Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:IMMS Institut für Mikroelektronik- und Mechatronik-Systeme gemeinnützige GmbH (IMMS GmbH)
Straße, Hausnummer:Ehrenbergstraße 27
Postleitzahl (PLZ):98693
Ort:Ilmenau
Telefon:+49 3677 8749385
E-Mail: evergabe@imms.de
Internet-Adresse: https://www.imms.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
IMMS-2024-19-00
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
14.08.2024 - 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
16.09.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=704884
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=704884
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
14.08.2024 - 11:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
2-Kanalsystem mit 2 Messköpfen
Im Rahmen der diesjährigen Investvorhaben möchte der TB MTR ein hochgenaues und rückführbares Referenzmesssystem beschaffen, um simultane Weg- und Winkelmessungen an den eigenen Nanopositioniersystemen durchführen zu können und diese so bezüglich ihrer Positioniergenauigkeit zu analysieren bzw. zu referenzieren. Messabweichungen werden maßgeblich durch Verkippungen des Messobjekts und die im Arbeitsbereich vorliegenden und sich ändernden Umweltbedingungen bestimmt. Um der oben genannten Aufgabe gerecht zu werden, sind deshalb neben Weg- und Winkelmessungen in mehreren Freiheitsgraden auch die örtlich und zeitlich fein aufgelöste Erfassung der Umgebungsbedingungen, vor allem der Temperatur notwendig.
siehe Anlage01_Leistungsbeschreibung_Preisblatt_IMMS-2024-19-00
Im Rahmen der diesjährigen Investvorhaben möchte der TB MTR ein hochgenaues und rückführbares Referenzmesssystem beschaffen, um simultane Weg- und Winkelmessungen an den eigenen Nanopositioniersystemen durchführen zu können und diese so bezüglich ihrer Positioniergenauigkeit zu analysieren bzw. zu referenzieren. Messabweichungen werden maßgeblich durch Verkippungen des Messobjekts und die im Arbeitsbereich vorliegenden und sich ändernden Umweltbedingungen bestimmt. Um der oben genannten Aufgabe gerecht zu werden, sind deshalb neben Weg- und Winkelmessungen in mehreren Freiheitsgraden auch die örtlich und zeitlich fein aufgelöste Erfassung der Umgebungsbedingungen, vor allem der Temperatur notwendig.
siehe Anlage01_Leistungsbeschreibung_Preisblatt_IMMS-2024-19-00
b)
CPV-Codes
Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen (38540000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
98693 Ilmenau
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
bis spätestens 30.11.2024
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
30 Tage rein netto
30 Tage rein netto
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Anlage02: Eigenerklärung zum Thür.VgG gemäß §8 Abs. 1 S. 1
Anlage05_EigenerklärungzurEignung
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Anlage05_EigenerklärungzurEignung
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
12.
Zuschlagskriterien
Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot -- Erfüllung aller Parameter zu 100%
14.
Sonstige Angaben
Bieterfragen können bis 12.08.2024 gestellt werden.
Es gilt deutsches Recht.
Nachprüfstelle:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Faxnummer: 0361/94002
Nachprüfbehörde gem. § 14 (1) ThürVgG:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer,
Vergabeangelegenheiten
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: alle, außer Formblatt 633.
§ 8 ThürVgG - Verfahrensanforderungen
(1) Bieter sind verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur
Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Das für das öffentliche
Auftragswesen zuständige Ministerium legt den Wortlaut der Erklärung nach Satz 1 im
Einvernehmen mit dem dafür zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags fest. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
darauf hinzuweisen, dass nur Angebote gewertet werden können, welchen eine
Erklärung nach Satz 1 beigefügt ist.
Gemäß § 8(1) ThürVgG ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Dokument
„Anlage02_Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S.1“ mit dem
Angebot einzureichen. Es können nur Angebote gewertet werden, welche die genannte
Erklärung enthalten.
Bei diesem Vergabeverfahren findet im Übrigen § 14 ThürVgG Anwendung:
§ 14 Information der Bieter, Nachprüfung des Vergabeverfahrens unterhalb der
Schwellenwerte - siehe Anlage_04
(1) Unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB informiert der Auftraggeber die
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung. Er gibt die Information in der nach § 8 Abs. 2 Satz 1 bestimmten
Form spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab.
Es gilt deutsches Recht.
Nachprüfstelle:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Faxnummer: 0361/94002
Nachprüfbehörde gem. § 14 (1) ThürVgG:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer,
Vergabeangelegenheiten
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: alle, außer Formblatt 633.
§ 8 ThürVgG - Verfahrensanforderungen
(1) Bieter sind verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur
Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Das für das öffentliche
Auftragswesen zuständige Ministerium legt den Wortlaut der Erklärung nach Satz 1 im
Einvernehmen mit dem dafür zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags fest. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
darauf hinzuweisen, dass nur Angebote gewertet werden können, welchen eine
Erklärung nach Satz 1 beigefügt ist.
Gemäß § 8(1) ThürVgG ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Dokument
„Anlage02_Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S.1“ mit dem
Angebot einzureichen. Es können nur Angebote gewertet werden, welche die genannte
Erklärung enthalten.
Bei diesem Vergabeverfahren findet im Übrigen § 14 ThürVgG Anwendung:
§ 14 Information der Bieter, Nachprüfung des Vergabeverfahrens unterhalb der
Schwellenwerte - siehe Anlage_04
(1) Unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB informiert der Auftraggeber die
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung. Er gibt die Information in der nach § 8 Abs. 2 Satz 1 bestimmten
Form spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab.
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