Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
Dorlaer Straße 4
99998 Mühlhausen OT Seebach
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
- Austausch der Heizkörper in verschieden Wohngruppen im gesamten Gebäude,
- Anpassung der Sanitäranschlüsse in der Küche nach neuerstellter Küchenplanung,
- Einbau einer Dunstabzugshaube mit Fortluftführung ins Freie.
Die vollumfängliche Sanierung des Kinderheimes mit der Erneuerung der Elektroanlage sowie einer brandschutztechnischen Ertüchtigung des kompletten Gebäudes wurde bereits im Jahr 2023 öffentlich ausgeschrieben. Folgende Lose wurden bisher vergeben:
Los 1: Elektroinstallationen
Los 2: Rohbauarbeiten
Los 3: Trockenbau- und Schreinerarbeiten
Los 4: Metallbau- und Glasarbeiten
Los 5: Maler - und Bodenbelagsarbeiten
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
siehe Vergabeunterlagen
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Es werden gem. § 6a Abs. 2 VOB/A folgende Eigenerklärungen und Nachweise für die Beurteilung der Eignung verlangt:
- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eigenerklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden (falls das Angebot in die enge Wahl kommt sind drei Referenznachweise vorzulegen)
- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben)
- Eigenerklärung zu Registereintragungen (falls das Angebot in die engere Wahl kommt sind, sofern zutreffend zur Bestätigung die Gewerbeanmeldung, der Handelsregisterauszug und die Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen)
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- Eigenerklärung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (falls das Angebot in die engere Wahl kommt sind zur Bestätigung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen)
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen)
Sollten Nachweise der Eignung fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 16a VOB/A. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
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Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt. Die Kommunikation mit der Vergabestelle, Informationen zu etwaigen Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen, die Angebotsaufklärung und Nachforderungen erfolgen über die e-Vergabe-Plattform. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen.
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Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 ThürVgG und die Kostenfolge nach § 14 Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.