Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
Telefon:+49 30 183331523
Telefax:+49 30 183331525
E-Mail: ausschreibungen@bfs.de
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZD 2 - 08313/3624S32251
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
01.10.2024 - 09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
15.11.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=710875
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=710875
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
01.10.2024 - 09:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Epidemiologische Studien zeigen, dass eine Exposition mit höher dosierter ionisierender Bestrahlung die Entwicklung kardiovaskulärer Erkrankungen (CVD) fördert. Mittlerweile gibt es auch Indizien für eine negative Wirkung einer chronischen Strahlenexposition mit niedrigen Dosen auf die Entwicklung und das Voranschreiten von CVD. Jedoch sind die Dosis- und die Dosisraten-Abhängigkeit und auch die zugrundeliegenden biologischen Wirkmechanismen noch nicht ausreichend verstanden. Aus dem Mausmodell sind bereits mögliche biologische Effekte im niedrigen Dosisbereich bekannt. Für eine weitere Abschätzung des Risikos im Niedrigdosisbereich beim Menschen ist jedoch die Klärung der biologischen Wirkmechanismen im humanen System zwingend erforderlich.
Deshalb sollen in diesem Vorhaben mögliche strahleninduzierte epigenetische und transkriptionelle Veränderungen in humanen Herzgewebe charakterisiert werden. Die Proben stammen von verstorbenen Arbeitern der Mayak Production Association (PA), einer der größten kerntechnischen Anlagen in Russland. Als epigenetische Endpunkte sollen DNA-Methylierung, und Chromatin- oder Transkriptomveränderungen analysiert werden.
Die zu untersuchenden Proben werden als DNA, RNA und tiefgefrorenes Material vom Bundesamt für Strahlenschutz zur Verfügung gestellt.
Die erhobenen mechanistischen Daten tragen zu einer weiteren Verbesserung von Modellen zur Risikoabschätzung für strahlen-induzierte Herzkreislauferkrankungen bei.
Deshalb sollen in diesem Vorhaben mögliche strahleninduzierte epigenetische und transkriptionelle Veränderungen in humanen Herzgewebe charakterisiert werden. Die Proben stammen von verstorbenen Arbeitern der Mayak Production Association (PA), einer der größten kerntechnischen Anlagen in Russland. Als epigenetische Endpunkte sollen DNA-Methylierung, und Chromatin- oder Transkriptomveränderungen analysiert werden.
Die zu untersuchenden Proben werden als DNA, RNA und tiefgefrorenes Material vom Bundesamt für Strahlenschutz zur Verfügung gestellt.
Die erhobenen mechanistischen Daten tragen zu einer weiteren Verbesserung von Modellen zur Risikoabschätzung für strahlen-induzierte Herzkreislauferkrankungen bei.
b)
CPV-Codes
Strahlenschutz (90721600-3)
Schutz vor natürlichen Risiken oder Gefahren (90721800-5)
Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
Neuherberg (Oberschleißheim)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Lose
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
maximal 12 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Für die im Rahmen dieses Auftrags zu erbringenden Leistungen müssen die Auftragnehmenden Personal mit der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Erfahrung einsetzen.
Der Bieter muss über die für die Durchführung und Auswertung der Untersuchung erforderlichen Kompetenzen verfügen. Insbesondere vorzuweisen sind
Fachliche Kompetenzen zur Durchführung epigenetischer Analysen,
UND
fachliche Kompetenzen zur Durchführung der bioinformatischen Auswertung
Die Eignung des Bieters ist anhand der Angabe bisher durchgeführter Arbeiten, die zeigen, dass die Kompetenzen vorhanden sind, nachzuweisen. Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bieter mindestens ein erbrachtes, vergleichbares Referenzprojekt aus den letzten fünf Jahren vorzuweisen. Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt “Referenz” (3624S32251 Formblatt Referenz) einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse (noch) nicht publiziert worden sind;
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die Projektberichte vorliegen.
Eine Studie bzw. ein Projekt ist vergleichbar, wenn sie bzw. es die o.g. fundierte wissenschaftliche Expertise und Kenntnisse in den geforderten Bereichen belegt.
Wenn sich die o.g. wissenschaftliche Kompetenz und Expertise nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und/oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und/oder Studien benennen.
Alternativ kann der Bieter seine Eignung anhand einer Eigenerklärung in Form einer aussagekräftigen Liste mindestens einer vergleichbaren im Peer Review Verfahren begutachteten wissenschaftlichen Publikationen zu einer vergleichbaren Studie, durchgeführt in den letzten 5 Jahren, (z.B. Beitrag in einschlägigen Fachzeitschriften, Sammel und Tagungsbänden oder Monographien oder Herausgeberschaften) vorweisen.
Schließlich muss der Bieter die Fachkräfte benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die zur Ausführung des Projekts vorgesehene projektleitende Person ist zwingend zu benennen. Zu diesem Zweck ist das ausgefüllte „3624S32251_Formblatt Fachkräfte“ einzureichen;. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch nicht alle für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Fachkräfte benennen kann, hat er zu versichern, dass genügend geeignete Fachkräfte zur Auftragsausführung zur Verfügung stehen werden bzw. zum Zwecke der Auftragsausführung angestellt werden.
