Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Verhandlungsvergabe mit TW nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Straße, Hausnummer:Rochusstr. 1
Postleitzahl (PLZ):53123
Ort:Bonn
Telefon:+49 228 995272812
Internet-Adresse: http://www.bmas.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Verhandlungsvergabe mit TW nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZVS-04812-6/43
3.
Angaben zu Teilnahmeanträgen / Angeboten
a)
Form der Teilnahmeanträge / Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Teilnahmefrist
26.08.2024 - 23:59 Uhr
c)
Sprache
Alle Teilnahmeanträge und späteren Angebote sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=700501
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=700501
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
26.08.2024 - 23:59 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
I Hintergrund
Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist die Digitalisierung der Verwaltung als ein vorrangiges Ziel eingeordnet. „Die Verwaltung soll agiler und digitaler werden.“ Im August 2022 wurde eine umfassende Digitalstrategie der Bundesregierung verabschiedet, die als Leitfaden für die digitale Entwicklung Deutschlands in dieser Legislaturperiode dient. Auch das BMAS hat im April 2024 eine eigene Digitalisierungsstrategie veröffentlicht. Diese benennt dabei nicht nur die Aufgaben, die zur Digitalisierung der nationalen Verwaltung notwendig sind, sondern enthält auch Überlegungen für eine weitere, EU-grenzübergreifende Digitalisierung. Ein Ansatz ist hier die Einführung eines digitalen, europäischen Erwerbstätigenausweises mit einer Mitführungspflicht in Branchen mit erhöhtem Risiko wie dem Baugewerbe. Konkret heißt es: Wir initiieren eine Machbarkeitsstudie zur Einführung eines digitalen, europäischen Erwerbstätigen-Ausweises mit einer Mitführungspflicht in Risikobranchen wie beispielsweise dem Baugewerbe. Wir stellen die Anschlussfähigkeit an vorhandene nationale Meldeprozesse (Arbeitgebermeldungen gemäß der Datenerfassung (DEÜV) mit möglichst geringem Umstellungsaufwand für die Träger und Behörden sicher. Der Nachweis soll (wie sonstige Ausweisdokumente, Führerscheine etc.) in der EUDI-Wallet mitführbar sein.“
II Ziele der Evaluation
Weder die Bundesregierung noch das BMAS können einen digitalen europäischen Erwerbstätigen-Ausweis einführen, hierfür wäre ein EU-Rechtsakt erforderlich. Dies würde bedeuten, dass die Europäische Kommission eine entsprechende Initiative ergreift und das Europäisches Parlament und der Rat mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen.
Das BMAS möchte jedoch gerne mit verschiedenen (Teil-)Studien prüfen, wie ein solcher Ausweis sinnvollerweise ausgestaltet werden könnte. Das Ziel der ersten (Teil-)Studie besteht darin zu ermitteln, welche Daten für Kontrollbehörden zweckmäßig über den Ausweis abgerufen werden sollten, ob und wo diese Daten derzeit gespeichert sind, ob eine zentrale Verantwortlichkeit der konsolidierten Daten ermittelt werden kann und welche rechtlichen und technischen Hindernisse hierbei zu beachten sind.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Teilstudie ist die Durchführung weiterer Studien geplant einschließlich einer Kostenschätzung sowie der Identifikation der möglichen Rechtsgrundlage für einen EU-Rechtsakt.
III Auftragsgegenstand
Es ist eine Studie durchzuführen, die insbesondere die Perspektive der Arbeitsinspektionen/Kontrollbehörden sowie der Sozialversicherungsträger in Deutschland, Frankreich und Polen berücksichtigt und dabei insbesondere Antworten auf die folgenden forschungsleitenden Fragen gibt:
1. Welche Daten brauchen die Kontrollbehörden/Arbeitsinspektionen in Deutschland, Frankreich und Polen für die Kontrolle von selbständig und abhängig beschäftigten Personen, die vorübergehend grenzüberschreitend in Deutschland/Frankreich/Polen tätig sind?
Hierbei ist zu ermitteln, welche Daten für die Kontrollbehörden/Arbeitsinspektionen notwendig oder zumindest hilfreich sind, um die Einhaltung der für diesen Personenkreis relevanten arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu überprüfen;
2. Wo sind in Deutschland, Frankreich und Polen die unter 1. identifizierten Daten für Personen gespeichert, die von Deutschland/Frankreich/Polen aus vorübergehend in anderen EU-Mitgliedstaaten tätig sind?
Überprüfung, ob und wo diese Daten in Deutschland, Frankreich und Polen aktuell bereits analog, digital und zentral verfügbar sind; in welchem Umfang können Daten aus bestehenden inländischen Meldungen wie z.B. Personendaten, Lohndaten, Beschäftigungsdaten und/oder Unternehmensregister bzw. der A1-Bescheinigung verwendet werden?
Soweit für diese Personen Daten noch nicht (vollständig) zentral vorhanden sind: Welche nationalen rechtlichen und technischen Hürden wären zu überwinden, um ein digital credential mit allen Daten zu erstellen?
3. Kann eine zentrale Verantwortlichkeit der konsolidierten Daten ermittelt werden oder liegt die "Inhaberschaft“ dieser Daten zwingend bei unterschiedlichen Akteuren (Verwaltung/Arbeitgeber/Beschäftigte)?
