Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Auf dem Gelände der SAD Möhra soll das bestehende Messstellennetz Grundwasser erweitert werden. Hierzu werden die folgenden Leistungen ausgeschrieben:
- Herrichtung einer mobilen Baustraße zu den Bohrplätzen (Gesamtlänge 965 m);
- Herrichten und Rückbau der Aufstellfläche für die Baustelleneinrichtung;
- Herrichtung und Rückbau von 5 Bohrplätzen;
- Errichtung von 5 Messstellengruppen mit je 4 Einzelmessstellen, insgesamt 20 Bohrungen mit Tiefen
zwischen 20 und 80 m (abgeschätzt) mit Ausbau zu Grundwassermessstellen mit
o ca. 400 m Bohren im Lockergestein als verrohrte Trockenbohrung ≥ 324 mm,
o ca. 600 m Bohren im Festgestein als Kernbohrung ≥ 146 mm,
o ca. 600 m Aufweiten der Kernbohrung auf Enddurchmesser ≥ 270 mm,
o 5 x bohrlochgeophysikalische Messungen zur Bestimmung der Wasserzutritte,
o 20 x Ausbau zur GWM mit PVC-U DN 100 SW 0,75 mm bzw. 1 mm (Festlegung nach Bohrergebnis),
o 20 x Entsanden / Klarpumpen als Kurzpumpversuch,
o 20 x bohrlochgeophysikalische Messungen zur Ausbaukontrolle,
- Entsorgung der Bohrspülung, des Bohrgutes und des Überschusswassers.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
100% Preis
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Qualifikationsnachweis: Zertifiziertes Fachunternehmen nach DVGW-Arbeitsblatt W 120, Nachweis der Fachkunde nach DGUV Regel 101-004/TRGS 524, Angaben zur Eigenüberwachung / Qualitätssicherung des Bieters, Personal- und Materialeinsatzplan des AN, Eigene Zeitplanung des AN, Entsorgungskonzept, Herstellerzertifikate der verwendeten Dichtstoffe (LV-Pos. 1.5.6), Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einschließlich Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung, in Kopie, nicht älter als 1 Jahr, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR pauschal je Schaden, oder schriftliche Erklärung