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Ausschreibungsdetails

FE 15.0727/2024/NRB - Analyse der Korrelation zwischen Erhaltungsbedarfsprognose und tatsächlich durchgeführ-ten Erhaltungsmaßnahmen für Infrastrukturbauwerke

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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27.06.2024

03.09.2024 06:00

03.09.2024 06:00

Z2sä-FE 15.0727/2024/NRB

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

27.06.2024 13:12

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
Internet-Adresse: http://www.bast.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z2sä-FE 15.0727/2024/NRB

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

03.09.2024 - 06:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

31.12.2024

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=697802

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

03.09.2024 - 06:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Ingenieurbauwerke, insbesondere Brücken, sind grundlegend für die moderne Verkehrsinfrastruktur und die Wirtschaft in Deutschland. Auch Verkehrszeichenbrücken, Tunnel sowie Lärmschutz- und Stützwände sind unverzichtbar und erfordern regelmäßige Instandhaltung. Die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Exportland hängt stark von der Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit dieser Bauwerke ab.
Viele Brücken sind durch Schwerverkehr, Überladungen und Alterung beschädigt und erfordern Handlungsbedarf. Diese Probleme werden durch steigendes Verkehrsaufkommen und immer schwerere Fahrzeuge verschärft. Da Ingenieurbauwerke für die Mobilität von Menschen und Gütern entscheidend sind, kann ihr Ausfall erhebliche wirtschaftliche und sicherheitstechnische Folgen haben. Daher werden rechtzeitig und gezielt Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Das grundlegende Ziel der Erhaltung von Ingenieurbauwerken ist es, deren Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Dabei müssen auch Nutzeraspekte, Netzsicherheit, Durchlässigkeit, Wirtschaftlichkeit und die Altersstruktur berücksichtigt werden.
Die Erhaltungsbedarfsprognose ist ein wichtiges, aber komplexes Instrument zur Planung der Erhaltungsmaßnahmen. Es ist unklar, inwiefern die prognostizierten Erhaltungsmaßnahmen mit den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen übereinstimmen und ob Verbesserungen notwendig sind. Das Ziel dieses Forschungsprojekts ist deshalb die Untersuchung und die Optimierung der Erhaltungsbedarfsprognose.

b)
CPV-Codes

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Erfahrung mit großen Datenmengen und Analyse dieser Mind. zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten drei Jahren.
Erfahrungen mit Bauwerksdaten Mind. zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten drei Jahren.
Kenntnisse und Erfahrungen im IT-Bereich, insbesondere im Hinblick auf Datenverarbeitung und die hierzu verwendete Hard- und Software-Infrastruktur, sowie Schnittstellen Mind. zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten drei Jahren.
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

12.
Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Gesamtschuldnerisch haftend

14.
Sonstige Angaben

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.


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