Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse: http://www.bast.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z2sä-FE 15.0720/2024/ARB
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
27.08.2024 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.11.2024
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=697823
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=697823
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
27.08.2024 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Herausforderungen an die Instandhaltung unserer Verkehrsinfrastruktur und insbesondere unserer Brückenbauwerke wird stetig aufwändiger und komplexer, vorangetrieben durch die immer stärker anwachsenden Verkehrszahlen. Daher gewinnen auch die Bauwerksdiagnose und die Qualität dieser immer mehr an Bedeutung. Es wird für z.B. Straßenbauverwaltungen immer wichtiger, den Zustand der Brückenbauwerke genau zu kennen, um so im Rahmen eines Lebenszyklusmanagements die Leistungsfähigkeit der Bauwerke langfristig prognostizieren und planen zu können. Die Grundlage der Bauwerkserhaltung bildet die Bauwerksprüfung nach DIN 1076, welche wiederkehrend in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird und auf der handnahen und visuellen Prüfung basiert. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer objektbezogenen Schadensanalyse für auffällige Stellen am Bauwerk, wozu u.a. zerstörungsfreie Prüfmethoden herangezogen werden können.
Ziel dieses Projektes ist es, Anwendenden der Straßenbauverwaltungen und der Autobahn des Bundes belastbare Informationen zur Verfügung zu stellen, ob bestimmte Verfahren der Zustandserfassung und -bewertung für konkrete Fachaufgaben geeignet sind (Validierung) und mit welcher Messgenauigkeit und Aussagekraft gerechnet werden kann (Verifizierung). Dies bezieht sich konkret auf zerstörungsfreie Prüfmethoden wie Radar, Ultraschall-Echo, Impakt-Echo, Betondeckungsmessung, Remanenzmagnetismus, Potentialfeldmessung oder akustische Emission.
Aktuell existiert kein einheitliches, quantitatives Maß für die Zuverlässigkeitsbewertung der Ergebnisse solcher Messverfahren, welches sich aus der Präzision der physikalischen Messung (Genauigkeit und Richtigkeit der Messung) sowie aus der Interpretation und Weiterverarbeitung der Daten zusammensetzen muss. Ziel dieses Projektes ist es, ein solches Maß auch für realistische Randbedingungen am Bauwerk zu erarbeiten.
Ein weiterer Punkt ist die Frage der Wirtschaftlichkeit solcher zerstörungsfreien Prüfungen, welche maßgeblich von der Zuverlässigkeit und Präzision dieser abhängt. Im Rahmen des Projekts soll beispielhaft ein Szenario durchgerechnet werden, in welchem der Kosten/Nutzen-Faktor einer OSA im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsanalyse betrachtet wird. Dies soll beispielhaft aufzeigen, welche zukünftigen Kosten für die Bauwerkserhaltung durch die frühzeitige Beauftragung einer OSA eingespart werden können.
Ziel dieses Projektes ist es, Anwendenden der Straßenbauverwaltungen und der Autobahn des Bundes belastbare Informationen zur Verfügung zu stellen, ob bestimmte Verfahren der Zustandserfassung und -bewertung für konkrete Fachaufgaben geeignet sind (Validierung) und mit welcher Messgenauigkeit und Aussagekraft gerechnet werden kann (Verifizierung). Dies bezieht sich konkret auf zerstörungsfreie Prüfmethoden wie Radar, Ultraschall-Echo, Impakt-Echo, Betondeckungsmessung, Remanenzmagnetismus, Potentialfeldmessung oder akustische Emission.
Aktuell existiert kein einheitliches, quantitatives Maß für die Zuverlässigkeitsbewertung der Ergebnisse solcher Messverfahren, welches sich aus der Präzision der physikalischen Messung (Genauigkeit und Richtigkeit der Messung) sowie aus der Interpretation und Weiterverarbeitung der Daten zusammensetzen muss. Ziel dieses Projektes ist es, ein solches Maß auch für realistische Randbedingungen am Bauwerk zu erarbeiten.
Ein weiterer Punkt ist die Frage der Wirtschaftlichkeit solcher zerstörungsfreien Prüfungen, welche maßgeblich von der Zuverlässigkeit und Präzision dieser abhängt. Im Rahmen des Projekts soll beispielhaft ein Szenario durchgerechnet werden, in welchem der Kosten/Nutzen-Faktor einer OSA im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsanalyse betrachtet wird. Dies soll beispielhaft aufzeigen, welche zukünftigen Kosten für die Bauwerkserhaltung durch die frühzeitige Beauftragung einer OSA eingespart werden können.
b)
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)
c)
Ort der Leistungserbringung
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrungen in der Verwendung und Bewertung von zerstörungsfreien Prüfmethoden Zwei abgeschlossene Projekte/Prüfberichte aus den letzten drei Jahren.
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Zuverlässigkeitsbewertung von Messverfahren/Messergebnissen Zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten drei Jahren.
Kenntnisse und Erfahrungen in der Aufstellung von Wirtschaftlichkeitsanalysen Zwei abgeschlossene Projekte/Berechnungen/Gutachten aus den letzten drei Jahren.
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrungen in der Verwendung und Bewertung von zerstörungsfreien Prüfmethoden Zwei abgeschlossene Projekte/Prüfberichte aus den letzten drei Jahren.
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Zuverlässigkeitsbewertung von Messverfahren/Messergebnissen Zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten drei Jahren.
Kenntnisse und Erfahrungen in der Aufstellung von Wirtschaftlichkeitsanalysen Zwei abgeschlossene Projekte/Berechnungen/Gutachten aus den letzten drei Jahren.
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Gesamtschuldnerisch haftend
14.
Sonstige Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
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