Ausschreibungsdetails
Es handelt sich um vollständigen Straßenausbau mit
- Tief- und Straßenbau
- Gehwege, Radwege und Nebenanlagen
- Straßenbeleuchtung
- Ingenieurbauwerk
- Freianlagen, Grünflächen
- ELT-Versorgung, Gas-Versorgung, Erdarbeiten
- Wasserversorgung (Erdarbeiten, Leitungsverlegung)
- Ent- und Versorgung Entwässerung (Erdarbeiten, Kanalverlegung)
Es handelt sich um vollständigen Straßenausbau mit
- Tief- und Straßenbau
FSS herstellen 2720 m³
ATS herstellen 6500 m²
ABS herstellen (AC 22 BS) 5400 m²
ADS herstellen (AC 8 DN) 221 m²
ADS herstellen (AC 11 DN) 1100 m²
SMA herstellen (SMA 11 S) 5400 m²
Längsmarkierung 700 m
Bord Naturstein B7 15 * 25 setzten 145 m
Bord Naturstein A5 15 * 30 setzten 705 m
Bord Betonstein 10 * 25 setzen 768 m
Kassler Bord + Übergang 12 m
Bord Querungshilfe 42 m
Betonrippenplatten 35 m²
Betonnoppenplatten 23 m²
Kontrastplatten 33 m²
Betonsteinpflasterdecke herstellen 1865 m²
Pflasterdecke mit Kleinpflaster 40 m²
Betonpflasterstreifen herstellen 694 m
Winkelstützwände (Höhe variiert) 54,5 m
Boden/Fels lösen 3550 m³
Asphalt aufbrechen/fräsen 1890 m³
Streifen/Rinne aus Betonst. aufnehmen bis 20 cm 125 m
Streifen/Rinne aus Naturst. aufnehmen bis 20 cm 150 m
Streifen/Rinne aus Naturst. aufnehmen 20 - 35 cm 120 m
Streifen/Rinne aus Naturst. aufnehmen 35 - 50 cm 30 m
Bordstein aufnehmen (Beton) 760 m
Bordstein aufnehmen (Naturstein) 295 m
Pflasterd. Betonpfl. aufnehmen 580 m²
Pflasterd. Natursteinpfl. aufnehmen 285 m²
SoB aufnehmen 1250 m²
Kabelschutzrohr KSR d50-d100 PE-HD ausbauen 280 m
Kabelschacht liefern 9 Stk
Kabelschutzrohr KSR d110 PE-HD 540 m
- Gehwege, Radwege und Nebenanlagen
- Straßenbeleuchtung
15 Stück Straßenleuchten
15 Stück Masten
1.600 m Kabel
- Ingenieurbauwerk
32 m Stahlbetonfertigteile
550 m² Trägerbohlverbau
8,0 m Bohrpfahlverbau
- Freianlagen, Grünflächen
- ELT-Versorgung, Gas-Versorgung, Erdarbeiten
Titel 7.5 – Gasversorgung SEN (Erdarbeiten)
ca. 235 m Graben Einzelverlegung
ca. 580 m Graben Parallelverlegung
ca. 265 m Hausanschlüsse Grabenverlegung
ca. 70 m Hausanschlüsse Bodenverdrängungsverfahren
Titel 7.6 - Stromversorgung SEN (Erdarbeiten)
ca. 1.450 m Kabelgraben
ca. 280 m Hausanschlüsse Kabelgraben
ca. 75 m Hausanschlüsse Bodenverdrängungsverfahren
- Wasserversorgung (Erdarbeiten, Leitungsverlegung)
Titel 7.4 - Wasserversorgung ZWA
ca. 596 m Wasserleitung DN 250 GGG (duktilem Gusseisen)
ca. 56 m Wasserleitung DN 200 GGG (duktilem Gusseisen)
ca. 9 m Wasserleitung DN 150 GGG (duktilem Gusseisen)
ca. 28 m Wasserleitung DN 100 GGG (duktilem Gusseisen)
ca. 175 m Wasserleitung DN 80 GGG (duktilem Gusseisen)
ca. 6 m Hausanschlüsse PE 100, 75*6,8 (Polyethylen)
ca. 16 m Hausanschlüsse PE 100, 63*5,8 und 50*4,6 (Polyethylen)
ca. 365 m Hausanschlüsse PE 100, 40*3,7 und 32*3,0 (Polyethylen)
- Ent- und Versorgung Entwässerung (Erdarbeiten, Kanalverlegung)
Titel 7.3 - Entwässerung ZWA
ca. 56 m Mischwasserkanal DN 1100 GFK (glasfaserverstärktem, ungesättigtem Polyesterharz)
ca. 150 m Mischwasserkanal DN 900 GFK (glasfaserverstärktem, ungesättigtem Polyesterharz)
ca. 16 m Mischwasserkanal DN 700 GFK (glasfaserverstärktem, ungesättigtem Polyesterharz)
ca. 75 m Mischwasserkanal DN 600 GFK (glasfaserverstärktem, ungesättigtem Polyesterharz)
ca. 192 m Mischwasserkanal DN 500 PP (Polypropylen)
ca. 88 m Mischwasserkanal DN 400 PP (Polypropylen)
ca. 84 m Mischwasserkanal DN 315 PP (Polypropylen)
ca. 25 m Mischwasserkanal DN 250 PP (Polypropylen)
ca. 28 m Mischwasserkanal DN 200 PP (Polypropylen)
ca. 365 m Hausanschlüsse DN 110-200 PP (Polypropylen)
ca. 125 m Anschlüsse Straßenentwässerung DN 110-160 PP (Polypropylen)
Titel 7.7 - Entwässerung ZWA (außerhalb des Baufeldes)
ca. 6 m Regenwasserkanal DN 250 PP (Polypropylen)
ca. 7 m Schmutzwasserwasserkanal DN 200 PP (Polypropylen)
1 Stück Gewässerquerung
Jahresscheibe 2025:
Zwischentermin 31.08.2025 für durchgängige Befahrbarkeit Friedensstraße/Rudolstädter Straße mit Fortgang der Arbeiten im Promenadenweg
Fertigstellung und Verkehrsfreigabe Abschnitt zum 31.10.2025
Jahresscheibe 2026:
Fertigstellung und Verkehrsfreigabe Abschnitt zum 31.10.2026
Jahresscheibe 2027:
Fertigstellung und Verkehrsfreigabe Abschnitt zum 31.07.2027
Besonders geeignet für:alle Unternehmen
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Bindefrist des Angebots: 03.01.2025
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Einzelfristen für Fertigstellung:
Fertigstellung 1.Bauabschnitt spätestens am 31.10.2025
Fertigstellung 2.Bauabschnitt spätestens am 31.10.2026
Fertigstellung 3.Bauabschnitt spätestens am 31.07.2027
Bezeichnung : # a) - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
# b) - Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragungsverpflichtung)
# c) - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
zu # a) Nachweis durch --> Abfrage des Wettbewerbsregisters;
