Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd Görschen
Straße, Hausnummer:Südring 8
Postleitzahl (PLZ):06618
Ort:Mertendorf
Telefon:+49 3445 731724
Telefax:+49 3445 731755
E-Mail: knoefel.renate@blk.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
K-90 / 04 / 2024 (L)
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
25.07.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
11.10.2024
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=698043
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=698043
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
25.07.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Der Burgenlandkreis schreibt für die AWSAS - Anstalt des öffentlichen Rechts das Einsammeln, Transportieren und Entsorgen schadstoffhaltiger Abfälle im Burgenlandkreis mittels Schadstoffmobil im Jahr 2025 aus.
c)
Ort der Leistungserbringung
Burgenlandkreis gemäß Tourenplan
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
ab März 2025 bis November 2025
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot abzugeben:
x Angebotsschreiben (Formblatt 633) wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.
x Leistungsverzeichnis / Preisblatt wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.
x Beiliegendes Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung;
x Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) - sofern erforderlich;
x Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) - sofern erforderlich;
x Nachweis der Genehmigung, die in der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung aufgeführten schadstoffhaltigen Abfälle einsammeln und transportieren zu können;
x Nachweis/Beleg für die zutreffende Variante, wie mit dem Abfall verfahren wird:
a) Der Auftragnehmer verfügt selbst über ein für diese Abfälle genehmigtes Zwischenlager (wenn ja, Nachweis).
b) Der Auftragnehmer lagert die Abfälle in einem genehmigten Zwischenlager eines beauftragten Dritten zwischen (wenn ja, Nachweis).
c) Der Auftragnehmer führt die schadstoffhaltigen Abfälle auf direktem Wege einer dafür zugelassenen Entsorgungsanlage zu (wenn ja, Nachweis).
Bestbieterprinzip gem. § 8 TVergG LSA: Wird auf jeden Fall vom Bestbieter abgefordert, sofern noch nicht mit dem Angebot eingereicht.
x Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA);
x Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA);
x Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister;
x gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Ablaufdatum: mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
x Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend;
x rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
x Nachweis über die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Technik;
x Nachweis über geschultes Personal mit Nachweis der Fachkunde nach der TRGS 520; der Fahrer muss über eine Berechtigung zum Gefahrguttransport und die Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen;
x Angabe eines festen Ansprechpartners (z.B. Geschäftsführer oder Betriebsleiter) sowie eines Vertreters für alle Belange der Leistungsdurchführung;
x Erklärung des Auftragnehmers, dass sichergestellt ist, dass der Besatzung jedes zur Auftragserfüllung eingesetzten Fahrzeugs mindestens eine deutschsprachige Person angehört;
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, vom Bestbieter folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
x Referenznachweise:
Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
1. Angabe des Empfängers der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
2. Art der ausgeführten Leistung
3. Angabe des Auftragswertes
4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum
maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren;
x Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
x Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt);
x Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt);
x Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt);
x Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht, z.B. gem. § 15 TVergG LSA;
Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen abzufordern.
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
x Angebotsschreiben (Formblatt 633) wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.
x Leistungsverzeichnis / Preisblatt wird nicht nachgefordert. Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.
x Beiliegendes Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei) alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung;
x Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) - sofern erforderlich;
x Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) - sofern erforderlich;
x Nachweis der Genehmigung, die in der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung aufgeführten schadstoffhaltigen Abfälle einsammeln und transportieren zu können;
x Nachweis/Beleg für die zutreffende Variante, wie mit dem Abfall verfahren wird:
a) Der Auftragnehmer verfügt selbst über ein für diese Abfälle genehmigtes Zwischenlager (wenn ja, Nachweis).
b) Der Auftragnehmer lagert die Abfälle in einem genehmigten Zwischenlager eines beauftragten Dritten zwischen (wenn ja, Nachweis).
c) Der Auftragnehmer führt die schadstoffhaltigen Abfälle auf direktem Wege einer dafür zugelassenen Entsorgungsanlage zu (wenn ja, Nachweis).
Bestbieterprinzip gem. § 8 TVergG LSA: Wird auf jeden Fall vom Bestbieter abgefordert, sofern noch nicht mit dem Angebot eingereicht.
x Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA);
x Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA);
x Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister;
x gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Ablaufdatum: mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden
x Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend;
x rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
x Nachweis über die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Technik;
x Nachweis über geschultes Personal mit Nachweis der Fachkunde nach der TRGS 520; der Fahrer muss über eine Berechtigung zum Gefahrguttransport und die Fachkunde zum Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen;
x Angabe eines festen Ansprechpartners (z.B. Geschäftsführer oder Betriebsleiter) sowie eines Vertreters für alle Belange der Leistungsdurchführung;
x Erklärung des Auftragnehmers, dass sichergestellt ist, dass der Besatzung jedes zur Auftragserfüllung eingesetzten Fahrzeugs mindestens eine deutschsprachige Person angehört;
Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, vom Bestbieter folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern:
x Referenznachweise:
Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
1. Angabe des Empfängers der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
2. Art der ausgeführten Leistung
3. Angabe des Auftragswertes
4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum
maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren;
x Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
x Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt);
x Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt);
x Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt);
x Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht, z.B. gem. § 15 TVergG LSA;
Hinweise:
1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden.
2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
3. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen abzufordern.
4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern.
6. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA weisen wir darauf hin, dass der Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die gem. Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen muss und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich.
7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen.
8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern.
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