Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z2mü-FE 03.0641/2023/FGB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
24.09.2024 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
19.12.2024
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=705170
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=705170
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
24.09.2024 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
FE 03.0641/2023/FGB
„Grenzwerte für Unfallhäufungen innerorts“
Das Erkennen und Bekämpfen von Unfallhäufungsstellen sind bundesweit Aufgaben der Unfallkommissionen. Die meisten Bundesländer legen dabei das FGSV-Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen zugrunde. In diesem Merkblatt werden auch Grenzwerte definiert, ab welchem Unfallgeschehen eine Unfallhäufung vorliegt. Das Merkblatt von 2012 wird derzeit überarbeitet. In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass die bislang für innerörtliche Unfallhäufungsstellen angelegten Grenzwerte insbesondere für größere Städte nicht geeignet sind.
Die im Merkblatt genannten Grenzwerte für Unfallhäufungen gehen in weiten Teilen auf die Ergebnisse des Forschungsvorhabens FE 03.423/2007/FGB „Überprüfung und Verbesserung der Grenzwerte zum Erkennen von Unfallhäufungen im Straßennetz“ zurück. Hier zeigten sich bereits deutliche Einflüsse unterschiedlicher Verfahrensweisen bei der Aufnahme und Aufbereitung von Verkehrsunfällen (insbesondere der Unfälle mit Sachschaden) auf die Anzahl der zu ermittelnden Unfallhäufungsstellen. Eine bereitere Datengrundlage erscheint vorteilhaft. Nicht untersucht wurde außerdem der Einfluss der räumlichen Größe der untersuchten Verkehrsanlagen bzw. einschließlich einer Gliederung in Teilknotenpunkte- oder -bereiche.
Eine Überprüfung der Grenzwerte für innerörtliche Unfallhäufungsstellen und -linien auf Aktualität ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der Zunahme des Rad- und Fußverkehrs und der Anwendung in Großstädten erforderlich. Im Rahmen der Forschungsarbeit sollte ferner geprüft werden, ob der Fokus bei der Erkennung von Unfallhäufungsstellen in Großstädten ggf. noch stärker auf eventuelle Gleichartigkeiten der Unfälle gerichtet werden sollte. Hierbei ist insbesondere der Radverkehr als die Art der Verkehrsbeteiligung zu nennen, deren Bedeutung insbesondere im großstädtischen Bereich kontinuierlich zunimmt. Dies schlägt sich auch unmittelbar in entsprechenden Entwicklungen des Unfallgeschehens nieder.
„Grenzwerte für Unfallhäufungen innerorts“
Das Erkennen und Bekämpfen von Unfallhäufungsstellen sind bundesweit Aufgaben der Unfallkommissionen. Die meisten Bundesländer legen dabei das FGSV-Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen zugrunde. In diesem Merkblatt werden auch Grenzwerte definiert, ab welchem Unfallgeschehen eine Unfallhäufung vorliegt. Das Merkblatt von 2012 wird derzeit überarbeitet. In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass die bislang für innerörtliche Unfallhäufungsstellen angelegten Grenzwerte insbesondere für größere Städte nicht geeignet sind.
Die im Merkblatt genannten Grenzwerte für Unfallhäufungen gehen in weiten Teilen auf die Ergebnisse des Forschungsvorhabens FE 03.423/2007/FGB „Überprüfung und Verbesserung der Grenzwerte zum Erkennen von Unfallhäufungen im Straßennetz“ zurück. Hier zeigten sich bereits deutliche Einflüsse unterschiedlicher Verfahrensweisen bei der Aufnahme und Aufbereitung von Verkehrsunfällen (insbesondere der Unfälle mit Sachschaden) auf die Anzahl der zu ermittelnden Unfallhäufungsstellen. Eine bereitere Datengrundlage erscheint vorteilhaft. Nicht untersucht wurde außerdem der Einfluss der räumlichen Größe der untersuchten Verkehrsanlagen bzw. einschließlich einer Gliederung in Teilknotenpunkte- oder -bereiche.
Eine Überprüfung der Grenzwerte für innerörtliche Unfallhäufungsstellen und -linien auf Aktualität ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der Zunahme des Rad- und Fußverkehrs und der Anwendung in Großstädten erforderlich. Im Rahmen der Forschungsarbeit sollte ferner geprüft werden, ob der Fokus bei der Erkennung von Unfallhäufungsstellen in Großstädten ggf. noch stärker auf eventuelle Gleichartigkeiten der Unfälle gerichtet werden sollte. Hierbei ist insbesondere der Radverkehr als die Art der Verkehrsbeteiligung zu nennen, deren Bedeutung insbesondere im großstädtischen Bereich kontinuierlich zunimmt. Dies schlägt sich auch unmittelbar in entsprechenden Entwicklungen des Unfallgeschehens nieder.
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
-
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Fachbereich Verkehrssicherheit - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1)
2. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Sammlung, Aufbereitung und Auswertung von Unfalldaten - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2)
3. Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Expertenbefragungen im Verkehrssektor - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 3)
-
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
-
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Fachbereich Verkehrssicherheit - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1)
2. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Sammlung, Aufbereitung und Auswertung von Unfalldaten - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 2)
3. Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Expertenbefragungen im Verkehrssektor - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (Referenzliste 3)
-
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
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