Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Straße, Hausnummer: Otto-von-Guericke-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 39104
Ort: Magdeburg
Telefon: +49 391-5810
Telefax: +49 391-5811226
Internet-Adresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
24/N/0258/MD
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
30.10.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
10.12.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=717407
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=717407
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
30.10.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Es ist die Vermessungsrichtlinie des LHW anzuwenden.
In Bezug auf die vermessungstechnische Pegelüberprüfung sind die Vermessungsarbeiten mit den grundsätzlichen Anforderungen durchzuführen:
.
a.) Einmessung der Pegelnullpunkte an den Lattenpegeln durch kontrolliertes Nivellement
- mit aktuellen Höhenreferenzsystem
- auf 3 Nachkommastellen
- mit einer maximalen Messunsicherheit der geodätischen Einmessung von 1 cm
- Aufnahme von Fotos und Dokumentation der Lage und Bezeichnung der verwendeten Höhenfestpunkte (mindestens 3)
.
b.) Einmessung des Lattenpegels
- kontrolliertes Nivellement vom Pegelnullpunkt bis zur Pegellattenoberkante
- Die Pegellatte ist entsprechend ihrer Lattenstücke mit mind. 2 Vermessungspunkten zu versehen.
- Messgenauigkeit: < 1 cm
- Aufnahme von Fotos und Dokumentation der Lage und Bezeichnung der verwendeten Höhenfestpunkte (mindestens 3)
.
c.) Einmessung der Querprofile (Gewässerprofil) im Bereich der Lattenpegel
- mit aktuellen Höhenreferenzsystem
- senkrecht zur Gewässerachse von BOK zu BOK
- Aufnahme aller signifikanten Geländeknickpunkten
- Aufnahme aller hydraulisch relevanten Eigenschaften der Böschungen und des Gewässers
- Aufnahme folgender Profilpunkte: Böschungsoberkante/-unterkante, Bruchkanten, Schnittpunkt Wasserspiegel-Gelände, Änderungen der Oberflächenbeschaffenheiten, Anschluss an Querbauwerken, etc.)
- Aufnahme von Fotos und Dokumentation der Lage und Bezeichnung der verwendeten Höhenfestpunkte (mindestens 3)
- Messgenauigkeit: +/- 2cm
.
d.) Einmessung der Gewässersohle
- die Vermessung der Gewässersohle wird in Zusammenarbeit mit den Messtechnikern des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) erfolgen
- dazu sind die Vermessungsarbeiten an den Pegeln im Vorfeld mit dem Sachbereich 5.2 abzustimmen um diese gemeinsam vor Ort durchführen zu können
- die Aufnahme der Gewässersohle erfolgt durch die Messtechniker mittels geeigneter Technik (z.B. ADCP)
- die vom GLD aufgenommenen Vermessungsdaten der Gewässersohle werden dem Vermessungsbüro übergegen, welchen anschließend die Einmessung der Böschungen und der Gewässersohle zusammenfügt
- die Vermessung der Gewässersohle kann in Abstimmung mit dem GLD auch durch das Vermessungsbüro erfolgen (z.B. bei kleineren Gewässern)
.
Die Auswertung sowie der Umfang der oben beschriebenen Vermessungsleistungen sind wie folgt vorzunehmen:
.
Für die Übergabe der digitalen Vermessungsdaten und damit zusammenhängender Unterlagen sind folgende Datenformate bindend einzuhalten:
- Word docx und/oder Druckdatei pdf
- Excel xlsx
- Fotos als jpg/jpeg mit einer Auflösung von >= 2 MegaPixel
In Bezug auf die vermessungstechnische Pegelüberprüfung sind die Vermessungsarbeiten mit den grundsätzlichen Anforderungen durchzuführen:
.
a.) Einmessung der Pegelnullpunkte an den Lattenpegeln durch kontrolliertes Nivellement
- mit aktuellen Höhenreferenzsystem
- auf 3 Nachkommastellen
- mit einer maximalen Messunsicherheit der geodätischen Einmessung von 1 cm
- Aufnahme von Fotos und Dokumentation der Lage und Bezeichnung der verwendeten Höhenfestpunkte (mindestens 3)
.
b.) Einmessung des Lattenpegels
- kontrolliertes Nivellement vom Pegelnullpunkt bis zur Pegellattenoberkante
- Die Pegellatte ist entsprechend ihrer Lattenstücke mit mind. 2 Vermessungspunkten zu versehen.
- Messgenauigkeit: < 1 cm
- Aufnahme von Fotos und Dokumentation der Lage und Bezeichnung der verwendeten Höhenfestpunkte (mindestens 3)
.
c.) Einmessung der Querprofile (Gewässerprofil) im Bereich der Lattenpegel
- mit aktuellen Höhenreferenzsystem
- senkrecht zur Gewässerachse von BOK zu BOK
- Aufnahme aller signifikanten Geländeknickpunkten
- Aufnahme aller hydraulisch relevanten Eigenschaften der Böschungen und des Gewässers
- Aufnahme folgender Profilpunkte: Böschungsoberkante/-unterkante, Bruchkanten, Schnittpunkt Wasserspiegel-Gelände, Änderungen der Oberflächenbeschaffenheiten, Anschluss an Querbauwerken, etc.)
