Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesinstitut für Berufsbildung
Straße, Hausnummer: Friedrich-Ebert-Allee 114-116
Postleitzahl (PLZ): 53113
Ort: Bonn
E-Mail: vergabe@bibb.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
82812#00003#0011#0159
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
23.08.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.09.2024
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=703209
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=703209
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
23.08.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
1) § 4 DGUV Vorschrift 1 sowie § 12 Arbeitsschutzgesetz
Es werden in folgenden Themenbereichen Online-Unterweisungen für ca. 850 Beschäftigte gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen benötigt:
1. Grundregeln
2. Erste Hilfe
3. Brandschutz
4. Bildschirmarbeit
5. Telearbeit/Mobiles Arbeiten
2) Art. 39 Abs. 1 DSGVO
Es werden mindestens in folgenden Themenbereichen Online-Unterweisungen für ca. 850 Beschäftigte gemäß den aktuellen datenschutzrechtlichen Vorschriften benötigt (insb. des BDSG und der DSGVO):
1. Ziele der DSGVO
2. Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
3. Vorgehen bei einem Datenschutzvorfall
4. Rechte betroffener Personen
3) Informationssicherheit
Für den Bereich Informationssicherheit müssen die Online-Unterweisungen Inhalte enthalten, mit denen die Beschäftigten einen Bezug zum Arbeitsalltag in der Behörde verknüpfen können (Bsp.: Erläuterung von möglichen Angriffsmethoden, die auch eine Bedrohung in Behörden darstellen, z. B. Phishing-Mails).
Die Inhalte der genannten Unterweisungsthemen sind fortlaufend zu aktualisieren und somit im-mer auf neustem Stand der gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
Die Online-Unterweisungen müssen auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigung zu bearbeiten sein und somit auch mit Hilfe eines Vorlesetools durchgeführt werden können. Die einzelnen Unterweisungsmodule müssen mit einem umfangreichen Wissenstest abschließen; bei erfolgreichem Abschluss erhält der/die Teilnehmende ein Zertifikat. Die erstellten Zertifikate müssen zum Nach-weis jederzeit über das System abrufbar sein. Die Anzahl der zum Bestehen richtig zu beantwor-tenden Fragen kann der Auftraggeber selbstständig vorgeben.
Die Unterweisungen sind von den Beschäftigten in einem jährlichen, von den Auszubildenden in einem halbjährlichen Turnus zu bearbeiten. Die entsprechende Einstellung/Zuweisung der Modul-Taktungen erfolgt durch den Auftraggeber.
Des Weiteren muss spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Zertifikats eine automatische Erinnerung via E-Mail an die einzelnen Beschäftigten erfolgen. Diese soll im ersten Schritt erinnern, dass die Zertifikate abzulegen sind. Sofern Mitarbeitende dies nicht im vorgegebenen Zeit-raum erledigen, ist im zweiten Schritt eine E-Mail mit einer letzten Frist zur Bearbeitung zu versen-den.
Es muss eine persönliche Anmeldung mit Mailadresse und Vor- bzw. Nachname möglich sein.
Vor Abschluss eines Vertrages muss ein Test der Online-Unterweisung für den Auftraggeber ermöglicht werden.
Es werden in folgenden Themenbereichen Online-Unterweisungen für ca. 850 Beschäftigte gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen benötigt:
1. Grundregeln
2. Erste Hilfe
3. Brandschutz
4. Bildschirmarbeit
5. Telearbeit/Mobiles Arbeiten
2) Art. 39 Abs. 1 DSGVO
Es werden mindestens in folgenden Themenbereichen Online-Unterweisungen für ca. 850 Beschäftigte gemäß den aktuellen datenschutzrechtlichen Vorschriften benötigt (insb. des BDSG und der DSGVO):
1. Ziele der DSGVO
2. Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
3. Vorgehen bei einem Datenschutzvorfall
4. Rechte betroffener Personen
3) Informationssicherheit
Für den Bereich Informationssicherheit müssen die Online-Unterweisungen Inhalte enthalten, mit denen die Beschäftigten einen Bezug zum Arbeitsalltag in der Behörde verknüpfen können (Bsp.: Erläuterung von möglichen Angriffsmethoden, die auch eine Bedrohung in Behörden darstellen, z. B. Phishing-Mails).
Die Inhalte der genannten Unterweisungsthemen sind fortlaufend zu aktualisieren und somit im-mer auf neustem Stand der gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
Die Online-Unterweisungen müssen auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigung zu bearbeiten sein und somit auch mit Hilfe eines Vorlesetools durchgeführt werden können. Die einzelnen Unterweisungsmodule müssen mit einem umfangreichen Wissenstest abschließen; bei erfolgreichem Abschluss erhält der/die Teilnehmende ein Zertifikat. Die erstellten Zertifikate müssen zum Nach-weis jederzeit über das System abrufbar sein. Die Anzahl der zum Bestehen richtig zu beantwor-tenden Fragen kann der Auftraggeber selbstständig vorgeben.
Die Unterweisungen sind von den Beschäftigten in einem jährlichen, von den Auszubildenden in einem halbjährlichen Turnus zu bearbeiten. Die entsprechende Einstellung/Zuweisung der Modul-Taktungen erfolgt durch den Auftraggeber.
Des Weiteren muss spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Zertifikats eine automatische Erinnerung via E-Mail an die einzelnen Beschäftigten erfolgen. Diese soll im ersten Schritt erinnern, dass die Zertifikate abzulegen sind. Sofern Mitarbeitende dies nicht im vorgegebenen Zeit-raum erledigen, ist im zweiten Schritt eine E-Mail mit einer letzten Frist zur Bearbeitung zu versen-den.
Es muss eine persönliche Anmeldung mit Mailadresse und Vor- bzw. Nachname möglich sein.
Vor Abschluss eines Vertrages muss ein Test der Online-Unterweisung für den Auftraggeber ermöglicht werden.
b)
CPV-Codes
Schulungsseminare (80522000-9)
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn / Remote
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Das Unternehmen und sein eingesetztes Personal verfügt über Erfahrung bei vergleichbaren Leistungen für öffentliche Auftraggeber. Eine Referenzliste mit drei Projekten aus den letzten drei Jahren ist dem Angebot mit folgenden Angaben beizufügen: Auftraggeber, Art der Leistung, Datum der Leistungserbringung. Dazu ist die Anlage „Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit“ auszufüllen und mit dem Angebot unterschrieben einzureichen.
12.
Zuschlagskriterien
Preis 50%
Testumgebung UI/UX 50%
Testumgebung UI/UX 50%
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