Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer:Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ):06844
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: noreen.kaeschner@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
194861_10 233/0063
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
22.10.2024 - 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
22.11.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=717176
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=717176
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
22.10.2024 - 11:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Seit der 18. Legislaturperiode (2014-2017) neutralisiert die deutsche Bundesregierung mit der Maßnahme Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung die Klimawirkungen der notwendigen Dienstreisen und -fahrten ihrer Beschäftigten. Informationen dazu finden Sie u.a. in unserem Hintergrundpapier. Die Kompensation bezieht sich auf die Klimawirkung (einschließlich der Nicht-CO2-Effekte) aller Dienstreisen und -fahrten, die von Beschäftigen der obersten und der oberen Bundesbehörden sowie weiteren unmittelbar nachgeordneten Behörden per Flugzeug oder Dienstkraftfahrzeug vorgenommen wurden. Ziel der Kompensation ist es, die Klimawirkung der betreffenden Emissionen durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Bundesregierung leistet mit dieser Maßnahme einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz, kommt ihrer Vorbildfunktion für einen aktiven Klimaschutz nach und setzt damit wichtige Zeichen für den Markt der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen.
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Für Emissionen ab dem Jahr 2021 wird die Bundesregierung keine Kyoto-Zertifikate mehr erwerben, da diese nicht die qualitativen Anforderungen des Artikel 6 des Übereinkom-mens von Paris (ÜvP) erfüllen und somit aus klimapolitischer Sicht nicht unterstützenswert sind. Im Jahr 2022 erfolgte die erste Ausschreibung für den Erwerb von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten, die kompatibel mit den Regeln aus Artikel 6 des ÜvP sind. Die diesjährige Ausschreibung erfolgt nach dem gleichen Ansatz.
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Neben den Emissionen der Dienstreisen und -fahrten hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass Veranstaltungen der Bundesverwaltung, einschließlich solcher im Rahmen europäischer oder internationaler Präsidentschaften und Vorsitze, nachhaltig und möglichst klimaneutral organisiert und durchgeführt werden sollen. Unvermeidbare Emissionen aus Flugreisen der Teilnehmenden sind dabei zu kompensieren. Weiterer Bestandteil dieses Beschaffungsvorgangs ist es somit, die für die Kompensation erforderlichen Emissionsgutschriften für Veranstaltungen des Bundes zu erwerben. Zusätzlich sollen für weitere Vorhaben der Bundesverwaltung die für die Kompensation erforderlichen Emissionsgutschriften beschafft werden.
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Gutschriften sollen für folgende Einzelmaßnahmen erworben werden:
I. Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung inkl. Veranstaltungen des Bundes
II. Klimaneutrales BMUV
III. Klimaneutrales BMZ
IV. Klimaneutrale Dienstreisen des Deutschen Bundestags
V. Klimaneutrale Dienstreisen der Deutschen Bundesbank
VI. Treibhausgasneutrales UBA
VII. BASE
VIII. Klimaneutrales BfS
IX. Klimaneutrales BfN
X. Klimaneutrales BMVg
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Zur Kompensation aller Vorhaben beabsichtigt das UBA, bis zu 616.145 Minderungsgutschriften zu erwerben.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.
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Für Emissionen ab dem Jahr 2021 wird die Bundesregierung keine Kyoto-Zertifikate mehr erwerben, da diese nicht die qualitativen Anforderungen des Artikel 6 des Übereinkom-mens von Paris (ÜvP) erfüllen und somit aus klimapolitischer Sicht nicht unterstützenswert sind. Im Jahr 2022 erfolgte die erste Ausschreibung für den Erwerb von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten, die kompatibel mit den Regeln aus Artikel 6 des ÜvP sind. Die diesjährige Ausschreibung erfolgt nach dem gleichen Ansatz.
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Neben den Emissionen der Dienstreisen und -fahrten hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass Veranstaltungen der Bundesverwaltung, einschließlich solcher im Rahmen europäischer oder internationaler Präsidentschaften und Vorsitze, nachhaltig und möglichst klimaneutral organisiert und durchgeführt werden sollen. Unvermeidbare Emissionen aus Flugreisen der Teilnehmenden sind dabei zu kompensieren. Weiterer Bestandteil dieses Beschaffungsvorgangs ist es somit, die für die Kompensation erforderlichen Emissionsgutschriften für Veranstaltungen des Bundes zu erwerben. Zusätzlich sollen für weitere Vorhaben der Bundesverwaltung die für die Kompensation erforderlichen Emissionsgutschriften beschafft werden.
