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Ausschreibungsdetails

3624S12222 - Uran-, Thorium- und Radiumisotopenspezifische Bestimmung von Boden-Pflanzen Transferfaktoren

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24.07.2024 (letzte Änderung am 06.11.2024)

10.09.2024 09:00

10.09.2024 09:00

ZD 2 - 08313/3624S12222

Bundesamt für Strahlenschutz

06.11.2024 10:34

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
Telefon:+49 30 183331523
Telefax:+49 30 183331525
Internet-Adresse: http://www.bfs.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

ZD 2 - 08313/3624S12222

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

10.09.2024 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.11.2024

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=703762

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

10.09.2024 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Durch die fortschreitende Entwicklung von alpha-, beta- und gammaspektrometrischen Messmethoden und weiteren Messmöglichkeiten von langlebigen natürlich vorkommenden Radionukliden (beispielsweise MC-ICPMS) stehen präzisere und genauere Analyseoptionen zur Verfügung, um isotopenspezifische Boden-Pflanzen Transferfaktoren des Urans, Thoriums und vor allem des Radiums zu bestimmen.
Das Forschungsvorhaben hat zum Ziel, die Konservativität von bisherigen Dosisabschätzungen zu verifizieren, beziehungsweise die Abschätzungen zu verbessern.
Dabei soll geprüft werden, ob es Unterschiede in den Boden-Pflanzen Transferfaktoren von natürlich vorkommenden Nukliden des gleichen Elementes gibt, beziehungsweise ob die allgemeine Annahme von isotopenunspezifischen Boden-Pflanzen Transferfaktoren gerechtfertigt ist. Dafür sollen verschiedene Böden mit entsprechendem Pflanzenbewuchs im Hinblick auf die langlebigen Radionuklide (238U, 234U, 232Th, 230Th und vor allem 226Ra sowie 228Ra) untersucht werden.
Das Forschungsvorhaben gliedert sich inhaltlich in drei Arbeitsschritte:
Im ersten Schritt wird der relevante Stand von Wissenschaft und Technik aufgearbeitet.
Im zweiten Schritt ist des Messprogramm durchzuführen. Dieses folgt einem zweiteiligen Aufbau. Zunächst werden von fünf verschiedenen Standorten bestimmte Nahrungsmittel aus den gängigen Nahrungsmittelkategorien (Wurzelgemüse, Blattgemüse, sonstiges Gemüse, Obst und Weidegras) auf die folgenden Radionuklide untersucht: 238U, 234U, 232Th, 230Th, 226Ra, 228Ra. Entsprechend den Pflanzenstandorten soll dazu derselbe Nuklidvektor vom Boden bestimmt werden, in dem die Pflanzen wachsen, so dass die Boden-Pflanzen Transferfaktoren berechnet werden können. Anschließend ist an je einem Standort zu fünf verschiedenen Zeitpunkten (‚jahresgangähnlich‘) neuwachsendes organisches Material der folgenden Pflanzensorten zu beproben: Weidegras, Gurke, Kartoffel und Feldsalat. Weiterhin sind die zeitaufgelösten Messungen ebenfalls an denselben Pflanzen durchzuführen, die unter kontrollierten Bedingungen wachsen.
Im dritten Schritt sollen alle gemessenen Daten im Hinblick auf Boden-Pflanzen Transferfaktoren und deren möglichen Abhängigkeiten von verschiedenen, ebenfalls während des Projektes bestimmten und festgehaltenen Daten, analysiert werden.

