Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
Telefon: +49 30 18432126
E-Mail: z6ressortforschung@base.bund.de
Internet-Adresse: https://www.base.bund.de/DE/home/home_node.html
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z6-BASE62220/4724F50001
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
04.12.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.01.2025
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=714352
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=714352
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
04.12.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das BASE unterstützt gemäß dem gesetzlichen Auftrag das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fachlich und wissenschaftlich auf dem Gebiet der Sicherheit von kerntechnischen Anlagen. Aufgrund des gesetzlich festgelegten Endes der zivilen Nutzung der Kernkraft („13. AtG-Novelle“) zur Stromerzeugung hat sich der Fokus dieser Aufgabe zunehmend auf die Sicherheit ausländischer Anlagen verschoben. Um diese Aufgabe auch in Zukunft auf hohem Niveau durchzuführen, soll das Forschungsvorhaben dazu beitragen, Fragestellungen zu Abfallentstehungspfaden aus leichtwassergekühlten SMR (LW-SMR) zu identifizieren und zu beantworten. Das Vorhaben soll auch dazu dienen, um bei einer eventuellen, zukünftigen Weiterentwicklung internationaler Standards im Sinne einer höchstmöglichen Sicherheit mitwirken zu können.
SMR werden in einigen Ländern als Teil der nationalen Strategie angesehen, um Treibhausgasemissionen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Dies betrifft auch europäische Staaten wie beispielsweise Frankreich, Finnland, Schweden und Polen. Dabei stehen sehr unterschiedliche Reaktordesigns im Fokus, die zum Teil auch bei den Brennstoffen von den bisher weitverbreiteten Leichtwasserreaktoren (LWR) abweichen. Doch auch bei der Beschränkung auf leichtwassergekühlte SMR (LW-SMR) sind deutliche Änderungen im Betrieb sowie in der Versorgung durch geeignete Brennelemente und in der Entsorgung der durch den Betrieb und den Rückbau anfallende Abfälle zu erwarten.
Es stellen sich grundlegende Fragen zu den Abfallentstehungspfaden aus SMR, den erzeugten Abfallmengen, der charakteristischen Nuklidzusammensetzung, den erwarteten Abfallkategorien und zu geeigneten Zerlege- und Konditionierungsverfahren. Es entstehen neue Herausforderungen durch Aktivierungsvorgänge der Materialien von kernnahen Strukturen, die für die Planung von Wartungs-, Rückbau- und Entsorgungsaktivitäten von Anfang mitgedacht werden sollten. Dies kann im Englischen als „integrated waste management“ bezeichnet werden.
Beim Rückbau von bestehenden Kernkraftwerken dominieren nach der Herstellung der Kernbrennstofffreiheit, die zu einer Reduzierung des Aktivitätsinventars um mindestens zwei Größenordnungen führt, die Einbauten des Reaktordruckbehälters, der Reaktordruckbehälter und der biologische Schild das Aktivitätsinventar der Anlage.
Für LW-SMR ist noch nicht bekannt, welche Strukturen und in welcher Höhe diese kernnahen Strukturen zum verbleibenden Aktivitätsinventar beitragen. Es wird jedoch vermutet, dass die Aktivierung, aufgrund des nachteiligen Oberflächen- zu Volumenverhältnis eines kleinen Reaktorkernes und der austretenden Neutronenströme, im Vergleich zu konventionellen Leichtwasserreaktoren erhöht ist.
SMR werden in einigen Ländern als Teil der nationalen Strategie angesehen, um Treibhausgasemissionen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Dies betrifft auch europäische Staaten wie beispielsweise Frankreich, Finnland, Schweden und Polen. Dabei stehen sehr unterschiedliche Reaktordesigns im Fokus, die zum Teil auch bei den Brennstoffen von den bisher weitverbreiteten Leichtwasserreaktoren (LWR) abweichen. Doch auch bei der Beschränkung auf leichtwassergekühlte SMR (LW-SMR) sind deutliche Änderungen im Betrieb sowie in der Versorgung durch geeignete Brennelemente und in der Entsorgung der durch den Betrieb und den Rückbau anfallende Abfälle zu erwarten.
Es stellen sich grundlegende Fragen zu den Abfallentstehungspfaden aus SMR, den erzeugten Abfallmengen, der charakteristischen Nuklidzusammensetzung, den erwarteten Abfallkategorien und zu geeigneten Zerlege- und Konditionierungsverfahren. Es entstehen neue Herausforderungen durch Aktivierungsvorgänge der Materialien von kernnahen Strukturen, die für die Planung von Wartungs-, Rückbau- und Entsorgungsaktivitäten von Anfang mitgedacht werden sollten. Dies kann im Englischen als „integrated waste management“ bezeichnet werden.
Beim Rückbau von bestehenden Kernkraftwerken dominieren nach der Herstellung der Kernbrennstofffreiheit, die zu einer Reduzierung des Aktivitätsinventars um mindestens zwei Größenordnungen führt, die Einbauten des Reaktordruckbehälters, der Reaktordruckbehälter und der biologische Schild das Aktivitätsinventar der Anlage.
Für LW-SMR ist noch nicht bekannt, welche Strukturen und in welcher Höhe diese kernnahen Strukturen zum verbleibenden Aktivitätsinventar beitragen. Es wird jedoch vermutet, dass die Aktivierung, aufgrund des nachteiligen Oberflächen- zu Volumenverhältnis eines kleinen Reaktorkernes und der austretenden Neutronenströme, im Vergleich zu konventionellen Leichtwasserreaktoren erhöht ist.
c)
Ort der Leistungserbringung
Salzgitter
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 34 Monate, beginnend ab dem 01.02.2025
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMUB (Stand: Dezember 2021), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMUB finden Sie auf der Internetseite des BASE unter Ausschreibung / Forschungsvorhaben (www.base.bund.de).
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMUB finden Sie auf der Internetseite des BASE unter Ausschreibung / Forschungsvorhaben (www.base.bund.de).
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
94de1c11-616c-4c31-a4c3-60e8e1364bb8