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Ausschreibungsdetails

UM24140010 Erforschung von Anwendbarkeit, tatsächlicher Nutzung und Wirkung der Taxonomie in Finanzmarkt und Realwirtschaft mit Bezug auf die darin enthaltenen Umweltziele 3 bis 6

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11.07.2024 (letzte Änderung am 15.07.2024)

01.08.2024 10:00

01.08.2024 10:00

Z I 3-VST. 1844/2024

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

30.07.2024 11:17


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Straße, Hausnummer:Robert-Schuman-Platz 3
Postleitzahl (PLZ):53175
Ort:Bonn

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z I 3-VST. 1844/2024

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

01.08.2024 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

20.09.2024

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=701063

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

01.08.2024 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Das BMUV setzt sich für die Ausgestaltung eines effektiven Rahmenwerks ein, um private Investitionen für die sozial-ökologische Transformation zu mobilisieren und so zur Erreichung der Europäischen Klima- und Umweltziele beizutragen. Hier kann an der Taxonomie angesetzt werden. Mit ihr bzw. den damit verbundenen Berichtspflichten wurde eine erste Basis geschaffen, Anlagen im Hinblick auf ihren Impact einzuschätzen. Für Finanzprodukte mit einer Fülle an enthaltenen Anlagen und unterschiedlichster Struktur ist dies bislang noch nicht möglich.
Die Definition dessen, was unter Impact-Finanzprodukten verstanden wird, den einzelnen Marktteilnehmer:innen zu überlassen, birgt ein hohes Risiko für „Impact-washing“, also eine Vermarktung, die eine größere Wirkung suggeriert, als tatsächlich erzielt wird. Um Verbraucher:innen aber vor Grünfärberei in Bezug auf Umweltwirkung zu schützen und das Potential der Produktklassen für den Klima- und Umweltschutz auszuschöpfen, ist eine nachvollziehbare Kennzeichnung von Impact-Produkten nötig. In der Messung der Umweltwirkung von Finanzprodukten ist zudem noch vieles ungeklärt und es besteht dringender Forschungsbedarf. Für die Begleitung und proaktive Mitgestaltung der EU-bezogenen politischen Prozesse innerhalb der Bundesregierung, die diese Fragen adressieren, benötigt die AG’in wissenschaftliche Unterstützung. Das Vorhaben soll der AG‘in ermöglichen, sich mit fundierten Erkenntnissen frühzeitig in die Vorbereitungen und Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Sustainable Finance Frameworks in der nächsten europäischen Legislaturperiode, insbesondere mit Blick auf die Fortentwicklung der Taxonomie, die geplante Überarbeitung der SFDR und die Ge-staltung eines Europäischen Gütesiegels einzubringen.
Ziel des Vorhabens ist es, die Forschung in punkto Nachweisbarkeit eines positiven Klima- Umwelt-oder Naturschutz-Impacts voranzubringen und die Anwendung der Erkenntnisse zu befördern. Dabei steht die Validität im Vordergrund. Es sollen Methoden (weiter-)entwickelt werden, anhand derer Impact, unabhängig vom betreffenden Umweltziel, zuverlässig nachgewiesen werden kann. Auch soll untersucht werden, inwiefern der Dualismus zwischen Transition- und Impact-Finance, in Anbetracht deutlicher Schnittmengen, haltbar ist. Transiti-on-Finanzprodukte ermöglichen die Transformation von Unternehmen und Geschäftsmodellen. Diese transformative Wirkung soll in dem im Vorhaben entwickelten Verständnis von Impact berücksichtigt werden.
Es sollen idealerweise zwei Konzepte zur breiten Markteinführung von Impact-Produkten anhand (1) einer oder mehrerer Impact-Kategorien im Kategoriensystem der SFDR, und/ oder (2) eines Impact-Gütesiegels entwickelt und pilothaft getestet werden. Sowohl Impact-Kategorie(n) als auch -Gütesiegel sollen eine Hilfe insbesondere für Privatanleger:innen darstellen, um Impact-Produkte einfach zu identifizieren und Gewissheit über den positiven Beitrag zu Klima- und Umweltschutz der Investition schaffen.
