Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer: Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ): 51427
Ort: Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z2d-FE 02.0484/2024/LRB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
10.09.2024 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
10.12.2024
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=704089
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=704089
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
10.09.2024 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gebietsfremde, invasive Arten kommen häufig im Verkehrsbegleitgrün vor uns breiten sich entlang von Verkehrswegen aus. Die Beseitigung dieser Arten ist mit hohen Kosten und Personaleinsätzen für die Betriebsdienste verbunden.
Eines der größten Probleme bei der Bekämpfung invasiver Arten ist die Verbreitung über belastete Substrate durch Bodenbewegungen im Straßenbau. Überdauernde Samen sowie kleinste Pflanzen- und Wurzelfragmenten genügen um neue Bestände an anderer Stelle auszubilden.
Kontaminationen von Substraten sind meist nicht ohne weiteres erkennbar und können nur mit geeigneten Hygienisierungsmaßnahmen beseitigt werden.
Bislang gibt es unzureichende Informationen über für den Verkehrssektor geeignete Methoden zur Detektion von Problempflanzenmaterial in Substraten, zur Dekontamination von belasteten Böden sowie zur Nachverfolgung von Substraten auch von kleineren Bauvorhaben.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, eine weitere Verbreitung von Staudenknöterichen und anderen Problempflanzen durch Bodenmaterial im Verkehrssektor zu verhindern bzw. zu minimieren.
Zusätzlich spart die Vermeidung der Einbringung von Problempflanzen, insbesondere der Staudenknöteriche, entlang von Verkehrswegen mittel- bis langfristig hohe Kosten in der Pflege und Unterhaltung des Begleitgrüns ein.
Eines der größten Probleme bei der Bekämpfung invasiver Arten ist die Verbreitung über belastete Substrate durch Bodenbewegungen im Straßenbau. Überdauernde Samen sowie kleinste Pflanzen- und Wurzelfragmenten genügen um neue Bestände an anderer Stelle auszubilden.
Kontaminationen von Substraten sind meist nicht ohne weiteres erkennbar und können nur mit geeigneten Hygienisierungsmaßnahmen beseitigt werden.
Bislang gibt es unzureichende Informationen über für den Verkehrssektor geeignete Methoden zur Detektion von Problempflanzenmaterial in Substraten, zur Dekontamination von belasteten Böden sowie zur Nachverfolgung von Substraten auch von kleineren Bauvorhaben.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, eine weitere Verbreitung von Staudenknöterichen und anderen Problempflanzen durch Bodenmaterial im Verkehrssektor zu verhindern bzw. zu minimieren.
Zusätzlich spart die Vermeidung der Einbringung von Problempflanzen, insbesondere der Staudenknöteriche, entlang von Verkehrswegen mittel- bis langfristig hohe Kosten in der Pflege und Unterhaltung des Begleitgrüns ein.
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang und mit der Bekämpfung von Problempflanzen bspw. mit Knöterich (Fallopia spec.), nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1).
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen in der bodenkundlichen Baubegleitung, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2).
Nr. 3: Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Gutachten, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3).
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang und mit der Bekämpfung von Problempflanzen bspw. mit Knöterich (Fallopia spec.), nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1).
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen in der bodenkundlichen Baubegleitung, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2).
Nr. 3: Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Gutachten, nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3).
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
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