Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
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2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes.
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
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3. Erklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A sowie, falls erforderlich, über Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB i.V.m. 6f EU VOB/A.
Auszüge aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG, Nachweise über Maßnahmen zur Selbstreinigung, ein Insolvenzplan falls dieser rechtskräftig bestätigt wurde, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG sind auf Verlangen vorzulegen.
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4. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, der mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde.
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5. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Hierbei sind folgende Mindeststandards gefordert:
Der Umsatz muss pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 € betragen; vergleichbar sind Leistungen aus folgenden Leistungsbereichen:
214_01
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6. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbarsind. Dies ist durch mindestens 3 Referenzen nachzuweisen. Hierbei sind folgende Mindeststandards gefordert:
Vergleichbar sind hierbei Leistungen aus folgenden Leistungsbereichen:
214_01
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber/Ansprechpartner;
Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme;
Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Nachunternehmen);
ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
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7. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Dezernat U 20 - Nachprüfungsstelle -
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefax: 0228/7090-9010
E-Mail-Adresse: gdws@wsv.bund.de