zu # b) Nachweis durch --> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
zu # c) Nachweis durch --> Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : # a) - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
# b) - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
# c) - Angabe zu bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben netto)
- zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen
/Eignungsnachweise:
#d) Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe; Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 6d EU VOB/A
# e) - Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung; Nachweis durch --> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis für Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung: Die geforderten Höhen betragen für Personenschäden 5.000.000 €, für Sachschäden 5.000.000 € und für Vermögensschäden 3.000.000 € je Versicherungsfall. Die Deckungssummen je Versicherungsjahr für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens das Dreifache der oben geforderten Deckungssummen je Versicherungsfall entsprechen.
# f) Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
Beschreibung : - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung ganz oder teilweise im Sinne § 122 Absatz 3 GWB durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
zu # a) Nachweis durch --> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist --> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt --> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
zu # b) Nachweis durch --> Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegebenwurde);
zu # c) Nachweis durch --> Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers
/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen
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- Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
Bezeichnung:
# a) - Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
# c) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS);
# d) Qualifikation des Unternehmens zur Ausübung von Fahrbahnmarkierungsleistungen Nachweis durch --> Prüfung und Zertifizierung gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt;
# e) Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen Nachweis durch --> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zur geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
# f) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Beweissicherung Nachweis durch --> Zulassung zum öffentlich bestellten und bei Gericht zugelassenen Beweissicherers
# g) Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Schutz und Instandsetzung im Betonbau Nachweis durch --> aktueller SIVV-Schein
# h) Kanalbau-Gütesiegel RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe AK 2 oder alternativ Beurteilungsgruppe AK 3 in Verbindung mit einer Fremdüberwachung für AK 2 Nachweis durch --> Zertifikat der RAL- Gütesicherung
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Sofern in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Nachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des Vergabeverfahrens.
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- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehmer
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe Nachweis durch --> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (VordruckVerpflichtungserklärung); es gilt § 6d EU VOB/A
Beschreibung : - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung ganz oder teilweise im Sinne § 122 Absatz 3 GWB durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Hier reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
- Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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- Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
zu # a) Nachweis durch --> Bescheinigungen des damaligen Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Leistungen;
zu # b) Nachweis durch --> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
§ 11 Abs. 4 EU VOB/A
Die Unternehmen übermitteln ihre Angebote, Teilnahmeanträge,
Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen in Textform mithilfe
elektronischer Mittel.
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elektronische Angebotseröffnung Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
zum Eröffnungstermin sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen
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Die Bindefrist des Angebots: 03.01.2025
(weiterhin siehe auch § 14 EU VOB/A)
Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3)
GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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