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Ausschreibungsdetails

Erstellung einer Expertise zu Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie im Zuständigkeitsbereich des BMFSFJ

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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26.06.2024

24.07.2024 10:00

24.07.2024 10:00

BMFSFJ_2024_013

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

26.06.2024 17:19

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Straße, Hausnummer:Glinkastraße 24
Postleitzahl (PLZ):10117
Ort:Berlin
Telefon:000
Internet-Adresse: https://www.bmfsfj.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

BMFSFJ_2024_013

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

24.07.2024 - 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.09.2024

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=697570

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Name:Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Straße, Hausnummer:An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postleitzahl (PLZ):50679
Ort:Köln
Telefon:000
Internet-Adresse: https://www.bafza.de

d)
Anforderungsfrist

24.07.2024 - 10:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Die bisherigen Erkenntnisse zu Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie im Zuständigkeitsbe-reich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und deren Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe sollen systematisch aufbereitet und für zukünftiges Handeln bei vergleichbaren Herausforderungen nutzbar gemacht werden. Dabei sollen auch Forschungsbedarfe identifiziert werden.
Die in der ausgeschriebenen Expertise aufbereiteten Erkenntnisse sollen dazu beitragen, im Falle vergleichbarer Herausforderungen die erforderlichen Entscheidungen auf eine solidere Wissensbasis zu stützen und mögliche Auswirkungen notwendiger Maßnahmen besser abschätzen und abmildern zu können. Die Expertise dient in erster Linie als Informationsgrundlage für die Arbeit der Auftraggeberin. Eine Veröffentlichung ist aktuell nicht geplant, zu einem späteren Zeitpunkt aber ggf. möglich.
Die Bearbeitung des Auftrags soll bis zum 29. November 2024 abgeschlossen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Option einer Verlängerung bis Ende April 2025, die zusätzliche Auftragselemente umfasst (siehe Abschnitt 3). Mit der Auftragsübernahme ist die Bereitschaft der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers verbunden, diese zusätzlichen Aufgaben im Zuge einer evtl. Verlängerung des Auftrags zu übernehmen.
Der Auftrag umfasst:
a. Aufbereitung bisheriger Erkenntnisse
Aufbereitet werden sollen die bisherigen Erkenntnisse zu Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie im Zuständigkeitsbereich des BMFSFJ (Federführung und Beteiligung) und zu deren Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe. Eingeschlossen werden sollen dabei sowohl die für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Schutz- und Präventionsmaßnahmen als auch Maßnahmen zur Abmilderung der negativen Folgen von Pandemie sowie von Schutz- und Präventionsmaßnahmen.
Die Maßnahmen und Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe sollen dabei konzise und über-sichtlich beschrieben werden. Betrachtet werden sollen insbesondere Auswirkungen auf die Fachpraxis (Träger, Einrichtungen, Ansätze/Methoden) sowie auf Fachkräfte und junge Menschen und Familien als Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe.
Sofern sich aus der Analyse Erkenntnisse ableiten lassen, die für ähnlich herausfordernde Lagen in Zukunft wichtig sein könnten, sollen auch diese herausgearbeitet werden, ebenso wie zentrale Forschungsbedarfe. Zu beachten ist dabei, dass die Charakteristika einer möglichen neuen Pandemie sich möglicherweise von denen der Corona-Pandemie unterscheiden. Die Analyse soll sich daher auf solche Schlussfolgerungen beschränken, die unabhängig von der konkreten Art zukünftiger Lagen Relevanz haben.
Als Untersuchungszeitraum wird März 2020 bis Juli 2024 festgesetzt. Für die Expertise sollen sowohl relevante Datenbestände und Dokumente des BMFSFJ als auch öffentlich zugängliche Informationen aus diesem Zeitraum gesammelt und aufbereitet werden.
b. Erstellung eines schriftlichen Berichts
