Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
b)
Zuschlag erteilende Stelle
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
b)
Vertragsart
c)
Geschäftszeichen
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
Ablauf der Bindefrist
c)
Sprache
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=710126
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
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Liegenschaft 1 - Bundamt für Straßenbauwesen (BASt)
Bruttogrundfläche (BGF) von 42.908 m², die unterschiedlich, als Büro-, Produktions-, Lager- und Verkaufs-, technische und sonstige Flächen genutzt wird
Liegenschaft 2 - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Nutzfläche von 4.254 m² mit Büro- und Lagerräumen
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Die Anlagen sind anhand der Kostengruppen nach DIN 276 aufzunehmen. Spezifisch geforderte Angaben wie z.B. Baugruppenbezeichnung, Hersteller, Baujahr, Fabrik- /Seriennummer, Typbezeichnung, Nennspannung, Nennstrom, Motorleistung, Antriebsart usw. sind für die entsprechenden
Anlagen aufzunehmen und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zusätzlich sind folgende Daten zu erfassen
a) für die spätere Durchführung der DGUV-Prüfungen der elektrischen Anlagen:
1. Wie viele Unterverteilungen in welchen Häusern auf welcher Etage verbaut sind
2. Wie viele Felder die Unterverteilungen haben
3. Wie viele TE (Teileinheiten) die Verteilungen haben
4. Doku vorhanden JA/ Nein/ Teilweise
5. Wie viele Stromkreise 1 Polig 230V
6. Wie viele Stromkreise 3 Polig 400V
7. Wie viele RCD 2 Polig / Auslösestrom /Auslösezeit
8. Wie viele RCD 4 Polig / Strombelastbarkeit / Auslösezeit
9. Wie viele Steckdosenstromkreise
10. Wie viele Beleuchtungsstromkreise
11. SPD (Überspannungsschutz) vorhanden Ja/Nein / Welche Kategorie
12. Beschriftung der Steckdosen vorhanden Ja/Nein.
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b) sämtliche Versorgungsleitungen (Mittelspannung/Niederspannung; Stich- und Ringleitungen) außerhalb der Gebäude mit den Daten:
- Art des Kabels
- Leiterform
- Anzahl Leiter
- Querschnitt
- Spannungsebene
- Abgangs- und Zielort
- Kabellänge
- Strombelastbarkeit
- Funktion. Die Angaben sind in einer Exceldatei zu liefern. Hier wird vorab ein Musterformat verlangt, welches nach Freigabe befüllt wird.
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Systematik der zu kennzeichnenden Anlagen:
1. Mit dem Gebäudeautomationsschlüssel (GAS) ist jedem Anlagenbauteil eine alphanumerische Kennung zuzuweisen, die als Referenz für den Datenaustausch dient.
Die IST-Aufnahme schließt sämtliche Baugruppen bis zur Komponentenebene ein. Das Vorgehen ist vor Beginn mit der AG abzustimmen.
Die AN übernimmt die weiteren Aufgaben der Pflege, Verwaltung und Eingabe von Daten (Excel-Datenformat) entsprechend dem GAS. Für alle aufgenommenen Komponenten ist ein eineindeutiger GAS zu vergeben.
2. Für eine schnellere Erfassung mittels eines Scanners sind fortlaufend nummerierte Barcodelabel zu erstellen. Muster der geforderten Ausführung der Barcodelabel sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
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Formatarten:
Die Erfassung der technischen Daten ist in folgenden Formaten zur Verfügung zu stellen:
- in einer tabellarischen Übersicht als XLSX-Datei
- in einer vektoriellen PDF der Excellisten
- in einem importierbaren GAEB-Format, Dateiart 83X, dieses ist je Gebäude komplett auszufüllen. Muster sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Aufnahmeform & Tiefe der Anlagen hat gemäß den angeführten Parametern der jeweiligen Kostengruppe zu erfolgen.
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Die AN hat spätestens 5 Werktage nach Zuschlagserteilung ein Musterexemplar, das heißt ein Paket aus den vorab näher beschriebenen Formatarten vorzulegen. Das Musterexemplar kann eines aus dem Repertoire der AN sein. Die AG gibt das Musterexemplar innerhalb von 5 Werktagen frei. Sofern seitens der AG Anpassungsbedarfe an dem Musterexemplar bestehen, sind diese im Rahmen der Freigabefrist schriftlich der AN anzuzeigen. Die AN hat die Anpassungen innerhalb von 5 Werktagen einzuarbeiten und der AG zur Freigabe vorzulegen.
