Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
- Instandsetzung / Erneuerung / Sanierung vorhandener bituminöser Schutzschichten/Beläge und Fugen auf Brücken
- Reparatur von Havariefällen innerhalb von 48 Stunden
- Aufnehmen, abtransportieren und fachgerechte Entsorgung von Abbruch- und Fräsgut
- Verkehrssicherung ist Teil der Beauftragung
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
Danach besteht die Möglichkeit für den AG den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die Optionsausübung ist dem AN bis spätestens 3 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes
schriftlich mitzuteilen.
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Hinweis zu § 8 TVergG:
Gem. § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die nach TVergG LSA und den einschlägigen vergaberechtlichen Formvorschriften verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung durch den Auftraggeber grundsätzlich innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist von drei bis fünf Werktagen in Textform oder im Original sofern nur im Original gültig - vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Mit dem Angebot:
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte Unternehmen)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft zu § 11 und 14 TVergG LSA
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" von nichtpräqualifizierten Nachunternehmen
- Alle Erklärungen/Nachweise nach FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" von nichtpräqualifizierten Unternehmen und deren nichtpräqualifizierten Nachunternehmen
- Urkalkulation mit mindestens folgende einzeln ausgewiesenen Kalkulationsangaben: EKT (Leistungs-/Zeitansatz, Mengeneinheit, Lohnkosten, Stoffkosten, Gerätekosten, Betriebsstoffe, sonstige Kosten) Zuschläge/Umlagen (AGK, BGK, Wagnis, Gewinn, Lohnzuschläge). Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und
Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen) und auszuweisen.
Für Nachunternehmerleistungen ist die Urkalkulation ebenfalls mit den o.g. Kalkulationsangaben zu übergeben.