Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z2d-FE 02.0469/2023/LRB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
29.10.2024 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
29.01.2025
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=716207
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=716207
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
29.10.2024 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Biodiversitäts- und die Klimakrise sind eng miteinander verbunden. Auf der einen Seite verändert die globale Erwärmung Ökosysteme rapide, so dass sich in ihnen lebende Organismen nicht anpassen können und viele Arten verschwinden (Biodiversitätsverlust). Auf der anderen Seite führt die anthropogen verursachte Degradierung und Zerstörung von natürlichen Ökosystemen zu einer Freisetzung von dem in ihnen gebundenen Kohlenstoff und einem Wegfall der Ökosystemfunktion als CO2 Senken, was wiederum die Klimakrise verstärkt. Der Erhalt, die Renaturierung und die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme sind somit nicht nur Natur- sondern gleichzeitig auch natürlicher Klimaschutz.
Im Verkehrssektor bietet vor allem die Gestaltung von Ausgleich- und Kompensationsflächen die Möglichkeit, Synergien zwischen Natur- und natürlichem Klimaschutz zu nutzen und zu fördern. Das Potenzial zur CO2-Speicherung unterscheidet sich zwischen unterschiedlichen Böden und zwischen unterschiedlichen Biotoptypen. Auch die Artenzusammensetzung und das Alter von einzelnen Arten (vorwiegend bei Gehölzen) bestimmen, wie viel CO2 gebunden bzw. gespeichert werden kann. Somit können ausgewählte Kompensationsmaßnahmen eingesetzt werden, um Biodiversitätsverlust und Treibhausgaskonzentrationen gleichzeitig zu verringern.
Ziel des Forschungsvorhaben ist es, exemplarisch in einem Bundesland, Ausgleichs- und Kompensationsflächen zu lokalisieren, auf ihnen bestehende Böden und Biotoptypen zu erfassen und sowohl ihre Klimaschutzrelevanz als auch ihren naturschutzfachlichen Wert zu bestimmen. Speziell Maßnahmen, die Erhöhung und Erhaltung der CO2-Speicherkapazität des Bodens fördern, sollen in Bezug auf ihre Effektivität und Dauerhaftigkeit bewertet werden. Es soll eine Übersicht über die auf den Ausgleichs- und Kompensationsflächen vorhandenen Biotoptypen mit ihrer ökologischen Wertigkeit und ihrer CO2-Speicherung erstellt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Böden sollen Empfehlungen erarbeitet werden, wie Ausgleichs- und Kompensationsflächen gestaltet werden können, um die Synergien zwischen Natur- und Klimaschutz bestmöglich zu nutzen. Zielkonflikte mit anderen Zielen des Naturschutzes sollen aufgezeigt werden.
Im Verkehrssektor bietet vor allem die Gestaltung von Ausgleich- und Kompensationsflächen die Möglichkeit, Synergien zwischen Natur- und natürlichem Klimaschutz zu nutzen und zu fördern. Das Potenzial zur CO2-Speicherung unterscheidet sich zwischen unterschiedlichen Böden und zwischen unterschiedlichen Biotoptypen. Auch die Artenzusammensetzung und das Alter von einzelnen Arten (vorwiegend bei Gehölzen) bestimmen, wie viel CO2 gebunden bzw. gespeichert werden kann. Somit können ausgewählte Kompensationsmaßnahmen eingesetzt werden, um Biodiversitätsverlust und Treibhausgaskonzentrationen gleichzeitig zu verringern.
Ziel des Forschungsvorhaben ist es, exemplarisch in einem Bundesland, Ausgleichs- und Kompensationsflächen zu lokalisieren, auf ihnen bestehende Böden und Biotoptypen zu erfassen und sowohl ihre Klimaschutzrelevanz als auch ihren naturschutzfachlichen Wert zu bestimmen. Speziell Maßnahmen, die Erhöhung und Erhaltung der CO2-Speicherkapazität des Bodens fördern, sollen in Bezug auf ihre Effektivität und Dauerhaftigkeit bewertet werden. Es soll eine Übersicht über die auf den Ausgleichs- und Kompensationsflächen vorhandenen Biotoptypen mit ihrer ökologischen Wertigkeit und ihrer CO2-Speicherung erstellt werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Böden sollen Empfehlungen erarbeitet werden, wie Ausgleichs- und Kompensationsflächen gestaltet werden können, um die Synergien zwischen Natur- und Klimaschutz bestmöglich zu nutzen. Zielkonflikte mit anderen Zielen des Naturschutzes sollen aufgezeigt werden.
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Planung von Ausgleichs- und Kompensationsflächen und der Biotoptypenklassifizierung (BKompV), nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste Nr. 1).
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von Bodenwasserhaushalt und Landschaftswasserhaushalt, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste Nr. 2).
Nr. 3: Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich CO2-Speicherung in Böden und feldbodenkundlicher Bewertung dieses Speicherpotentials, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste Nr. 3).
Nr. 4: Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Gutachten, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste Nr. 4).
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Planung von Ausgleichs- und Kompensationsflächen und der Biotoptypenklassifizierung (BKompV), nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste Nr. 1).
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von Bodenwasserhaushalt und Landschaftswasserhaushalt, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste Nr. 2).
Nr. 3: Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich CO2-Speicherung in Böden und feldbodenkundlicher Bewertung dieses Speicherpotentials, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste Nr. 3).
Nr. 4: Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Gutachten, nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste Nr. 4).
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
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