- Aufnahme von Fotos und Dokumentation der Lage und Bezeichnung der verwendeten Höhenfestpunkte (mindestens 3)
- Messgenauigkeit: +/- 2cm
.
d.) Einmessung der Gewässersohle
- die Vermessung der Gewässersohle wird in Zusammenarbeit mit den Messtechnikern des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) erfolgen
- dazu sind die Vermessungsarbeiten an den Pegeln im Vorfeld mit dem Sachbereich 5.2 abzustimmen um diese gemeinsam vor Ort durchführen zu können
- die Aufnahme der Gewässersohle erfolgt durch die Messtechniker mittels geeigneter Technik (z.B. ADCP)
- die vom GLD aufgenommenen Vermessungsdaten der Gewässersohle werden dem Vermessungsbüro übergegen, welchen anschließend die Einmessung der Böschungen und der Gewässersohle zusammenfügt
- die Vermessung der Gewässersohle kann in Abstimmung mit dem GLD auch durch das Vermessungsbüro erfolgen (z.B. bei kleineren Gewässern)
.
Die Auswertung sowie der Umfang der oben beschriebenen Vermessungsleistungen sind wie folgt vorzunehmen:
.
Für die Übergabe der digitalen Vermessungsdaten und damit zusammenhängender Unterlagen sind folgende Datenformate bindend einzuhalten:
- Word docx und/oder Druckdatei pdf
- Excel xlsx
- Fotos als jpg/jpeg mit einer Auflösung von >= 2 MegaPixel
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste (71250000-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
Sachsen-Anhalt
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
17.12.2024 - 30.11.2028
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Hinweis: Diese Vergabe unterliegt den Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Es gilt das Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA. Die Nachweise und Erklärungen zur Eignung sowie weitere Formblätter (siehe Fb 630 Angebotsaufforderung), sind AUF GESONDERTES VERLANGEN DER VERGABESTELLE, vom Bestbieter einzureichen (auf gesondertes Verlangen auch die der Nachunternehmer). Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Nachweise und Erklärungen können freiwillig bereits mit dem Angebot abgegeben werden.
.
11.1) EIGENERKLÄRUNGEN EIGNUNG:
[+] Fb 124 von nicht präqualifizierten Bietern (und Nachunternehmern)
[+] PQ-Nachweis von präqualifizierten Bietern (und Nachunternehmern)
[+] Fb TVergG.11 von Bietern (und Nachunternehmern)
[+] Fb TVergG.14 von Bietern (auch wenn aktuell keine NU vorgesehen sind)
.
11.2) NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN GEMÄß FB124 / PQ:
[+] Umsatz
[+] Referenzen
[+] Arbeitskräfte, Leitungspersonal
[+] Berufsregister
[+] Steuersachen Finanzamt
[+] Berufsgenossenschaft
.
11.3) ZUSÄTZLICHE NACHWEISE (technische / berufliche Leistungsfähigkeit / Fachkunde):
- keine -
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(Details zu den o.g. Anforderungen, siehe Formblätter. Die Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.)
.
11.1) EIGENERKLÄRUNGEN EIGNUNG:
[+] Fb 124 von nicht präqualifizierten Bietern (und Nachunternehmern)
[+] PQ-Nachweis von präqualifizierten Bietern (und Nachunternehmern)
[+] Fb TVergG.11 von Bietern (und Nachunternehmern)
[+] Fb TVergG.14 von Bietern (auch wenn aktuell keine NU vorgesehen sind)
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11.2) NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN GEMÄß FB124 / PQ:
[+] Umsatz
[+] Referenzen
[+] Arbeitskräfte, Leitungspersonal
[+] Berufsregister
[+] Steuersachen Finanzamt
[+] Berufsgenossenschaft
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11.3) ZUSÄTZLICHE NACHWEISE (technische / berufliche Leistungsfähigkeit / Fachkunde):
- keine -
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(Details zu den o.g. Anforderungen, siehe Formblätter. Die Formblätter liegen den Ausschreibungsunterlagen bei.)
12.
Zuschlagskriterien
Preis 100%
14.
Sonstige Angaben
[+] ACHTUNG! SCHRIFTLICHE ANGEBOTE SIND NICHT ZUGELASSEN!
DIE ANGEBOTSABGABE ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH, ÜBER DIE VERGABEPLATTFORM WWW.EVERGABE-ONLINE.DE
.
[+] Allgemeine Informationen zum Verfahren:
.
1) Rechtzeitige Information:
Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §13 UVgO bzw. §10 VOB/A) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen nicht wesentlich ist. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
.
2) Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben.
.
3) Infokatalog / Bieterfragen:
Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
.
4) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
5) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
6) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
7) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
DIE ANGEBOTSABGABE ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH, ÜBER DIE VERGABEPLATTFORM WWW.EVERGABE-ONLINE.DE
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[+] Allgemeine Informationen zum Verfahren:
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1) Rechtzeitige Information:
Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §13 UVgO bzw. §10 VOB/A) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen nicht wesentlich ist. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
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2) Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren, werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben.
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3) Infokatalog / Bieterfragen:
Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
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4) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
5) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet.
6) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
7) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
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