Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle
Straße, Hausnummer: Bahnhofstraße 9
Postleitzahl (PLZ): 39288
Ort: Burg
Telefon: +49 3921 9493060
Telefax: +49 3921 9499531
E-Mail: vergabestelle@lkjl.de
Internet-Adresse: http://www.lkjl.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ZVS/38/048/24
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- schriftlich (nicht elektronisch)
- auf dem Postweg
- auf sonstigem Wege:
persönlich
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
25.07.2024 - 13:30 Uhr
Ablauf der Bindefrist
20.09.2024
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=699653
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=699653
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
25.07.2024 - 13:30 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
- SUV 4x4
- Dieselmotor
- Automatikgetriebe
- Blaulichtanlage
- Digitalfunkgerät
- Dieselmotor
- Automatikgetriebe
- Blaulichtanlage
- Digitalfunkgerät
c)
Ort der Leistungserbringung
Anlieferungsort:
Feuerwehrtechnische Zentrale, Eschenweg 6, 39288 Burg
Feuerwehrtechnische Zentrale, Eschenweg 6, 39288 Burg
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ausführungsbeginn: 01.10.2024
Ausführungsende: 13.12.2024
Ausführungsende: 13.12.2024
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
siehe Vergabeunterlagen
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
siehe Vergabeunterlagen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen:
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
- drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) und die vorgenannten drei Unbedenklichkeitsbescheinigungen auch für die Nachunternehmen einzureichen, wenn diese nicht präqualifiziert sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des
Nachunternehmens anzugeben.
Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen:
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
- drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahre mit mindestens Angabe von Ansprechpartner mit Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) und die vorgenannten drei Unbedenklichkeitsbescheinigungen auch für die Nachunternehmen einzureichen, wenn diese nicht präqualifiziert sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des
Nachunternehmens anzugeben.
12.
Zuschlagskriterien
Preis: Gewichtung 40 %
Technische Umsetzung, Qualität, Funktionalität: Gewichtung 40 %
Garantie, Lieferzeit, Kundendienst, Service, Anfahrt: Gewichtung 20 %
Technische Umsetzung, Qualität, Funktionalität: Gewichtung 40 %
Garantie, Lieferzeit, Kundendienst, Service, Anfahrt: Gewichtung 20 %
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Das gilt insbesondere für die Bieter, die nicht im eVergabe-Portal registriert sind.
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