Alle weiteren Unterlagen entnehmen Sie bitte den beigefügten Teilnahmeunterlagen
Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist die Digitalisierung der Verwaltung als ein vorrangiges Ziel eingeordnet. „Die Verwaltung soll agiler und digitaler werden.“ Im August 2022 wurde eine umfassende Digitalstrategie der Bundesregierung verabschiedet, die als Leitfaden für die digitale Entwicklung Deutschlands in dieser Legislaturperiode dient. Auch das BMAS hat im April 2024 eine eigene Digitalisierungsstrategie veröffentlicht. Diese benennt dabei nicht nur die Aufgaben, die zur Digitalisierung der nationalen Verwaltung notwendig sind, sondern enthält auch Überlegungen für eine weitere, EU-grenzübergreifende Digitalisierung. Ein Ansatz ist hier die Einführung eines digitalen, europäischen Erwerbstätigenausweises mit einer Mitführungspflicht in Branchen mit erhöhtem Risiko wie dem Baugewerbe. Konkret heißt es: Wir initiieren eine Machbarkeitsstudie zur Einführung eines digitalen, europäischen Erwerbstätigen-Ausweises mit einer Mitführungspflicht in Risikobranchen wie beispielsweise dem Baugewerbe. Wir stellen die Anschlussfähigkeit an vorhandene nationale Meldeprozesse (Arbeitgebermeldungen gemäß der Datenerfassung (DEÜV) mit möglichst geringem Umstellungsaufwand für die Träger und Behörden sicher. Der Nachweis soll (wie sonstige Ausweisdokumente, Führerscheine etc.) in der EUDI-Wallet mitführbar sein.“
II Ziele der Evaluation
Weder die Bundesregierung noch das BMAS können einen digitalen europäischen Erwerbstätigen-Ausweis einführen, hierfür wäre ein EU-Rechtsakt erforderlich. Dies würde bedeuten, dass die Europäische Kommission eine entsprechende Initiative ergreift und das Europäisches Parlament und der Rat mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen.
Das BMAS möchte jedoch gerne mit verschiedenen (Teil-)Studien prüfen, wie ein solcher Ausweis sinnvollerweise ausgestaltet werden könnte. Das Ziel der ersten (Teil-)Studie besteht darin zu ermitteln, welche Daten für Kontrollbehörden zweckmäßig über den Ausweis abgerufen werden sollten, ob und wo diese Daten derzeit gespeichert sind, ob eine zentrale Verantwortlichkeit der konsolidierten Daten ermittelt werden kann und welche rechtlichen und technischen Hindernisse hierbei zu beachten sind.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Teilstudie ist die Durchführung weiterer Studien geplant einschließlich einer Kostenschätzung sowie der Identifikation der möglichen Rechtsgrundlage für einen EU-Rechtsakt.
III Auftragsgegenstand
Es ist eine Studie durchzuführen, die insbesondere die Perspektive der Arbeitsinspektionen/Kontrollbehörden sowie der Sozialversicherungsträger in Deutschland, Frankreich und Polen berücksichtigt und dabei insbesondere Antworten auf die folgenden forschungsleitenden Fragen gibt:
1. Welche Daten brauchen die Kontrollbehörden/Arbeitsinspektionen in Deutschland, Frankreich und Polen für die Kontrolle von selbständig und abhängig beschäftigten Personen, die vorübergehend grenzüberschreitend in Deutschland/Frankreich/Polen tätig sind?
Hierbei ist zu ermitteln, welche Daten für die Kontrollbehörden/Arbeitsinspektionen notwendig oder zumindest hilfreich sind, um die Einhaltung der für diesen Personenkreis relevanten arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu überprüfen;
2. Wo sind in Deutschland, Frankreich und Polen die unter 1. identifizierten Daten für Personen gespeichert, die von Deutschland/Frankreich/Polen aus vorübergehend in anderen EU-Mitgliedstaaten tätig sind?
Überprüfung, ob und wo diese Daten in Deutschland, Frankreich und Polen aktuell bereits analog, digital und zentral verfügbar sind; in welchem Umfang können Daten aus bestehenden inländischen Meldungen wie z.B. Personendaten, Lohndaten, Beschäftigungsdaten und/oder Unternehmensregister bzw. der A1-Bescheinigung verwendet werden?
Soweit für diese Personen Daten noch nicht (vollständig) zentral vorhanden sind: Welche nationalen rechtlichen und technischen Hürden wären zu überwinden, um ein digital credential mit allen Daten zu erstellen?
3. Kann eine zentrale Verantwortlichkeit der konsolidierten Daten ermittelt werden oder liegt die "Inhaberschaft“ dieser Daten zwingend bei unterschiedlichen Akteuren (Verwaltung/Arbeitgeber/Beschäftigte)?
Alle weiteren Unterlagen entnehmen Sie bitte den beigefügten Teilnahmeunterlagen
b)
CPV-Codes
Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000-5)
c)
Ort der Leistungserbringung
siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
siehe beigefügte Teilnahmeunterlagen
14.
Sonstige Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
15.
Begrenzung der Anzahl der Bewerber
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (separates Dokument von max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Anzahl beträgt hierbei mindestens 3 Bewerber und maximal 5 Bewerber. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist nicht eingeräumt wird. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
Bitte achten Sie auf kurze Dateinamen!
Bitte achten Sie auf kurze Dateinamen!
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