Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz, dieser vertreten durch die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes
Straße, Hausnummer: Zweibrückenstr. 12
Postleitzahl (PLZ): 80331
Ort: München
Telefax: +49 89 21954450
E-Mail: vergabestelle@dpma.de
Internet-Adresse: https://www.dpma.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
BUL 60/24
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
09.08.2024 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
09.09.2024
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=703970
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=703970
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
09.08.2024 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Umzugsleistungen für den Umzuges des Rechenzentrums des DPMA in München nach Frankfurt.
Der Umzug ist im Zeitraum vom 16. bis 20. September 2024 durchzuführen.
Der Umzug ist im Zeitraum vom 16. bis 20. September 2024 durchzuführen.
c)
Ort der Leistungserbringung
München und Frankfurt
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
1. Mindestjahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis: Eigenerklärung
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die drei vom Bieter angegebenen Jahresumsätze im Durchschnitt mindestens 70.000 EUR netto entsprechen.
2. Erfahrung anhand von Referenzen
Das DPMA fordert zum Nachweis der Erfahrung der Bieterunternehmen die Angabe von mindestens einer geeigneten Referenz über frühere Aufträge der letzten drei Jahre.
Eine Referenz ist geeignet, wenn sich der Referenzauftrag auf eine mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Umzug eines Rechenzentrums in behördlichem Umfeld bezieht. Die Vergleichbarkeit des Referenzauftrags mit dem vorliegenden Auftrag setzt voraus, dass der Referenzauftrag folgende Anforderungen erfüllt:
- Umzug von IT-Hardware
- Umzug in und aus Rechenzentrum
- IT-Personal zum Auf-/Abbau
- Qualifizierte Fahrer und qualifizierte Sicherheitskonzept für die transportierten Waren
Die Geeignetheit muss sich aus den Angaben zum Referenzauftrag ergeben.
Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des DPMA innerhalb von zwei Werktagen einen Ansprechpartner des jeweiligen Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Der Bieter erklärt sich mit einer Nachfrage des DPMA bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden.
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis: Eigenerklärung
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die drei vom Bieter angegebenen Jahresumsätze im Durchschnitt mindestens 70.000 EUR netto entsprechen.
2. Erfahrung anhand von Referenzen
Das DPMA fordert zum Nachweis der Erfahrung der Bieterunternehmen die Angabe von mindestens einer geeigneten Referenz über frühere Aufträge der letzten drei Jahre.
Eine Referenz ist geeignet, wenn sich der Referenzauftrag auf eine mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Umzug eines Rechenzentrums in behördlichem Umfeld bezieht. Die Vergleichbarkeit des Referenzauftrags mit dem vorliegenden Auftrag setzt voraus, dass der Referenzauftrag folgende Anforderungen erfüllt:
- Umzug von IT-Hardware
- Umzug in und aus Rechenzentrum
- IT-Personal zum Auf-/Abbau
- Qualifizierte Fahrer und qualifizierte Sicherheitskonzept für die transportierten Waren
Die Geeignetheit muss sich aus den Angaben zum Referenzauftrag ergeben.
Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht.
Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des DPMA innerhalb von zwei Werktagen einen Ansprechpartner des jeweiligen Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Der Bieter erklärt sich mit einer Nachfrage des DPMA bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden.
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
12.
Zuschlagskriterien
Preis: 33%
Erfahrung der zur Auftragsausführung eingesetzten Projektleitung: 67%
Es wird die Erfahrung der einzusetzenden Projektleitung mit der Abwicklung vergleichbarer Umzugsprojekte von Rechenzentren bewertet.
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Erfahrung der zur Auftragsausführung eingesetzten Projektleitung: 67%
Es wird die Erfahrung der einzusetzenden Projektleitung mit der Abwicklung vergleichbarer Umzugsprojekte von Rechenzentren bewertet.
Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
14.
Sonstige Angaben
Erforderlich ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB.
Nachweis: Eigenerklärung
Nachweis: Eigenerklärung
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