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Ausschreibungsdetails

3624S42361 - Verfahren zur objektiven Bestimmung der Qualität von Patientenbildern in der Computertomographie

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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24.07.2024

17.09.2024 09:00

17.09.2024 09:00

ZD 2 -08313/3624S361

Bundesamt für Strahlenschutz

24.07.2024 07:05


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Straße, Hausnummer:Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ):38226
Ort:Salzgitter
Telefon:+49 30 183331523
Telefax:+49 30 183331525
Internet-Adresse: http://www.bfs.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

ZD 2 -08313/3624S361

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

17.09.2024 - 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

15.11.2024

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=703668

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

17.09.2024 - 09:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Um die Bildqualität von CT-Patientenbildern in Relation zur Strahlenexposition zu bewerten, ist eine benutzerfreundliche Software (Auswertetool) zu entwickeln und zu validieren.
Das Auswertetool quantifiziert die Bildqualität aus DICOM-Schichtbildern des Schädels. Dazu sind die Auswerteverfahren zu automatisieren (mit oder ohne Methoden des maschinellen Lernens) und eine benutzerfreundliche Bedienoberfläche mit Hilfsfunktionen zu entwickeln. In dem Auswertetool sind die Ergebnisse der Bildqualität mit den vorhandenen Expositionswerten in Relation zu setzen. Eine Standardschnittstelle zur Sendung der Ergebnisse an ein PACS, RIS oder Dosismanagementsystem ist zu berücksichtigen.
Zur Validierung des Tools sind die Ergebnisse anhand umfangreicher Bilddaten mit den Bewertungen menschlicher Beobachter zu vergleichen.

b)
CPV-Codes

Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000-3)


Programmierung von Anwendersoftware (72212000-4)


Dienstleistungen im Bereich medizinische Bildverarbeitung (85150000-5)


Ausrüstung für Tomografie (33115000-9)


CT-Scanner (33115100-0)

c)
Ort der Leistungserbringung

Neuherberg (Oberschleißheim)

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

keine Lose

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

maximal 36 Monate nach Zuschlagserteilung

9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen

keine

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

I. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss anhand von mindestens einem vergleichbaren Referenzauftrag seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt “Referenz” (3624S42361_Formblatt_Referenz) einzureichen; Der Auftraggeber behält sich vor, unter Umständen hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse noch nicht publiziert wurden,
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse in gutachtergestützten Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind, unter Beifügung oder Benennung der Veröffentlichung,
ODER
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die Projektberichte vorliegen.
Eine Studie bzw. ein Projekt ist vergleichbar, wenn sie bzw. es die o.g. fundierte wissenschaftliche Kompetenz und Expertise in den geforderten Bereichen belegt.
Wenn sich die o.g. wissenschaftliche Kompetenz und Expertise nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und/oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und/oder Studien benennen.
Alternativ ausreichend zu einem Referenzauftrag ist eine Eigenerklärung in Form einer aussagekräftigen Liste von mindestens zwei vergleichbaren gutachtergestützten wissenschaftlichen Publikationen (z.B. Veröffentlichungen, Review-Paper, Dissertationen), welche geeignet sind, die vorstehenden geforderten Erfahrungen zu belegen.
Eine Publikation ist vergleichbar, wenn sie die o.g. fundierte wissenschaftliche Kompetenz und Expertise in den geforderten Bereichen belegt.
Wenn sich die o.g. wissenschaftliche Kompetenz und Expertise nur aus einer Zusammenschau mehrerer Publikationen ergeben, soll der Bieter alle jeweils einschlägigen Publikationen benennen.
Der vergleichbare Referenzauftrag ist geeignet die Eignung zu belegen, wenn sich aus der zugrunde liegenden Studie, dem zugrunde liegenden Projekt oder der zugrunde liegenden Softwareentwicklung ergibt bzw. ergeben:
- Erfahrung mit der CT-Bildgebung
UND
- Erfahrung mit den entsprechenden Rekonstruktionsalgorithmen
UND
- Erfahrung mit der Entwicklung von automatisierten Verfahren
UND
- Erfahrung mit dem Strahlenschutz
UND
- Erfahrung mit der Qualitätskontrolle von CT-Geräten
Ferner muss der Bieter die Fachkräfte benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „3624S42361_Fachkräfte“ einzureichen (Eigenerklärung); der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zum vergleichbaren Referenzauftrag. Die unternehmensbezogen durch die Benennung mindestens eines Referenzauftrags nachzuweisenden Erfahrungen müssen auch bei den für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeitern vorhanden sein. Dies geschieht vor allem durch die Einreichung einer Liste der bisher veröffentlichten, einschlägigen Arbeiten/Publikationen der benannten Fachkräfte (Formblatt „3624S42361_Fachkräfte“).
Der Bieter muss zudem nachweisen, dass er über die betriebliche und/oder technische Ausstattung verfügt, die er für die Auftragsausführung benötigt (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat das ausgefüllte Formblatt „Ausstattung“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Zur Ausstattung, über die der Bieter nachweislich spätestens ab Auftragsbeginn verfügen muss, gehören vor allem:
- Verfügbare Software zur Programmierung von benutzerfreundlichen Anwendungen;
UND
- Zugang zu Datensätzen (öffentliche oder eigene Datenbanken mit DICOM-Bildern) zum Test des Tools;
UND
- Zugang zu CT-Geräten unterschiedlicher Typen;
UND
- Einbeziehung von geeigneten Kooperationspartnern (Physikern und Radiologen mit Erfahrung in der Bewertung und Befundung von CT-Bildern) zur Validierung der Software.
II. Hinweise zur Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt.
Die Eignungsleihe wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Softwareentwicklungsunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624S42361_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Softwareentwicklungsunternehmen) muss außerdem die Erklärung „3624S42361_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Softwareentwicklungsunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter leiht sich die Erfahrung mit der Entwicklung von KI-Algorithmen sowie den Zugang zur entsprechenden Software von einem rechtlich selbstständigen Softwareentwicklungsunternehmen. Dazu gibt das Softwareentwicklungsunternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3624S42361_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „3624S42361_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“, die Erklärung „3624S42361_Formblatt_Referenz“ und die Erklärung „3624S42361_Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
III. Ausführungsbedingungen
Die Leistungserbringung hat datenschutzfreundlich zu erfolgen. Alle aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie DSGVO und BDSG, sind umzusetzen. Da personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) verarbeitet werden, ist eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verarbeitung zu schließen. Der Auftragnehmer hat für alle Verarbeitungen personenbezogener Daten im Zuge der Leistungserbringung ein Datenschutzkonzept vorzulegen und alle Verpflichtungen der DSGVO einzuhalten. Die Daten dürfen den Geltungsbereich der DSGVO nicht verlassen.

12.
Zuschlagskriterien

siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.

14.
Sonstige Angaben

Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.


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