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Gutschriften sollen für folgende Einzelmaßnahmen erworben werden:
I. Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung inkl. Veranstaltungen des Bundes
II. Klimaneutrales BMUV
III. Klimaneutrales BMZ
IV. Klimaneutrale Dienstreisen des Deutschen Bundestags
V. Klimaneutrale Dienstreisen der Deutschen Bundesbank
VI. Treibhausgasneutrales UBA
VII. BASE
VIII. Klimaneutrales BfS
IX. Klimaneutrales BfN
X. Klimaneutrales BMVg
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Zur Kompensation aller Vorhaben beabsichtigt das UBA, bis zu 616.145 Minderungsgutschriften zu erwerben.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.
c)
Ort der Leistungserbringung
am Sitz des AN, Erfüllungsort ist 06844 Dessau-Roßlau
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Grundsätzlich können nur 80.000 Gutschriften aus einem Projekt berücksichtigt werden. Anbieter sind jedoch angehalten, optional hierüberhinausgehende Gutschriften anzubieten. Die Bezuschlagung von mehr als 80.000 Gutschriften/Projekt erfolgt jedoch nur, wenn zu wenig Angebote vorliegen, um die ausgeschriebene Gesamtmenge zu erwerben (vgl. auch Nr. 3.3.5 der Leistungsbeschreibung).
.
Anbieter können Angebote zu mehreren Projekten einreichen. Die Anzahl an Angeboten ist nicht beschränkt.
.
Anbieter können Angebote zu mehreren Projekten einreichen. Die Anzahl an Angeboten ist nicht beschränkt.
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
alle Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Löschung der Gutschriften hat unverzüglich nach Ausschüttung zu erfolgen.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine Sicherheitsleistungen gefordert
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung/datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (insb. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Erklärung über die Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit, Erklärung, dass der Bieter die Bewerbungsbedingungen und die Vertragsbedingungen anerkennt, datenschutzrechtliche Einwilligung)
- Erklärung, dass die Projekte unter dem Clean Development Mechanism (CDM) registriert oder zumindest als sog. temporary measures vom CDM Executive Komitee (CDM Executive Board, kurz CDM EB) eingestuft sind und ein Antrag auf Überführung in Ar-tikel 6.4 bei der UNFCCC eingereicht wurde; dass bei Nichtregistrierung (Ablehnung) des Projektes/der Projekte, aus denen die angebotenen Gutschriften stammen, nach Artikel 6, Paragraph 4 des ÜvP oder bei Nichtausschüttung der angebotenen Gutschriften unverzüglich nach Ablehnung in gleicher Höhe Gutschriften aus mindestens qualitativ gleichwertigen, unter Artikel 6, Paragraph 4 des ÜvP registrierten Projektaktivitäten bereitzustellen und zu löschen sind; gegenüber dem UBA zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu dokumentieren, dass die Gastgeberstaaten in ihren Biennial Transparency Reports Informationen zu Corresponding Adjustments der angebotenen Gutschriften berichten; über die angebotenen Gutschriften frei zu verfügen. Es liegen keine Vorverkaufsrechte gegenüber Dritten vor. Die aus dem eingereichten Projekt/den eingereichten Projekten angebotenen Emissionsminderungen werden auch nicht anderweitig verwendet, insbesondere nicht anderweitig angeboten oder verkauft oder in anderen Zertifizierungssystemen registriert; dass das eingereichte Projekt/die eingereichten Projekte zum Zeitpunkt der Angebotsstellung noch nicht rückgebaut ist/sind; die Gutschriften unmittelbar nach Ausschüttung zu löschen und dem Umweltbundesamt unverzüglich eine Löschungsbestätigung vorzulegen.
- Erklärung, dass die Projekte unter dem Clean Development Mechanism (CDM) registriert oder zumindest als sog. temporary measures vom CDM Executive Komitee (CDM Executive Board, kurz CDM EB) eingestuft sind und ein Antrag auf Überführung in Ar-tikel 6.4 bei der UNFCCC eingereicht wurde; dass bei Nichtregistrierung (Ablehnung) des Projektes/der Projekte, aus denen die angebotenen Gutschriften stammen, nach Artikel 6, Paragraph 4 des ÜvP oder bei Nichtausschüttung der angebotenen Gutschriften unverzüglich nach Ablehnung in gleicher Höhe Gutschriften aus mindestens qualitativ gleichwertigen, unter Artikel 6, Paragraph 4 des ÜvP registrierten Projektaktivitäten bereitzustellen und zu löschen sind; gegenüber dem UBA zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu dokumentieren, dass die Gastgeberstaaten in ihren Biennial Transparency Reports Informationen zu Corresponding Adjustments der angebotenen Gutschriften berichten; über die angebotenen Gutschriften frei zu verfügen. Es liegen keine Vorverkaufsrechte gegenüber Dritten vor. Die aus dem eingereichten Projekt/den eingereichten Projekten angebotenen Emissionsminderungen werden auch nicht anderweitig verwendet, insbesondere nicht anderweitig angeboten oder verkauft oder in anderen Zertifizierungssystemen registriert; dass das eingereichte Projekt/die eingereichten Projekte zum Zeitpunkt der Angebotsstellung noch nicht rückgebaut ist/sind; die Gutschriften unmittelbar nach Ausschüttung zu löschen und dem Umweltbundesamt unverzüglich eine Löschungsbestätigung vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Nr. 3 der Leistungsbeschreibung
d2775b43-a229-452c-950a-7aab8dbae2fc