Ausschreibungsdetails
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Die ausgeschriebene Leistung ist in zwei Gebietslose aufgeteilt:
Los 1 Dienstleistungen in der Baumpflege WSA Spree-Havel
Los 2 Dienstleistungen in der Baumpflege WSA Oder-Havel
Los 1:
Außenbezirk Spandau
Außenbezirk Neukölln
Außenbezirk Erkner
Außenbezirk Fürstenwalde
Außenbezirk Kummersdorf
Los 2:
Außenbezirk Canow
Außenbezirk Schwedt
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01)
2. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
3. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)
4. Organigramm - Organigramm für die Arbeitsorganisation der einzusetzenden Personen (Leitung, Aufsicht, Fachpersonal) zu den ausgeschriebenen Arbeiten (Angabe von Vor-/Name und Qualifikationen). Differenzierung des Personals nach Festangestellten und Subunternehmern.
5. Nachweis Qualifikation -
Nachweis zur fachlichen Eignung der Mannschaft
- SKT-B-Ausbildung (oder vergleichbaren Qualifikationen) und
- mindestens SKT-A-Ausbildung oder höherwertig (oder einer vergleichbaren Qualifikation)
und
- European Tree Worker,
- European Tree Technician,
- Arborist,
- Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder
- vergleichbarer Qualifikationen
Nachweis zur fachlichen Eignung des Leitungs- und Aufsichtspersonal:
- European Tree Worker,
- European Tree Technician,
- Arborist,
- Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder
- vergleichbarer Qualifikationen
6. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und
„Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)
7. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und
„Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)
8. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren
Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei
Eignungsleihe
9. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung,
Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar)
10. Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung in
Kopie
11. Anlage C-07 - Compliance- und Verschwiegenheitserklärung
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit
dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf
die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der
EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl
Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie
833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung
solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese
zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die
Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der
Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und
diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
die e Vergabe Plattform einzureichen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder
Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern
sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des
Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht
ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In
Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine
förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten
Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann
ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben
aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der
Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot
von der Wertung ausgeschlossen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die
Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht
für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die
Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
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Wertung
Gewertet werden die Eignungskriterien für Dienstleistungen zur Baumpflege für den Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
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Zuschlagskriterien
Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV und § 46 VgV) für die zu erbringenden Dienstleistungen zur Baumpflege.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Poolverfahren).
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
(Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die
Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.
bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu
übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom
Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die
Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen,
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach
dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von
mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die
Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden
nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und
verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots
im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem
Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer
angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des
Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der
Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot
ausgeschlossen werden.
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Der Höchstwert für den Gesamtvertrag (beide Lose) und für alle Baumpflegemaßnahmen bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren beträgt in Summe 8.500.000 € netto.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten
Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg
übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen sind bis
spätestens am 04.09.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig
vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den
Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf
der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die
Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im
Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-VergabePlattform
registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine
Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes
führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-
Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen
(Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
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Die ausgeschriebenen Pflegemaßnahmen im Bereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel dienen der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht und laufenden Unterhaltung an der Bundeswasserstraße (BWaStr.). Somit wird die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt und die notwendige Dammwerksinspektion gemäß Wasserstraßengesetz gewährleistet.
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Zum Leistungsumfang gehören im Rahmen der Verkehrssicherung auf Flächen des WSA, in Damm- und Uferböschungen, sowie entlang der Spundwände fachgerechte Baumpflegemaßnahmen, Fällungen, Gehölzschnitt, Jungbaumpflege, sowie Einkürzungen und Wurzelstockfräsungen.
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Die zu pflegenden Bäume stehen im Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel (WSA S-H). Der Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree übernimmt als Dienstleister und zuständiger AG für das WSA Spree-Havel die Überwachung und Durchführung der Vergabeverfahren der Verkehrssicherheit an Bäumen an Bundeswasserstraßen.
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Bisherige Baumkontrollen lassen einen voraussichtlich jährlichen Leistungsumfang von 1690 Maßnahmen erwarten. Bei den Angaben handelt es sich um Schätzwerte. Die Angaben sind nicht verbindlich!
