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Ausschreibungsdetails

Rechtsexpertise Geschlechtliche Vielfalt am Arbeitsplatz - Was das neue Selbstbestimmungsgesetz und das AGG für betrieblich Verantwortliche bedeutet

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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22.07.2024

21.08.2024 10:00

21.08.2024 10:00

ads_2024_004

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

31.07.2024 17:27

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Straße, Hausnummer:Glinkastraße 24
Postleitzahl (PLZ):10117
Ort:Berlin

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

ads_2024_004

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

21.08.2024 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.09.2024

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=703043

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Name:Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Straße, Hausnummer:An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postleitzahl (PLZ):50679
Ort:Köln
Telefon:+49 221 36734598
Telefax:+49 221 36734949
Internet-Adresse: https://www.bafza.de

d)
Anforderungsfrist

21.08.2024 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingerichtet. Die ADS unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben. Die wichtigsten Aufgaben der ADS sind Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und Vernetzung von Akteur/ Akteurinnen der Antidiskriminierungsarbeit.
A.Ausgangslage
Outen sich Beschäftigte als trans, inter oder nicht-binär (TIN), müssen sich betrieblich Verantwortliche oft zum ersten Mal mit praktischen und rechtlichen Fragen auseinandersetzen, auf die verlässliche Antworten noch immer schwer auffindbar sind; so z.B.: Darf die Beschäftigte mit ihrem gewählten Vornamen im Auftrag des Arbeitgebers unterschreiben, obwohl der Vorname noch nicht amtlich geändert wurde? Was passiert mit den Dokumenten in der Personalakte des Beschäftigten, nachdem er seinen Vornamen und Personenstand rechtlich geändert hat?.
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG) ermöglicht ab dem 1. November 2024 die selbstbestimmte Änderung des Personenstandes und des Vornamens.
Das SBGG buchstabiert die rechtlichen Wirkungen einer Namens- und Personenstandsänderung genauer aus, als das bislang geltende Transsexuellengesetz. Es enthält beispielsweise Regelungen, die die Änderung von Dokumenten, Quotenregelungen oder das Offenbarungsverbot betreffen. Unabhängig von einer rechtlichen Namens- und Personenstandsänderung können sich Beschäftigte und Bewerber/ Bewerberinnen, die trans, inter oder nicht-binär sind, bezüglich ihrer geschlechtlichen Identität auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und auf das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG) berufen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss zur Dritten Option 2017 anerkannt, dass dieser grundrechtliche Schutz auch TIN Personen zusteht (BVerfG Beschluss v. 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16). Außerdem schützt das AGG TIN Personen vor Diskriminierung aufgrund der Merkmale Geschlecht und sexuelle Identität; auch im Bereich Beschäftigung und Beruf.
B.Zielsetzung des Auftrags und Forschungsinteresse
Die ADS hat im Jahr 2020 die Studie „Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf- Bedarfe und Umsetzung von Antidiskriminierung im Arbeitsleben“ veröffentlicht. Die Studie enthält umfangreiche Handlungsempfehlungen zur besseren Einbeziehung geschlechterdiverser Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen im Arbeitsleben. Ergänzend soll in einer von der ADS geplante Broschüre „Geschlechtliche Vielfalt am Arbeitsplatz - Was das neue Selbstbestimmungsgesetz und das AGG für betrieblich Verantwortliche bedeutet“ der rechtliche Rahmen einer Namens- und Personenstandsänderung im Kontext des Arbeitslebens dargestellt werden.
Der Auftrag besteht darin, die Expertise zu erstellen, die als Grundlage für die geplante Broschüre dient. In der Expertise sollen praktische Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags von Beschäftigten stellen, mit dem geltenden rechtlichen Rahmen abgeglichen werden. Die Inhalte der Expertise sollen maßgeblich in die praxisorientierte Handreichung einfließen. Die Broschüre wird sich sowohl an öffentliche und private Arbeitgeber/ Arbeitgeberinnen als auch an TIN Beschäftigte richten und soll Wissen und Handlungssicherheit vermitteln.
Der Auftrag verfolgt die Ziele:
a. Identifizierung und Darstellung der Rechtsfolgen, die sich aus der arbeitgeberischen Fürsorgepflicht und dem SBGG für den Lebensbereich Beschäftigung und Beruf ergeben.
b. Erstellung einer praxisorientierten Übersicht zu Rechtsfolgen und Handlungspflichten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu beachten sind, wenn ein/e Beschäftigte/ Beschäftigter eine Erklärung nach § 2 SBGG abgegeben hat.
c. Erstellung einer praxisorientierten Übersicht zu Rechtsfolgen und Handlungspflichten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu beachten sind, wenn ein/e Beschäftigte/ Beschäftigter mitteilt, einen neuen Vornamen und/oder Pronomen zu gebrauchen, ohne dass eine rechtliche Namens- und Personenstandsänderung erfolgt bzw. sie noch nicht wirksam ist.
d. Praxisorientierte Darstellung des Schutzgehalts des AGG für TIN Personen im Kontext des Arbeitslebens unter Einbeziehung der Pflichten und Möglichkeiten des Betriebsrates.
Für die Erbringung der Leistung sind Wissen und Sensibilität im Bereich geschlechtlicher Vielfalt und Belange von TIN Personen unabdingbar. Darüber hinaus können der Zugang sowie Netzwerkkontakte zu Interessenvertretungen und Organisationen aus dem Bereich geschlechtliche Vielfalt hilfreich sein, um sich praktische Fragestellungen zu erschließen. Die im Rahmen des Auftrags erarbeiten Inhalte werden von der ADS für die Broschüre zielgruppenorientiert aufbereitet.

c)
Ort der Leistungserbringung

Berlin, deutschlandweit

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen dem Angebot beizufügen:
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person
b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
d.Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
e. Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
f. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
g. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
h. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
i. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
j. Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber/ Auftraggeberinnen
k.Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
l. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen.
m. Nachweis der relevanten rechtswissenschaftlichen Qualifikation durch einschlägige Erfahrungen, im Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht
n. Nachweis von Erfahrungen im Themenbereich geschlechtlicher Vielfalt sowie Sensibilität hinsichtlich der Belange von TIN Personen durch entsprechende Referenzprojekte
Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“ zu verwenden.

12.
Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.

14.
Sonstige Angaben

Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 4. a) genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 14.08.2024, 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.


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