Die Konzepte sollen möglichst anwenderfreundlich ausgestaltet werden und so klar definiert sein, dass sie von der AG’in in die entsprechenden Diskussionen auf EU-Ebene eingebracht werden können. Idealerweise sollen neben den Impact-Produkten (mit Integration von transformativer Wirkung) auch für weitere Nachhaltigkeitskategorien bzw. -Gütesiegel, insbesondere für Transition-Produkte, Kriterien entwickelt oder umrissen werden.
Mit den Erkenntnissen des Vorhabens soll die AG’in dabei unterstützt werden, sich mit fundierten wissenschaftliche Erkenntnissen in die Verhandlungen für eine Impact-bezogenen Weiterentwicklung des Sustainable Finance Frameworks einzubringen. Die Ergebnisse sollten jedoch auch für nicht-legislative Vorhaben (z.B. zur Entwicklung eines Gütesiegels jenseits des EU Ecolabel-Schemas), verwendet werden können.
Die gewonnenen Erkenntnisse sollen im Vorhaben in geeigneten Veranstaltungsformaten mit Stakeholdern diskutiert und von der Auftraggeberin in Gespräche mit der EU Kommission einbezogen werden können.
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner Aufgaben bei der Mit-gestaltung des EU Sustainable Finance Programms. Für alle Arbeitsschritte hat die/der AN eine enge Abstimmung mit dem BMUV als AG‘in vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit des Vertrages ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
Arbeitspaket 1: konzeptionelle Grundlagen zur Bestimmung des Klima- und Umwelt-Impacts von Finanzprodukten aufbauend auf der Taxonomie
Im Arbeitspaket 1 soll anknüpfend an den aktuellen Stand der Forschung zur Bestimmung des Klima- und Umwelt-Impacts von Finanzprodukten die konzeptionellen Grundlagen deutlich weiterentwickelt werden. Es besteht Forschungsbedarf dazu, wie Impact (transformative Wirkung einschließend) verlässlich und einheitlich nachgewiesen werden kann. Diese konzeptionellen Grundlagen sollen entweder zur Einstufung von Finanzprodukten in entsprechende künftige Kategorien der SFDR und/ oder im Rahmen eines europäischen Gütesiegels einsetzbar sein.
Arbeitspaket 2: Entwicklung einer Methodik zur Kennzeichnung von Impact-Produkten aufbauend auf der EU-Taxonomie
In Arbeitspaket 2 soll aufbauend auf den Ergebnissen aus Arbeitspaket 1, eine Methodik für (1) eine/ mehrere mögliche Impact-Kategorien für die SFDR und/ oder (2) ein Impact-Gütesiegel entwickelt werden.
Arbeitspaket 3: empirische, pilothafte Anwendung der entwickelten Methode für die Einstufung von Finanzprodukten in Impact-Kategorie(n)/ zur Auszeichnung mit einem Impact-Gütesiegel anhand von ausgewählten Finanzprodukten (mehrere ausgewählte Produktkategorien)
In diesem Schritt soll die entwickelte Methodik zur Einstufung von Finanzprodukten in Impact-Kategorien, bzw. zur Auszeichnung mit einem Impact-Gütesiegel pilothaft angewendet werden. Diese Testung soll der AG’in erlauben, einen Einblick in die typischen Ausprägungen des Impacts verschiedener Finanzprodukte zu erhalten. Außerdem soll durch die empirische Anwendung die praktische Anwendbarkeit der Konzepte für Kategorien/ Gütesiegel geprüft und die Qualität der Kriterien evaluiert werden.

c)
Ort der Leistungserbringung

Berlin sowie Sitz des/der AN

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Leistung ist im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 28.02.2027 zu erbringen.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Lt. Vertrag (Dokument 11.02 der Vergabeunterlagen)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

12.
Zuschlagskriterien

Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt:
1. Preis zu 30 %
2. Qualität Konzept zu 70 %.
Die o.g. Zuschlagskriterien werden entsprechend der beiligenden Erläuterung zur
Wertung/Wertungsmatrix (Vordruck 3.4 der Vergabeunterlagen) ausgewertet.

14.
Sonstige Angaben

Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der eVergabePlattform des Bundes einstellen.
2. Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
3. Es gilt deutsches Recht.

Eignungskriterien



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

11.07.2024


11.07.2024




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