ABz Spandau:
* Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal
* Charlottenburger Verbindungskanal
* Großer Wannsee
* Havel-Oder-Wasserstraße
* Havelkanal
* Ruhlebener Altarm
* Spree-Oder-Wasserstraße
* Tegeler See
* Untere Havel Wasserstraße
* Westhafenkanal
* Westhafenverbindungskanal
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ABz Neukölln:
* Spree-Oder-Wasserstraße
* Landwehrkanal
* Rummelsburger See
* Teltowkanal
* Britzer Verbindungskanal
* Griebnitzkanal
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ABz Erkner:
* Spree-Oder-Wasserstraße
* Große Krampe
* Langerhanskanal
* Löcknitz
* Müggelspree
* Rüdersdorfer Gewässer
* Seddinsee
* Gosener Kanal und Gosener Graben
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ABz Fürstenwalde:
* Spree-Oder-Wasserstraße
* Neuhauser Speisekanal
* Müggelspree
* Brieskower Kanal
* Drahendorfer Spree
* Kleiner Müllroser See
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ABz Kummerdorf:
* Dahme-Wasserstraße
* Notte
* Zernsdorfer Lanke
* Möllenzugsee
* Wernsdorfer Seenkette
* Storkower Gewässer
* Teupitzer Gewässer
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
1. Die durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Spree-Havel übertragenden Flächen liegen in den Bereichen der Außenbezirke:
Außenbezirk Spandau
Außenbezirk Neukölln
Außenbezirk Erkner
Außenbezirk Fürstenwalde
Außenbezirk Kummersdorf
Einige Bundeswasserstraßen (insbesondere die BWaStr. Landwehrkanal des ABz Neukölln) stehen in einem besonderen öffentlichen Interesse (u. a. Bürgerinitiativen und Verein "Bäume am Landwehrkanal e. V."). Aufgrund dessen ist bei der Ausführung der Baumpflege- und Baumfällarbeiten besondere Sorgfalt und Einhaltung der Hinweise des AG geboten (u. a. Fotodokumentation, Verschwiegenheit).
2. Befahrensabgabenbefreiung:
Der AN erhält während der Arbeitsausführung eine Befreiung von der Befahrensabgabe im Bereich des WSA Spree-Havel für seine schwimmenden Fahrzeuge. Er hat die Befahrung der Wasserstraßen des WSA Spree-Havel mind. 3 Tage vor Beginn der Befahrung der Wasserstraße beim WSA schriftlich zu beantragen, wenn dies erforderlich ist (z. B. Sondertransport). Die Benennung der einzelnen schwimmenden Fahrzeuge soll die Angaben der Länge, größte Breite, Tiefgang, Schiffnamen und Heimathafen erhalten. Die Befahrensabgabenbefreiung sämtlicher Transporte für die Maßnahme ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Liegenbreite der einsetzbaren Wasserfahrzeuge ist beim ABz seitens des AN zu erfragen. Das Stillliegen nach Beendigung der täglichen Pflegemaßnahmen ist nur in Bereichen möglich, bei denen die Zustimmung/Genehmigung des Außenbezirkes vorliegt. Dabei sind alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03),
ausgefüllt in Ziffer 2, und mit dem Angebot einzureichen.
2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzteuer-ID,
Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem
öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde,
Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter/-in,
Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung
bzw. Standort
2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister
vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder
unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu
dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name,
ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit
4. Eigenerklärung zum etwaigen Bezug des Bieters zu Russland -
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 Wettbewerbsregister (WRegG) -
zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 3, 4 und 5, und mit dem Angebot einzureichen.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es:
-seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB)
-Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat
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zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben:
– das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer
– im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt
– dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist
– das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in
Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit
russischer Staatsangehörigkeit
– für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch
genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische
Staatsangehörigkeit besitzt
– das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in
Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland
niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger
beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland
niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt.
Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen
Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen
Erklärung begründen.
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zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen
wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche
Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
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7) Angaben zu Umsätzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft
und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 6 und 7, und mit dem Angebot einzureichen.
Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Vermögensschäden: mindestens 300.000 €
Umweltschäden: mindestens 1,00 Mio. €.
