Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Jump to main content

Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Hausmeisterzeitvertrag Ingenieurbauwerke 2025/2026, Instandsetzung von bituminösen Fahrbahnbelägen der Brücken und Tunnel (30-ZV-0232/24)

Next Steps

more

18.09.2024

08.10.2024 09:00

08.10.2024 09:00

30-ZV-0232/24

Sachsen-Anhalt: Landeshauptstadt Magdeburg - Zentrale Vergabestelle

18.09.2024 09:34

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name:Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer:Sitz: Katzensprung 2
Postleitzahl (PLZ):39104
Ort:Magdeburg
Telefon:+49 391 5402445
Telefax:+49 391 5405323

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 30-ZV-0232/24

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

gesamtes Stadtgebiet der Stadt Magdeburg

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

wesentliche Leistungen:
- Instandsetzung / Erneuerung / Sanierung vorhandener bituminöser Schutzschichten/Beläge und Fugen auf Brücken
- Reparatur von Havariefällen innerhalb von 48 Stunden
- Aufnehmen, abtransportieren und fachgerechte Entsorgung von Abbruch- und Fräsgut
- Verkehrssicherung ist Teil der Beauftragung

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
01.02.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
31.12.2026
Weitere Fristen
Der AG hat die Möglichkeit mit Option auf ein Jahr den Vertrag zu verlängern.
Danach besteht die Möglichkeit für den AG den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die Optionsausübung ist dem AN bis spätestens 3 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes
schriftlich mitzuteilen.

j)
Nebenangebote

nicht zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
08.10.2024 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
29.01.2025

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
Das Formblatt "Eigenerklärung für nichtpräqualifizierte Unternehmen" ist Bestandteil der Unterlagen
______________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Hinweis zu § 8 TVergG:
Gem. § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die nach TVergG LSA und den einschlägigen vergaberechtlichen Formvorschriften verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung durch den Auftraggeber grundsätzlich innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist von drei bis fünf Werktagen in Textform oder im Original sofern nur im Original gültig - vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Mit dem Angebot:
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte Unternehmen)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom Bieter/Mitglieder Bietergemeinschaft zu § 11 und 14 TVergG LSA
- Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" von nichtpräqualifizierten Nachunternehmen
- Alle Erklärungen/Nachweise nach FB 124 "Eigenerklärung zur Eignung" von nichtpräqualifizierten Unternehmen und deren nichtpräqualifizierten Nachunternehmen
- Urkalkulation mit mindestens folgende einzeln ausgewiesenen Kalkulationsangaben: EKT (Leistungs-/Zeitansatz, Mengeneinheit, Lohnkosten, Stoffkosten, Gerätekosten, Betriebsstoffe, sonstige Kosten) Zuschläge/Umlagen (AGK, BGK, Wagnis, Gewinn, Lohnzuschläge). Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und
Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen) und auszuweisen.
Für Nachunternehmerleistungen ist die Urkalkulation ebenfalls mit den o.g. Kalkulationsangaben zu übergeben.

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale, Tel: +49 345 5140


044f2e58-5c72-450b-932b-1e857f75f6e8