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Die Übergabe des Gesamtergebnisses von 8 Datenpaketen ist nach 8 Kalenderwochen ab dem Folgetag der Zuschlagserteilung abgeschlossen. Alle zwei Wochen sind zwei Datenpakete zu übergeben. Die Reihenfolge der aufzunehmenden Objekte wird der AN von der AG in der Weise vorgegeben, dass die AG der AN mit einer Vorlaufzeit von mindestens 1 Kalenderwoche jeweils mindestens 25 Prozent der Fläche benennt, die für die Aufnahme der technischen Anlagen betreten werden können.
Wird die Leistungserbringung früher abgeschlossen, greift ein Bonusmodell, das einen max. Bonus von 7 % auf die Angebotssumme, bei Abgabe der gesamten Unterlagen nach 4 Wochen, und den geringsten Bonus von 4 %, bei Abgabe der gesamten Unterlagen eine Woche vor Abgabefrist, beinhaltet. Je Woche, die das Gesamtergebnis früher als eine Woche vor Abgabefrist übergeben wird, erhöht sich der Bonus um 1 % der Angebotssumme.
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Die AG prüft übergebene Datenpakete in einer Frist von 2 Kalenderwochen je Datenpaket nach Übergabe. Nachbesserungen werden schriftlich durch die AG angezeigt und sind durch die AN binnen einer Frist von 5 Werktagen je Datenpaket zu leisten.
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Der Zugang zu den Liegenschaften an Sonn- und Feiertagen ist ausgeschlossen. Während der Auftragsdurchführung gelten die „Geschäftszeiten“ 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Der Zutritt am Samstag erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung mit der AG.
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Die AN hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen. Ohne vollständige Erfüllung aller Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht.
Die AN hat sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
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Zutritt zum Gebäudeteil der Autobahnpolizeiwache (APW) erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung mit dem Formular Personenüberprüfung und der vorherigen Genehmigung (via E - Mail) durch die Polizei Köln. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 10 Werktage vor Auftragsausführung anzumelden.
b)
CPV-Codes
Datenerhebung und -zusammentragung (72314000-9)
Datenerfassung (72313000-2)
Gebäudeinspektion (71315400-3)
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000-8)
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BArM), 50676 Köln, Waisenhausgasse 36-38a
6.
Angaben zu Losen
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
7.
Zulassung von Nebenangeboten
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ende der Leistungsfrist: spätestens 8 Wochen danach.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
14.
Sonstige Angaben
Besichtigungstermine sind mind. 3 Arbeitstage vorab per E-Mail mit den Ansprechpersonen (siehe Vergabeunterlagen - Bewerbungsbedingungen) zu vereinbaren.
Die Zuordnung der Termine erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Zur Vorort-Besichtigung ist ein gültiger Personalausweis mitzuführen.
Fragen werden während der Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet.
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Für das Angebot ist das beiliegende Preisblatt, Anlage B-02 zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
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Mit dem Angebot sind vollständig ausgefüllt einzureichen:
1) Anlage B-01 - Angebotsschreiben
2) Anlage B-02 - Preisblatt
3) Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft
4) Anlage B-04 - Grundlagen der Angebotskalkulation
5) Anlage B-05 - Bietergemeinschaftserklärung (falls einschlägig)
Auf Anforderung der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
1) Anlage B-06 - Seite 1 - Erklärung zu Unterauftragnehmern, Anlage B-06 - Seite 2 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
2) Anlage B-06 - Seite 3 - Erklärung zur Eignungsleihe, Anlage B-06 - Seite 4 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
3) Anlage B-03 - Eignungskriterien, Bieterauskunft (für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe)
4) ein aktueller (nicht älter als drei Monate) Auszug aus einem Berufsregister oder vergleichbar
5) Nachweis der abgeschlossenen Berufs-/Betriebs-Haftpflichtversicherung
6) Ausbildungs-, Schulungs- und Weiterbildungsnachweise für mindestens 3 Mitarbeiter, die geeignet sind, die gegenständlichen Leistungen zu erbringen
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Jegliche Änderungen und Ergänzungen in den Vergabeunterlagen, einschließlich der Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters, sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sollten bis spätestens 05.12.2024, bei der oben genannten Anschrift eingehen. Die Auftraggeberin wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
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Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
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