Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Erfurter Sportbetrieb
Straße, Hausnummer:Friedrich-Ebert-Straße 60
Postleitzahl (PLZ):99096
Ort:Erfurt
E-Mail: vergabe.esb@erfurt.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ÖAL-93-ESB-003-24
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
22.10.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
29.11.2024
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=711415
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=711415
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
22.10.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Reinigungsleistung bestehend aus Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Nebenleistungen im Eissportzentrum Erfurt
c)
Ort der Leistungserbringung
Erfurter Sportbetrieb
Eissportzentrum
Arnstädter Straße 53
99096 Erfurt
Eissportzentrum
Arnstädter Straße 53
99096 Erfurt
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der jeweilige Vertrag beginnt am 01.02.2025 und wird für die Dauer von 22 Monaten geschlossen. Der Vertrag endet mit Ablauf des 30.10.2026 und bedarf keiner gesonderten Kündigung.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt anhand der im "Verzeichnis der im
Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen" geforderten
unternehmensbezogenen Unterlagen.
-Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer
eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der
europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Die PQ-Nummer ist mit dem Angebot einzureichen. Spätestens auf Verlangen (nach
Aufforderung) des Auftraggebers sind die geforderten Unterlagen einzureichen, die nicht
im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
-Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
„Eigenerklärung zur Eignung fürLeistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen
einzureichen:
a.) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren
b.) Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt
wurden
c.) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten
zur Verfügung stehen
d.) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
e.) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
f.) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
g.) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung
h.) Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
-weitere Unterlagen die mit dem Angebot abzugeben sind
a.) Kurzkonzept gemäß Punkt 5 der Leistungsbeschreibung
b.) Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Reinigungsmittel
Betriebsanweisungen nach GefStoffV für die eingesetzten Reinigungsmittel (falls diese unter die
GefStoffV fallen)
-Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur
Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene, leistungsbezogene und sontstige Unterlagen auf
Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
a.) Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren
b.) Erklärung in den letzten drei Jahren jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräften
c.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur
Eintragung besteht)
d.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
e.) aktueller Nachweis der geforderten Versicherungen (Dienstleistungsvertrag)
-Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte
„Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) sowie
die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
-Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
die deutsche Sprache beizufügen.
-Fehlende Unterlagen werden teilweise nachgefordert. Das Angebotsschreiben wird nicht
nachgefordert, d. h. bei Nichtvorlage mit dem Angebot erfolgt der Angebotsausschluss!
Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen" geforderten
unternehmensbezogenen Unterlagen.
-Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer
eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der
europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Die PQ-Nummer ist mit dem Angebot einzureichen. Spätestens auf Verlangen (nach
Aufforderung) des Auftraggebers sind die geforderten Unterlagen einzureichen, die nicht
im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
-Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
„Eigenerklärung zur Eignung fürLeistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen
einzureichen:
a.) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren
b.) Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt
wurden
c.) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten
zur Verfügung stehen
d.) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
e.) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
f.) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
g.) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung
h.) Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
-weitere Unterlagen die mit dem Angebot abzugeben sind
a.) Kurzkonzept gemäß Punkt 5 der Leistungsbeschreibung
b.) Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Reinigungsmittel
Betriebsanweisungen nach GefStoffV für die eingesetzten Reinigungsmittel (falls diese unter die
GefStoffV fallen)
-Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur
Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene, leistungsbezogene und sontstige Unterlagen auf
Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
a.) Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren
b.) Erklärung in den letzten drei Jahren jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräften
c.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur
Eintragung besteht)
d.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
e.) aktueller Nachweis der geforderten Versicherungen (Dienstleistungsvertrag)
-Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte
„Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) sowie
die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
-Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
die deutsche Sprache beizufügen.
-Fehlende Unterlagen werden teilweise nachgefordert. Das Angebotsschreiben wird nicht
nachgefordert, d. h. bei Nichtvorlage mit dem Angebot erfolgt der Angebotsausschluss!
12.
Zuschlagskriterien
100% Preis
14.
Sonstige Angaben
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 14 ThürVgG)
1. Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der
Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten
Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen
und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des
Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer
Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer
besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagenbestimmten Form.
Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der
Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen
Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben
Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom
Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu
beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von
Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform an E-Mail vergabe.
esb@erfurt.de oder elektronisch über die Vergabeplattform im
jeweiligenVergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber
die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf
denZuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das
Vergabeverfahren
nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt
am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in
begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben
Kalendertage verlängert werden.
Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden
Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der
Gebührenbestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand
derVergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des
Gegenstands der Nachprüfung.
Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht
überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren
beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der
Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt
wurde.
1. Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der
Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten
Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen
und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des
Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer
Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer
besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagenbestimmten Form.
Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der
Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen
Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben
Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom
Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu
beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von
Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform an E-Mail vergabe.
esb@erfurt.de oder elektronisch über die Vergabeplattform im
jeweiligenVergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber
die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf
denZuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das
Vergabeverfahren
nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt
am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in
begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben
Kalendertage verlängert werden.
Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden
Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten
(Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der
Gebührenbestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand
derVergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des
Gegenstands der Nachprüfung.
Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht
überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren
beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der
Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt
wurde.
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