Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Straße, Hausnummer:Bernhard-Nocht-Str. 78
Postleitzahl (PLZ):20359
Ort:Hamburg
E-Mail: vergabestelle@bsh.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
1114/002/01866
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
10.09.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.10.2024
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=708355
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=708355
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
10.09.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie betreibt in der Nord- und Ostsee das Umweltbeobachtungs-Messnetz (MARNET). Es besteht aus neun automatisch messenden Stationen, die ozeanographische und meteorologische Daten erfassen. Eine dieser Stationen ist die Messstation „Oderbank“. Die Messstation wird voraussichtlich im November 2024 zur turnusmäßigen Überholung von der Seeposition in ihr Winterlager nach Wolgast gebracht. Der/die Auftragnehmer/in soll als Generalunternehmer/in die gesamten Überholungsarbeiten am Messcontainer und am Schwimmkörper der Station federführend organisieren und durchführen. Eine genaue Aufstellung der im Rahmen der Überholung zu erledigenden Arbeiten können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Die Großtonne liegt zur Abholung im Hafen von Wolgast. Seetransport zum Reparaturort und Rücktransport sind ausschließlich auf dem Seeweg zu organisieren.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung:
Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV digital
über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen. Für eine erfolgreiche Einreichung
Ihrer Rechnung müssen die Leitwegs-ID 991-01889-13 und - sofern vorhanden - die
Bestellnummer auf der eRechnungs Plattform eingegeben werden. Zugang erhalten Sie
unter https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do . Rechnungszugang und
Fälligkeit Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH
entsprechen, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch gestellt
werden, gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB sowie § 17 VOL/B
bzw. § 16 VOB/B.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung:
Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV digital
über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen. Für eine erfolgreiche Einreichung
Ihrer Rechnung müssen die Leitwegs-ID 991-01889-13 und - sofern vorhanden - die
Bestellnummer auf der eRechnungs Plattform eingegeben werden. Zugang erhalten Sie
unter https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do . Rechnungszugang und
Fälligkeit Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH
entsprechen, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch gestellt
werden, gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB sowie § 17 VOL/B
bzw. § 16 VOB/B.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Die in dieser Ausschreibung eingereichten Angebote werden nach dem in diesem Abschnitt dargestellten Bewertungsschema bewertet:
- Preis 70%
- Erfahrung mit Großtonnen 30%
Das genaue Bewertungsschema lässt sich den Vergabeunterlagen im Dokument "Anlage_A_Gewichtung_der_Zuschlagskriterien" entnehmen.
- Preis 70%
- Erfahrung mit Großtonnen 30%
Das genaue Bewertungsschema lässt sich den Vergabeunterlagen im Dokument "Anlage_A_Gewichtung_der_Zuschlagskriterien" entnehmen.
14.
Sonstige Angaben
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer
zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts
anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum
Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom
Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde
- durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen
und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten
Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist
nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen
vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- Angebotsschreiben
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russland Sanktionen)
- Leistungsverzeichnis
- ggf. Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer)
- ggf. bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- ggf. Referenzen
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
- Urkalkulation
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur
solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die
für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des
Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter
Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum
Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe
bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien
betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner
Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die
Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das
BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der
Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet
personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur
Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122
bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von
Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der
fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum,
der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche
Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof
nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum
Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html
zu finden.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer
zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts
anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum
Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom
Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde
- durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen
und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten
Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist
nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen
vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:
- Angebotsschreiben
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russland Sanktionen)
- Leistungsverzeichnis
- ggf. Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer)
- ggf. bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- ggf. Referenzen
AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:
- Urkalkulation
DATENSCHUTZ
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur
solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die
für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des
Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter
Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum
Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe
bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien
betreffen. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner
Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die
Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das
BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der
Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet
personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur
Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122
bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von
Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der
fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum,
der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche
Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof
nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum
Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html
zu finden.
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