Der Bieter hat den Ausbildungs bzw. Studienhintergrund des Projektleiters und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte des mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt sofern vorhanden zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zu vergleichbaren Referenzen und Publikationen. Die durch die Benennung einer Referenz bzw. mehrerer Publikationen nachzuweisenden Erfahrungen müssen im benannten Team vorhanden sein. Entsprechende Nachweise sind beizubringen. Weitere Fachkräfte, für die der Nachweis der vergleichbaren Erfahrungen nicht erbracht werden kann, können unter Anleitung bzw. unter Betreuung durch die Projektleitung an der Durchführung des Projekts beteiligt werden.
Hinweise zur Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. fundierte wissenschaftliche Expertisen in der Durchführung und Auswertung von quantitativen Analyseverfahren) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624S32251_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(2) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „3624S32251_Eigenerklärung § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben.
(3) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt (bspw. 3624S32251_Formblatt_Referenz).
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter benötigt den Nachweis über fundierte wissenschaftliche Expertisen in der Durchführung und Auswertung von quantitativen Analyseverfahren von einem weiteren Institut. Dazu gibt das Institut die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624S32251_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „3624S32251_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „3624S32251_Formblatt_Referenz“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Institutionen kompensieren. Relevant ist dann, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
Der Bieter muss über die für die Durchführung und Auswertung der Untersuchung erforderlichen Kompetenzen verfügen. Insbesondere vorzuweisen sind
Fachliche Kompetenzen zur Durchführung epigenetischer Analysen,
UND
fachliche Kompetenzen zur Durchführung der bioinformatischen Auswertung
Die Eignung des Bieters ist anhand der Angabe bisher durchgeführter Arbeiten, die zeigen, dass die Kompetenzen vorhanden sind, nachzuweisen. Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bieter mindestens ein erbrachtes, vergleichbares Referenzprojekt aus den letzten fünf Jahren vorzuweisen. Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt “Referenz” (3624S32251 Formblatt Referenz) einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse (noch) nicht publiziert worden sind;
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die Projektberichte vorliegen.
Eine Studie bzw. ein Projekt ist vergleichbar, wenn sie bzw. es die o.g. fundierte wissenschaftliche Expertise und Kenntnisse in den geforderten Bereichen belegt.
Wenn sich die o.g. wissenschaftliche Kompetenz und Expertise nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und/oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und/oder Studien benennen.
Alternativ kann der Bieter seine Eignung anhand einer Eigenerklärung in Form einer aussagekräftigen Liste mindestens einer vergleichbaren im Peer Review Verfahren begutachteten wissenschaftlichen Publikationen zu einer vergleichbaren Studie, durchgeführt in den letzten 5 Jahren, (z.B. Beitrag in einschlägigen Fachzeitschriften, Sammel und Tagungsbänden oder Monographien oder Herausgeberschaften) vorweisen.
Schließlich muss der Bieter die Fachkräfte benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die zur Ausführung des Projekts vorgesehene projektleitende Person ist zwingend zu benennen. Zu diesem Zweck ist das ausgefüllte „3624S32251_Formblatt Fachkräfte“ einzureichen;. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch nicht alle für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Fachkräfte benennen kann, hat er zu versichern, dass genügend geeignete Fachkräfte zur Auftragsausführung zur Verfügung stehen werden bzw. zum Zwecke der Auftragsausführung angestellt werden.
Der Bieter hat den Ausbildungs bzw. Studienhintergrund des Projektleiters und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte des mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt sofern vorhanden zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zu vergleichbaren Referenzen und Publikationen. Die durch die Benennung einer Referenz bzw. mehrerer Publikationen nachzuweisenden Erfahrungen müssen im benannten Team vorhanden sein. Entsprechende Nachweise sind beizubringen. Weitere Fachkräfte, für die der Nachweis der vergleichbaren Erfahrungen nicht erbracht werden kann, können unter Anleitung bzw. unter Betreuung durch die Projektleitung an der Durchführung des Projekts beteiligt werden.
Hinweise zur Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. fundierte wissenschaftliche Expertisen in der Durchführung und Auswertung von quantitativen Analyseverfahren) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624S32251_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(2) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „3624S32251_Eigenerklärung § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben.
(3) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt (bspw. 3624S32251_Formblatt_Referenz).
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter benötigt den Nachweis über fundierte wissenschaftliche Expertisen in der Durchführung und Auswertung von quantitativen Analyseverfahren von einem weiteren Institut. Dazu gibt das Institut die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624S32251_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „3624S32251_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „3624S32251_Formblatt_Referenz“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Institutionen kompensieren. Relevant ist dann, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
12.
Zuschlagskriterien
siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
7e6b0a3a-ef5f-47af-9242-e1a0a1739d31