Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Stadt Arnstadt
Straße, Hausnummer:Markt 1
Postleitzahl (PLZ):99310
Ort:Arnstadt
Telefon:+49 3628 745781
Internet-Adresse: https://www.arnstadt.de/
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
2024/44/BBH
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
26.08.2024 - 14:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.10.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=702612
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=702612
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
26.08.2024 - 14:30 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Lieferung eines Kommunaltraktors mit Dieselmotor und Wasserkühlung
ISEKI TG 6687 AHLK oder in vergleichbarer Art
ISEKI TG 6687 AHLK oder in vergleichbarer Art
b)
CPV-Codes
Traktoren (16700000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
Baubetriebshof der Stadt Anstadt
Elxlebener Weg 2A
99310 Arnstadt
Elxlebener Weg 2A
99310 Arnstadt
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
schnellstmöglich
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt anhand der im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen" geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen.
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*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Die PQ-Nummer ist mit dem Angebot einzureichen. Spätestens auf Verlangen (nach Aufforderung) des Auftraggebers sind die geforderten Unterlagen einzureichen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
> Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
> Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
> Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
> Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
> Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Fehlende Unterlagen werden teilweise nachgefordert. Das Angebotsschreiben wird nicht nachgefordert, d. h. bei Nichtvorlage mit dem Angebot erfolgt der Angebotsausschluss!
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*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Die PQ-Nummer ist mit dem Angebot einzureichen. Spätestens auf Verlangen (nach Aufforderung) des Auftraggebers sind die geforderten Unterlagen einzureichen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
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*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
> Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
> Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
> Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
> Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
> Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
> Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht)
> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Fehlende Unterlagen werden teilweise nachgefordert. Das Angebotsschreiben wird nicht nachgefordert, d. h. bei Nichtvorlage mit dem Angebot erfolgt der Angebotsausschluss!
12.
Zuschlagskriterien
100 % Preis
14.
Sonstige Angaben
A. Nur registrierte Nutzer der e-Vergabe, die die Teilnahme unter "meine e-Vergabe"
aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
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B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch
uneingeschränkt zur Verfügung.
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C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum
Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des
Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert
werden.
*
Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
*
Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum
Verfahren nicht kontaktiert werden.
*************************************************************************
D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf
Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in
anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-
Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines
Angebotes zu beachten.
*************************************************************************
E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
*************************************************************************
F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte
Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der
Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen.
Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die im Verzeichnis der vorzulegenden Dokumente ausgefüllt einzureichen.
*************************************************************************
G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet
werden.
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H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf
der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind
zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im Weiteren
Verfahren nicht berücksichtigt.
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I. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten
Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 abs. 1
von der Wertung ausgeschlossen.
*************************************************************************
J. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes
genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten
Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden
an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über
"meine e-Vergabe" beizufügen.
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K. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht
berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 14 ThürVgG)
1. Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform an E-Mail verdingungsstelle@erfurt.de oder elektronisch über die Vergabeplattform im jeweiligen Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebührenbestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.
aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
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B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch
uneingeschränkt zur Verfügung.
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C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum
Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des
Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert
werden.
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Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt.
*
Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum
Verfahren nicht kontaktiert werden.
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D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf
Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in
anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-
Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines
Angebotes zu beachten.
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E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen.
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F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte
Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der
Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen.
Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die im Verzeichnis der vorzulegenden Dokumente ausgefüllt einzureichen.
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G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet
werden.
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H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf
der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind
zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im Weiteren
Verfahren nicht berücksichtigt.
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I. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten
Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 abs. 1
von der Wertung ausgeschlossen.
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J. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes
genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten
Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden
an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über
"meine e-Vergabe" beizufügen.
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K. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht
berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 14 ThürVgG)
1. Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform an E-Mail verdingungsstelle@erfurt.de oder elektronisch über die Vergabeplattform im jeweiligen Vergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebührenbestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.
811de076-eb0c-436c-8309-736bc4598038