Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Straße, Hausnummer:An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postleitzahl (PLZ):50679
Ort:Köln
Telefon:+49 221 36734598
Telefax:+49 221 36734949
Internet-Adresse: https://www.bafza.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
BAFzA_2024_018
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.10.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
06.12.2024
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=717340
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=717340
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.10.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Am 18. November 2022 hat die Bundesregierung den bundesweiten Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ verabschiedet. Die Umsetzung geschieht sowohl in Eigenverantwortung der für die einzelnen Maßnahmen zuständigen Ressorts als auch in einem ressortübergreifenden Beteiligungsprozess, unter Einbezug der Bundesländer und der Zivilgesellschaft. Ende 2024 legt die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht über den Umsetzungsstand vor.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet, beabsichtigt eine Auftragnehmerin bzw. einen Auftragnehmer mit der Evaluation des Beteiligungsprozesses zum Aktionsplan und der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterführung des Prozesses zu beauftragen.
Die wissenschaftliche Evaluation des Beteiligungsprozesses bildet die Grundlage für weiterführende Maßnahmen und eine mögliche Verstetigung in der nächsten Legislaturperiode.
Die Evaluation soll am 01.01.2025 beginnen und am 31.07.2025 enden.
Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken und die Strategie der Kommission "Eine Union für Gleichstellung: Strategie zur Gleichstellung von LGBT 2020-2025" umzusetzen, hat die Bundesregierung am 18.11.2022 den bundesweiten Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ verabschiedet und erfüllt damit ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags der 20. Legislaturperiode (2021-2025).
Der Aktionsplan enthält Empfehlungen für Maßnahmen in den sechs Handlungsfeldern: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales. Weiterhin umfasst der Aktionsplan Maßnahmen u. a. zur Reform des Abstammungs- und Familienrechts, zum Ausbau der Forschung und Datenerhebung zur Lebenssituation von LSBTIQ*, zum Gewaltschutz und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung.
Am 20. März 2023 startete ein ressortübergreifender Beteiligungsprozess für die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Parlamentarischer Staatssekretär Sven Lehmann, koordiniert diesen Arbeitsprozess.
Die Ziele des Aktionsplans „Queer leben“ sind:
- rechtliche Anerkennung und die Akzeptanz von LSBTIQ* in allen gesellschaftlichen Bereichen
- gleichberechtigte, freie, sichere und selbstbestimmte Teilhabe
- Schutz von LSBTIQ* vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen
- Queerfeindlichkeit entgegenwirken
- Verbesserung der gesundheitlichen Situation von LSBTIQ*
- Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen
- konsequente Berücksichtigung der Menschenrechte von LSBTIQ* in der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet, beabsichtigt eine Auftragnehmerin bzw. einen Auftragnehmer mit der Evaluation des Beteiligungsprozesses zum Aktionsplan und der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterführung des Prozesses zu beauftragen.
Die wissenschaftliche Evaluation des Beteiligungsprozesses bildet die Grundlage für weiterführende Maßnahmen und eine mögliche Verstetigung in der nächsten Legislaturperiode.
Die Evaluation soll am 01.01.2025 beginnen und am 31.07.2025 enden.
Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken und die Strategie der Kommission "Eine Union für Gleichstellung: Strategie zur Gleichstellung von LGBT 2020-2025" umzusetzen, hat die Bundesregierung am 18.11.2022 den bundesweiten Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ verabschiedet und erfüllt damit ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags der 20. Legislaturperiode (2021-2025).
Der Aktionsplan enthält Empfehlungen für Maßnahmen in den sechs Handlungsfeldern: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales. Weiterhin umfasst der Aktionsplan Maßnahmen u. a. zur Reform des Abstammungs- und Familienrechts, zum Ausbau der Forschung und Datenerhebung zur Lebenssituation von LSBTIQ*, zum Gewaltschutz und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung.
Am 20. März 2023 startete ein ressortübergreifender Beteiligungsprozess für die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Parlamentarischer Staatssekretär Sven Lehmann, koordiniert diesen Arbeitsprozess.
Die Ziele des Aktionsplans „Queer leben“ sind:
- rechtliche Anerkennung und die Akzeptanz von LSBTIQ* in allen gesellschaftlichen Bereichen
- gleichberechtigte, freie, sichere und selbstbestimmte Teilhabe
- Schutz von LSBTIQ* vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen
- Queerfeindlichkeit entgegenwirken
- Verbesserung der gesundheitlichen Situation von LSBTIQ*
- Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen
- konsequente Berücksichtigung der Menschenrechte von LSBTIQ* in der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit
c)
Ort der Leistungserbringung
Köln, Berlin, deutschlandweit
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen dem Angebot beizufügen:
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person
b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
d. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
e. Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
f. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
g. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
h. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
i. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
j. Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz
k. Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
l. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
m. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
n. Sehr umfangreiche Vorerfahrungen mit Vielfalts-Themen, bspw. aus dem Bereich LSBTIQ*, sowie fachliche Eignung der Mitarbeitenden im Team
o. Sehr umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse zu Strukturen von Bundes- bzw. Landesministerien sowie Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundes- bzw. Landesministerien und zivilgesellschaftlichen Organisationen, bspw. aus der LSBTIQ* Community
Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“ zu verwenden.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen dem Angebot beizufügen:
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person
b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
d. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
e. Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
f. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
g. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
h. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
i. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
j. Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz
k. Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
l. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
m. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
n. Sehr umfangreiche Vorerfahrungen mit Vielfalts-Themen, bspw. aus dem Bereich LSBTIQ*, sowie fachliche Eignung der Mitarbeitenden im Team
o. Sehr umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse zu Strukturen von Bundes- bzw. Landesministerien sowie Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundes- bzw. Landesministerien und zivilgesellschaftlichen Organisationen, bspw. aus der LSBTIQ* Community
Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“ zu verwenden.
12.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.
Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.
14.
Sonstige Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 4. a) genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 16.10.2024, 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Angebote möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 4. a) genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 16.10.2024, 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Angebote möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.
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