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Ausschreibungsdetails

FE 15.0728/2024/FRB - Neue Generation Eurocode 2 für Brücken - Erarbeitung und Validierung nationaler Parameter und Erstellung eines DIN Handbuchs

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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27.06.2024

13.08.2024 06:00

13.08.2024 06:00

Z2sä-FE 15.0728/2024/FRB

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

27.06.2024 12:59

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Straße, Hausnummer:Brüderstraße 53
Postleitzahl (PLZ):51427
Ort:Bergisch Gladbach
Internet-Adresse: http://www.bast.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z2sä-FE 15.0728/2024/FRB

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

13.08.2024 - 06:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.11.2024

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=697770

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

13.08.2024 - 06:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Für die Bemessung und Konstruktion von Betonbrücken müssen Planende mehrere Regelwerksdokumente gemeinsam berücksichtigen. Darum wurden bereits für die 1. Generation der Eurocodes auf Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) Handbücher mit allen für den Brückenbau relevanten Regelungen aus den Eurocodes und den gleichzeitig zu beachtenden nationalen Festlegungen im Rahmen eines Forschungsprojektes im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erstellt. Auch für die 2. Generation des Eurocodes 2 soll ein Handbuch, das die Regelungen für Bemessung und Konstruktion von Betonbrücken in konsolidierter Form enthält, erarbeitet werden.
Für den Betonbrückenbau sind Vorschläge für erforderliche, national zu definierende Parameter unter Berücksichtigung der bislang durchgeführten Vergleichsrechnungen sowie ergänzender wirkungsorientierter Untersuchungen zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollen dem zuständigen Spiegelausschuss (SPA) des DIN vorgestellt und mit diesem abgestimmt werden. Die vom SPA im DIN verabschiedeten Regelungen sollen in einem durchgängig lesbaren DIN Handbuch „Betonbrücken“ zusammengeführt werden, um in der Praxis eine sichere und wirtschaftliche Anwendung der Bemessungsnorm zu ermöglichen.

b)
CPV-Codes

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000-2)

c)
Ort der Leistungserbringung

51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht:
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Kenntnisse und Erfahrungen in der Erarbeitung technischer Regelwerke für den Betonbrückenbau in Deutschland Mitgliedschaften in einschlägigen Gremien (z.B. DIN, DAfStb, Bund/Länder) in den letzten fünf Jahren
Kenntnisse und Erfahrungen in Bemessung und Konstruktion von Betonbrücken nach DIN EN 1992-2/NA in Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung mindestens 3 abgeschlossene Projekte aus den letzten fünf Jahren
Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

12.
Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss

Gesamtschuldnerisch haftend

14.
Sonstige Angaben

Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Die Bestimmungen der UVgO werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen,
da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.


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