Mittelarbeitstische
Los 3/ 7 Stück Trockenschränke
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Lieferung hat bis zur KW 52 in 2024 zu erfolgen.Vorablieferungen sind erwünscht
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen Teil B (VOL/B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
Leistungen Teil B (VOL/B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
1. Eigenerklärung Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer
Polizei (Vordruck)
2. Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
3. Eigenerklärung zu § 14 ThürVgG (Vordruck)
4. technische Datenblätter, Produltbeschreibung, Zertifikate
Polizei (Vordruck)
2. Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
3. Eigenerklärung zu § 14 ThürVgG (Vordruck)
4. technische Datenblätter, Produltbeschreibung, Zertifikate
12.
Zuschlagskriterien
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß folgender Kriterien und Gewichtung: 100%
Preis
Preis
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die
vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichlichen Gesamtauftragswert
unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m Art. 4 der jeweils gültigen
Richtlinie, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000
EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei Leistungen und Lieferungen).
In diesem Fall besteht nach § 19 ThürVgG eine Informationspflicht der Auftraggeber
(Vergabestelle) über die beabsichtigte Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer
Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt. Der Bieter hat die Möglichkeit, vor Ablauf der Frist gemäß § 19
ThürVgG schriftlich beim Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu
beanstanden. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht
nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer
Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben
werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September
2005 (GVBI. S. 325) in der jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für weitere
Informationen wird auf das Hinweisblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen. Die
Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum
Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-
Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten
wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre
Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe
angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf
Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu
werden.
nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die
vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichlichen Gesamtauftragswert
unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m Art. 4 der jeweils gültigen
Richtlinie, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000
EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei Leistungen und Lieferungen).
In diesem Fall besteht nach § 19 ThürVgG eine Informationspflicht der Auftraggeber
(Vergabestelle) über die beabsichtigte Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer
Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt. Der Bieter hat die Möglichkeit, vor Ablauf der Frist gemäß § 19
ThürVgG schriftlich beim Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu
beanstanden. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht
nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer
Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben
werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September
2005 (GVBI. S. 325) in der jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für weitere
Informationen wird auf das Hinweisblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen. Die
Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum
Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-
Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten
wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre
Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe
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Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu
werden.
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