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen
wird.
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zu 7) Die Gesamtumsätze und separat die Umsätze für die ausgeschriebene Leistung sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
9) leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
10) Angaben zu Referenzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 8, 9 und 10, und mit dem Angebot einzureichen.
- das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend
qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung
beschäftigt
- dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen
Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die
ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
- für die Ausführung der zu vergebenden Leistung an Wasserstraßen die technische Ausrüstung zu Verfügung steht. Es wird vorausgesetzt, dass das Unternehmen ein Arbeitsboot zur Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen hat. Die technische Ausrüstung ist mengenmäßig im Verhältnis zum ausführenden Fachpersonal vorhanden.
- mindestens eine Mannschaft, bestehend aus mindestens einer Person mit SKT-B-Ausbildung (oder vergleichbaren Qualifikation) und mindestens einer Person mit
mindestens SKT-A-Ausbildung oder höherwertig (oder vergleichbare Qualifikation), zur Erfüllung der Leistung eingesetzt wird.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist nämlich die abgeschlossene
Ausbildung in Seilunterstützter Baumklettertechnik (SKT) oder eine vergleichbare Qualifikation.
Ein aktuell gülter Nachweis der Ausbildung/Qualifizierung bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals ist mit den Angebotsunterlagen
einzureichen.
Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifizierungs- bzw. Zertifizierungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
- die fachliche Eignung der Mannschaft neben oben genannter Qualifikation auch folgende
European Tree Worker;
European Tree Technican;
Arborist;
Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder
eine vergleichbare Qualifikation
ist.
Ein aktuell gülter Nachweis der Ausbildung/Qualifizierung bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals ist mit Angebot einzureichen.
Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifizierungs- bzw.
Zertifizierungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
- die fachliche Eignung des Leitungs- und Aufsichtspersonals
European Tree Worker;
European Tree Technican;
Arborist;
Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder
eine vergleichbare Qualifikation
ist.
Ein aktuell gülter Nachweis der Ausbildung/Qualifizierung bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals ist mit Angebot einzureichen.
Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifizierungs- bzw.
Zertifizierungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
- das Leitungs- und Aufsichtspersonal die deutsche Sprache sicher beherrscht und bei der Bauanlaufberatung, den Zwischenbegehungen und der Abnahme anwesend ist.
- mit den Angebotsunterlagen ein Organigramm für die Arbeitsorganisation der o. g. Personen (Leitung, Aufsicht, Fachpersonal) zu den ausgeschriebenen Arbeiten (Angabe von Vor-/Name und Qualifikationen) erstellt wird. Die Differenzierung des Personals nach Festangestellten und Subunternehmern wird hierbei berücksichtigt.
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zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der
ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten
Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschöftigten
in der ausgeschriebenen Leistungsart
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zu 10) Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt und müssen einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung
ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen, eine weitere mindestens 50 %. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Weitere Mindestanforderungen:
Die Baumpflege muss vom Wasser aus sein und nach ZTV-Baumpflege (FLL) erfolgt sein.
Angaben in den Referenzen:
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn- ,
Industrieobjekt, u. a.)
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
- Jährlicher Leistungsumfang (in Anzahl von Baumpflegemaßnahmen der Referenz)
- Leistungszeitraum
- Leistungsart Baumpflegemaßnahmen (z.B. Totholzentfernung, Jungbaumpflege, Nachbehandlung gesch. Bäume, Formschnitt, Kronenschnitt)
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zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzenund Angaben dazu, für welches Los, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang
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zu 13) Erklärung, dass für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47
VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Die ausgeschriebenen Pflegemaßnahmen im Bereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Oder-Havel dienen der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht und laufenden Unterhaltung an der Bundeswasserstraße (BWaStr.). Somit wird die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt und die notwendige Dammwerksinspektion gemäß Wasserstraßengesetz gewährleistet.
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Zum Leistungsumfang gehören im Rahmen der Verkehrssicherung auf Flächen des WSA, in Damm- und Uferböschungen, sowie entlang der Spundwände fachgerechte Baumpflegemaßnahmen, Fällungen, Gehölzschnitt, Jungbaumpflege, sowie Einkürzungen und Wurzelstockfräsungen.