c)
Ort der Leistungserbringung

Berlin

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

keine Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

maximal 36 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

keine

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Der Bieter muss über die für die Durchführung und Auswertung der Untersuchung erforderlichen Kompetenzen verfügen. Insbesondere zwingend vorzuweisen bzw. nachzuweisen sind:
- Fundierte Kenntnisse in der Aufbereitung und Messung von Radionukliden (238U, 234U, 232Th, 230Th, 228Ra, 226Ra) in Böden und organischem Material
- Die Befähigung, dass mit der angewendeten Messtechnik potentielle Unterschiede in den Boden Pflanzen Transferfaktoren für dasselbe Element unterschieden werden können, sollten sie größer als 10% sein
- Die Sicherung einer solchen Beprobung in gefordertem Umfang
Die vorhandene Expertise ist glaubhaft durch bisherige Forschungsberichte oder Fachgutachten darzustellen. Hierfür sind die Inhalte der für das Forschungsvorhaben relevanten Berichte in Kurzform darzustellen.
Die Eignung des Bieters ist anhand der Angabe bisher durchgeführter Arbeiten und einer Liste wissenschaftlicher Referenzen, die zeigt, dass die Kompetenzen vorhanden sind, nachzuweisen. Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bieter mindestens ein für einen öffentlichen Träger erbrachtes, vergleichbares Referenzprojekt aus den letzten fünf Jahren vorzuweisen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt “Referenz” (3624S12222 Formblatt Referenz) einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse (noch) nicht publiziert worden sind;
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse in gutachtergestützten Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind, unter Beifügung oder Benennung der Veröffentlichung;
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die Projektberichte vorliegen.
Eine Studie bzw. ein Projekt ist vergleichbar, wenn sie bzw. es die o.g. fundierte wissenschaftliche Kompetenz und Expertise in den geforderten Bereichen belegt.
Wenn sich die o.g. wissenschaftliche Kompetenz und Expertise nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und/oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und/oder Studien benennen.
Alternativ kann der Bieter seine Eignung anhand einer Eigenerklärung in Form einer aussagekräftigen Liste mindestens einer vergleichbaren im Peer Review Verfahren begutachteten wissenschaftlichen Publikationen (z.B. Beitrag in einschlägigen Fachzeitschriften, Sammel und Tagungsbänden oder Monographien oder Herausgeberschaften) vorweisen. Zu diesem Zweck hat er das vollständig ausgefüllte Formblatt “Publikation” (3624S12222 Formblatt Publikation) mind. 1fach, maximal 5fach einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Eine Publikation ist vergleichbar, wenn sie die o.g. fundierte wissenschaftliche Kompetenz und Expertise in den geforderten Bereichen belegt.
Wenn sich die o.g. wissenschaftliche Kompetenz und Expertise nur aus einer Zusammenschau mehrerer Publikationen ergeben, soll der Bieter alle jeweils einschlägigen Publikationen benennen.
Schließlich muss der Bieter die Fachkräfte benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die zur Ausführung des Projekts vorgesehene projektleitende Person ist zwingend zu benennen. Zu diesem Zweck ist das ausgefüllte „3624S12222_Formblatt Fachkräfte“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch nicht alle für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Fachkräfte benennen kann, hat er zu versichern, dass genügend geeignete Fachkräfte zur Auftragsausführung zur Verfügung stehen werden bzw. zum Zwecke der Auftragsausführung angestellt werden.
Der Bieter hat den Ausbildungs bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt sofern vorhanden zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zu vergleichbaren Publikationen. Die durch die Benennung mehrerer Publikationen nachzuweisenden Erfahrungen müssen im benannten Team vorhanden sein. Entsprechende Nachweise sind beizubringen. Weitere Fachkräfte, für die der Nachweis der vergleichbaren Erfahrungen nicht erbracht werden kann, können unter Anleitung bzw. unter Betreuung durch die Projektleitung an der Durchführung des Projekts beteiligt werden.
Hinweise zur Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. wissenschaftliche Kompetenz und Expertise hinsichtlich der Messungen bestimmter Radionuklide muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624S72226_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(2) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „3624S72226_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben.
(3) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt (bspw. 3624S72226_Formblatt_Publikation).
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter benötigt den Nachweis von Kompetenz und Expertise in der Durchführung leitfadengestützter Interviews von einem weiteren Institut. Dazu gibt das Institut die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624S72226_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „3624S72226_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „3624S72226_Formblatt_Publikation“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Institutionen kompensieren. Relevant ist dann, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.

12.
Zuschlagskriterien

siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.

14.
Sonstige Angaben

Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.


Versionsverlauf

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24.07.2024


24.07.2024




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