Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Straße, Hausnummer:Regensburger Str. 104
Postleitzahl (PLZ):90478
Ort:Nürnberg
Telefon:+49 911-179-6672
Telefax:+49 911-179-908051
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
12-24-00082
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
15.08.2024 - 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
16.09.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=700534
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=700534
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Rahmenvertrag über die unbefristete u. befristete Überlassung von Standardsoftware inkl. Pflege + Support durch den Hersteller; Laufzeit 3 Jahre
Zur Abdeckung aktueller und künftiger, wiederkehrender Bedarfe an verschiedener einzelfall- und aufgabenbezogener Standardsoftware, die nicht durch bestehende komplexe IT-Anwendungen bzw. große IT-Projekte der BA abgedeckt werden, beabsichtigt die BA, eine Rahmenvereinbarung für den Abruf von Standard-Kleinsoftwarelösungen abzuschließen.
Während des Leistungszeitraums sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer (AN) zu erbringen:
• Zeitlich unbefristete und befristete Überlassung von Standardsoftware / Upgrades
• Verfügbarkeit / Bereitstellung kostenpflichtiger Versionswechsel, Upgrades und Updates für bereits bei der BA im Einsatz befindliche Standard-Softwareprodukte sowie Lizenzen zusätzlicher Softwareprodukte, jeweils ohne Abrufverpflichtung seitens der BA,
• Sicherstellung der Inanspruchnahme des Herstellersupports bei technischen Problemen der Software (s. nachfolgenden Text).
Die befristeten Überlassungen werden in Form von Maintenance, Subscription, Miete oder Jahresabonnement beschafft. Typischerweise sind bei solchen Lizenzformen die technischen Support-/ Pflegeleistungen des Software-Herstellers bereits inkludiert.
Bei den unbefristeten Überlassungen ist der Support nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Sofern jedoch ein für diese Software angebotener Hersteller-Support bereits bei der zeitlich unbefristeten Überlassung der Lizenzen beinhaltet ist (z. B. "unbefristete Überlassung der Software inkl. Support für das 1. Jahr"), dürfen die Lizenzen trotzdem in den Vertrag aufgenommen werden.
Der AN stellt sicher, dass die BA den Herstellersupport in Anspruch nehmen kann. Dieser ist für die abgerufenen Lizenzen ausreichend, darüber hinaus sind keine weiteren Supportleistungen vonseiten des AN notwendig. Alle Support-Anfragen der Anwender der BA gehen bei den fachlichen/technischen Ansprechpartnern bei A11 (ehemals OPS5) ein und werden nur dort bearbeitet.
Eine Anfrage nach erforderlichem technischem Support beim AN der Softwareprodukte erfolgt nicht und ist von ihm auch nicht weiterzuvermitteln oder selbst zu erbringen.
Auf über den Herstellersupport hinausgehende Pflegeleistungen durch den AN wird verzichtet.
Der Höchstwert für diese Beschaffung beläuft sich auf 256.800 € (netto). Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.
Zur Abdeckung aktueller und künftiger, wiederkehrender Bedarfe an verschiedener einzelfall- und aufgabenbezogener Standardsoftware, die nicht durch bestehende komplexe IT-Anwendungen bzw. große IT-Projekte der BA abgedeckt werden, beabsichtigt die BA, eine Rahmenvereinbarung für den Abruf von Standard-Kleinsoftwarelösungen abzuschließen.
Während des Leistungszeitraums sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer (AN) zu erbringen:
• Zeitlich unbefristete und befristete Überlassung von Standardsoftware / Upgrades
• Verfügbarkeit / Bereitstellung kostenpflichtiger Versionswechsel, Upgrades und Updates für bereits bei der BA im Einsatz befindliche Standard-Softwareprodukte sowie Lizenzen zusätzlicher Softwareprodukte, jeweils ohne Abrufverpflichtung seitens der BA,
• Sicherstellung der Inanspruchnahme des Herstellersupports bei technischen Problemen der Software (s. nachfolgenden Text).
Die befristeten Überlassungen werden in Form von Maintenance, Subscription, Miete oder Jahresabonnement beschafft. Typischerweise sind bei solchen Lizenzformen die technischen Support-/ Pflegeleistungen des Software-Herstellers bereits inkludiert.
Bei den unbefristeten Überlassungen ist der Support nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Sofern jedoch ein für diese Software angebotener Hersteller-Support bereits bei der zeitlich unbefristeten Überlassung der Lizenzen beinhaltet ist (z. B. "unbefristete Überlassung der Software inkl. Support für das 1. Jahr"), dürfen die Lizenzen trotzdem in den Vertrag aufgenommen werden.
Der AN stellt sicher, dass die BA den Herstellersupport in Anspruch nehmen kann. Dieser ist für die abgerufenen Lizenzen ausreichend, darüber hinaus sind keine weiteren Supportleistungen vonseiten des AN notwendig. Alle Support-Anfragen der Anwender der BA gehen bei den fachlichen/technischen Ansprechpartnern bei A11 (ehemals OPS5) ein und werden nur dort bearbeitet.
Eine Anfrage nach erforderlichem technischem Support beim AN der Softwareprodukte erfolgt nicht und ist von ihm auch nicht weiterzuvermitteln oder selbst zu erbringen.
Auf über den Herstellersupport hinausgehende Pflegeleistungen durch den AN wird verzichtet.
Der Höchstwert für diese Beschaffung beläuft sich auf 256.800 € (netto). Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.
b)
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesweit.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 16.09.2024
Ende: 05.05.2028
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum beginnt am 06.05.2025 und endet nach Ablauf von 36 Monaten, gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit. Für die BA besteht die Option, den Vertrag nach 12 Monaten bzw. nach 24 Monaten Leistungszeitraum schriftlich zu kündigen, jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Leistungsjahres.
Ende: 05.05.2028
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum beginnt am 06.05.2025 und endet nach Ablauf von 36 Monaten, gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit. Für die BA besteht die Option, den Vertrag nach 12 Monaten bzw. nach 24 Monaten Leistungszeitraum schriftlich zu kündigen, jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Leistungsjahres.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Entfällt.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Siehe Vergabeunterlagen.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Zusätzlich zum Angebot sind einzureichen:
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
12.
Zuschlagskriterien
Preis
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.
14.
Sonstige Angaben
Zusätzlich zum Angebot ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Gesetze (Vordruck C.1) einzureichen.
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
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