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Die zu pflegenden Bäume stehen im Eigentum des WSA (Wasser- und Schifffahrtsamt) Oder-Havel (O-H).
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Der Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree übernimmt als Dienstleister und zuständiger AG für das WSA Oder-Havel die Überwachung und Durchführung der Vergabeverfahren der Verkehrssicherheit an Bäumen an Bundeswasserstraßen.
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Bisherige Baumkontrollen lassen einen voraussichtlich jährlichen Leistungsumfang von 585 Maßnahmen erwarten. Bei den Angaben handelt es sich um Schätzwerte. Die Angaben sind nicht verbindlich!
ABz Canow:
* Obere Havel- Wasserstraße [OHW]
* Schwedtsee [Sws]
* Menowsee [Mws]
* Lychner Gewässer [LyG]
nebst im Gr. Lychensee:
* Seenebenarm Südteil [SSLy]
* Seenebenarm Fischers Werder[SnFW]
* Seenebenarm Hohes Werder und Kuckuckswerder [SnKW]
* Seenebenarm Langes Werder [SnLW]
* Verbindungsstrecke Nesselpfuhlgraben [VNeg]
ABz Schwedt:
* Oder [Od]
* Westoder [WOd]
* Hohensaaten- Friedrichsthaler Wasserstraße [HFW]
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Die durch das WSA Oder-Havel übertragende Fläche liegt im Bereich des ABz (Außenbezirk) Canow und im ABz Schwedt.
Das Gebiet des ABz Canow umfasst die Havel, mit den von ihr durchfließenden Gewässern Stolpsee, Schwedtsee, Baalensee. An der Schleuse Himmelfort beginnen der Nebenfluss Lychener Gewässer, der den Haussee, den Großen Lychensee und den Stadtsee durchfließt. Es liegt in den Naturparken Stechlin- Ruppiner Land und Uckermärkische Seen.
Im Gebiet befinden sich die Schleuse Bredereiche, Fürstenberg/ Havel, Steinhavelmühle und Himmelfort. In den Orten Bredereiche, Fürstenberg/Havel und Himmelfort treten gehäuft Bebauungen bis an die Gewässergrenze und Steganlagen auf (nur Zugang auf dem Wasserweg). Desweitern umfasst das Gebiet mehrere Campingplätze und Ferienanlagen, sowie ein Heim für verhaltensauffällige Jugendliche. Im Außenbereich fließt die Havel durch Waldgebiete und Schilfflächen.
Das Gebiet des ABz. Schwedt umfasst die Oder und die Hohensaaten- Friedrichsthaler Wasserstraße, die in die Westoder übergeht. Dazwischen liegt der Verbindungskanal Schwedter Querfahrt mit dazu-gehöriger Schleuse sowie die Nebenarme Herrenwerder und Woknitz.
Das Gebiet zeichnet sich durch große Deichanlagen und allgemein überwiegend künstlicher Beschaf-fenheit aus. Steganlagen sind nur wenige vorhanden.
Es liegt im Nationalpark und FFH- Gebiet „Unteres Odertal“.
Häufig ist der Zugang nur von der Wasserseite aus gegeben.
das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03),
ausgefüllt in Ziffer 2, und mit dem Angebot einzureichen.
2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzteuer-ID,
Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem
öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde,
Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter/-in,
Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung
bzw. Standort
2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister
vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder
unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu
dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name,
ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit
4. Eigenerklärung zum etwaigen Bezug des Bieters zu Russland -
5. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 Wettbewerbsregister (WRegG) -
zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 3, 4 und 5, und mit dem Angebot einzureichen.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es:
-seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB)
-Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat
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zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben:
– das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer
– im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt
– dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist
– das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in
Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit
russischer Staatsangehörigkeit
– für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines
Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch
genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische
Staatsangehörigkeit besitzt
– das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in
Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland
niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger
beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland
niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt.
Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen
Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen
Erklärung begründen.
