Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Straße, Hausnummer:Linderbacher Weg 30
Postleitzahl (PLZ):99099
Ort:Erfurt
Telefon:+49 361 574317402
Telefax:+49 361 574317499
Internet-Adresse: www.thueringen.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
24.33-2912-182-2024
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
17.07.2024 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
08.08.2024
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=697810
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=697810
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
17.07.2024 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
24h Stühle für die Landespolizeidirektion und nachgeordneter Bereich
RH Secure Basic (Referenzprodukt)
Der Bedarfsträger hat in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Vorfeld ein umfangreiches Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das vorgegebene Modell kann sowohl Anforderungen der Ergonomie sowie die der Bedarfsstellen abdecken. Der Stuhl ist ausschließlich für Bedienstete vorgesehen, die eine Koppel tragen. Somit kommt die Polizei als Arbeitgeber auch seiner Fürsorgepflicht nach.
Im Ergebnis liegt ein auftragsbezogener, objektiver vorliegender und nachvollziehbarer Grund für eine Ausnahme vom Produktneutralitätsgrundsatz nach § 31 Abs. 6 S. 2 UVgO vor (vgl. VK Bund, B. v. 25.03.2015, VK 2-23/15).
RH Secure Basic (Referenzprodukt)
Der Bedarfsträger hat in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Vorfeld ein umfangreiches Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das vorgegebene Modell kann sowohl Anforderungen der Ergonomie sowie die der Bedarfsstellen abdecken. Der Stuhl ist ausschließlich für Bedienstete vorgesehen, die eine Koppel tragen. Somit kommt die Polizei als Arbeitgeber auch seiner Fürsorgepflicht nach.
Im Ergebnis liegt ein auftragsbezogener, objektiver vorliegender und nachvollziehbarer Grund für eine Ausnahme vom Produktneutralitätsgrundsatz nach § 31 Abs. 6 S. 2 UVgO vor (vgl. VK Bund, B. v. 25.03.2015, VK 2-23/15).
c)
Ort der Leistungserbringung
verschiedene Dienststellen der Landespolizeidirektion
(siehe Anlage Mengengerüst und Lieferadressen)
(siehe Anlage Mengengerüst und Lieferadressen)
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
22 Stk. - 24h Stühle als Gesamtleistung
b)
Angebote für Lose
Angebote sind möglich für
nur ein Los
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Lieferungen bis spätestens 07.10.2024 (Vorablieferungen erwünscht)
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
1. Eigenerklärung Anerkennung AGB
2. Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3. Eigenerklärung zum ThürVgG
2. Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3. Eigenerklärung zum ThürVgG
12.
Zuschlagskriterien
100 % Preis
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichlichen Gesamtauftragswert unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m Art. 4 der jeweils gültigen Richtlinie, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei Leistungen und Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 14 ThürVgG eine Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Der Bieter hat die Möglichkeit, vor Ablauf der Frist gemäß § 14 ThürVgG schriftlich beim Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBI. S. 325) in der jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für weitere Informationen wird auf das Hinweisblatt zu § 14 ThürVgG verwiesen. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de.
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