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zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen
wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche
Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
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7) Angaben zu Umsätzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft
und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 6 und 7, und mit dem Angebot einzureichen.
Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Sachschäden: mindestens 3,0 Mio. €,
Vermögensschäden: mindestens 300.000 €
Umweltschäden: mindestens 1,00 Mio. €.
Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen
wird.
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zu 7) Die Gesamtumsätze und separat die Umsätze für die ausgeschriebene Leistung sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
9) leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
10) Angaben zu Referenzen - zu verwenden ist das Formular "Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (AnIage B-03), ausgefüllt in den Ziffern 8, 9 und 10, und mit dem Angebot einzureichen.
- das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend
qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung
beschäftigt
- dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen
Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die
ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
- für die Ausführung der zu vergebenden Leistung an Wasserstraßen die technische Ausrüstung zu Verfügung steht. Es wird vorausgesetzt, dass das Unternehmen ein Arbeitsboot zur Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen hat. Die technische Ausrüstung ist mengenmäßig im Verhältnis zum ausführenden Fachpersonal vorhanden.
- mindestens eine Mannschaft, bestehend aus mindestens einer Person mit SKT-B-Ausbildung (oder vergleichbaren Qualifikation) und mindestens einer Person mit
mindestens SKT-A-Ausbildung oder höherwertig (oder vergleichbare Qualifikation), zur Erfüllung der Leistung eingesetzt wird.
Voraussetzung zur Ausführung der Leistung ist nämlich die abgeschlossene
Ausbildung in Seilunterstützter Baumklettertechnik (SKT) oder eine vergleichbare Qualifikation.
Ein aktuell gülter Nachweis der Ausbildung/Qualifizierung bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals ist mit den Angebotsunterlagen
einzureichen.
Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifizierungs- bzw. Zertifizierungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
- die fachliche Eignung der Mannschaft neben oben genannter Qualifikation auch folgende
European Tree Worker;
European Tree Technican;
Arborist;
Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder
eine vergleichbare Qualifikation
ist.
Ein aktuell gülter Nachweis der Ausbildung/Qualifizierung bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals ist mit Angebot einzureichen.
Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifizierungs- bzw.
Zertifizierungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
- die fachliche Eignung des Leitungs- und Aufsichtspersonals
European Tree Worker;
European Tree Technican;
Arborist;
Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung oder
eine vergleichbare Qualifikation
ist.
Ein aktuell gülter Nachweis der Ausbildung/Qualifizierung bzw. Zertifizierung des beabsichtigt einzusetzenden Personals ist mit Angebot einzureichen.
Fehlender Nachweis der Ausbildungs-/Qualifizierungs- bzw.
Zertifizierungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
- das Leitungs- und Aufsichtspersonal die deutsche Sprache sicher beherrscht und bei der Bauanlaufberatung, den Zwischenbegehungen und der Abnahme anwesend ist.
- mit den Angebotsunterlagen ein Organigramm für die Arbeitsorganisation der o. g. Personen (Leitung, Aufsicht, Fachpersonal) zu den ausgeschriebenen Arbeiten (Angabe von Vor-/Name und Qualifikationen) erstellt wird. Die Differenzierung des Personals nach Festangestellten und Subunternehmern wird hierbei berücksichtigt.
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zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der
ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten
Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschöftigten
in der ausgeschriebenen Leistungsart
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zu 10) Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt und müssen einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung
ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen, eine weitere mindestens 50 %. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Weitere Mindestanforderungen:
Die Baumpflege muss vom Wasser aus sein und nach ZTV-Baumpflege (FLL) erfolgt sein.
Angaben in den Referenzen:
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn- ,
Industrieobjekt, u. a.)
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes)
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung
- Jährlicher Leistungsumfang (in Anzahl von Baumpflegemaßnahmen der Referenz)
- Leistungszeitraum
- Leistungsart Baumpflegemaßnahmen (z.B. Totholzentfernung, Jungbaumpflege, Nachbehandlung gesch. Bäume, Formschnitt, Kronenschnitt)
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zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzenund Angaben dazu, für welches Los, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang
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zu 13) Erklärung, dass für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47
VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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