Die gesammelten Erkenntnisse sollen bis zum 1. November 2024 übersichtlich strukturiert und pra-xisnah in einem schriftlichen Bericht aufbereitet werden. Der Entwurf einer groben Struktur des Berichts soll dem Angebot beigefügt werden. Denkbar ist beispielsweise eine Strukturierung der Maßnahmen bzw. ihrer Auswirkungen nach Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe oder aber nach Typus der Maßnahmen oder Auswirkungen. Der Bericht soll eine Beschreibung der Maßnahmen und Erkenntnisse zu ihren Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe sowie sich daraus ggf. ergebende allgemeine Erkenntnisse für den Umgang mit möglichen zukünftigen Lagen beinhalten und zentrale Forschungsbedarfe skizzieren. Dem Bericht soll eine Kurzzusammenfassung der zentralen Erkenntnisse vorangestellt werden.
c. Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer stimmt das Vorgehen sowie Struktur und Länge des Be-richts eng mit der Auftraggeberin ab. Zur Abstimmung des Arbeitsprozesses sind neben einem Kick-off-Termin zu Auftragsbeginn monatlich stattfindende Jour Fixes vorgesehen. Die Termine sollen von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer in Abstimmung mit der Auftraggeberin vor- und nachbereitet werden und dienen dem Austausch zum aktuellen Arbeitsstand, der Abstimmung des weiteren Vorgehens sowieso der Klärung offener Fragen.
Bis zum 1. November 2024 legt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer der Auftraggeberin einen Berichtsentwurf vor. Im November 2024 sollen die wichtigsten Ergebnisse zudem vor Vertretungen des BMFSFJ in einem Termin im BMFSFJ in Berlin präsentiert werden. Sofern der Auftrag verlängert wird, wird die Ergebnisvorstellung auf März oder April 2025 verschoben. Der Berichtsentwurf wird im Laufe des Novembers 2024 zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin/Auftragnehmer abgestimmt. Die Berichtsabnahme ist für Ende November geplant. Mit der Auftragsübernahme ist zudem die grundsätzliche Bereitschaft der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers verbunden, Er-gebnisse in Abstimmung mit der Auftraggeberin auch später öffentlich zu präsentieren.
Verlängerungsoption:
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der dafür nötigen Haushaltsmittel besteht die Option, den Auftrag bis zum 18. April 2025 zu verlängern. Eine Verlängerung des Auftrags schließt die Übernahme der nachfolgend aufgeführten Auftragselemente mit ein.
Optionale Leistungen:
a. Workshop mit Expertinnen und Experten zur Diskussion und Vertiefung der Erkenntnisse
In mindestens einem zumindest eintägigen Workshop mit Expertinnen und Experten sollen die im vorgelegten Bericht gesammelten Erkenntnisse diskutiert und vertieft sowie um weiterführende Erkenntnisse angereichert werden. Am Workshop sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Praxisvertretungen verschiedener Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe teilnehmen. Zudem ist die Teilnahme von Vertretungen des BMFSFJ sowie beispielhaft ausgewählter Vertretun-gen aus Ländern (jedenfalls Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt) und Kommunen (jedenfalls Stadt Leipzig, Amt für Jugend und Familie) vorgesehen. Die Workshop-Ergebnisse werden von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer aufbereitet, dokumentiert und ausgewertet.
b. Ergänzung und Überarbeitung des vorgelegten Berichts
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ergänzt und überarbeitet den im Rahmen des ersten Auftragsteils vorgelegten Bericht auf Grundlage der Ergebnisse des Workshops. Bis zum 14. März 2025 legt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer der Auftraggeberin einen überarbeiteten Berichtsentwurf vor. Der Berichtsentwurf wird zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmerin/Auftragnehmer abgestimmt. Die Berichtsabnahme ist für Mitte April 2025 geplant.
c. Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer stimmt Teilnehmendenkreis, Konzept und Tagesordnung des Workshops eng mit der Auftraggeberin ab. Die Abstimmung erfolgt schriftlich sowie in mindes-tens einem gemeinsamen Termin rechtzeitig vor Durchführung des Workshops. Dieser Abstimmungstermin wird von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer vor- und nachbereitet.

c)
Ort der Leistungserbringung

Berlin, deutschlandweit

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Unterlagen dem Angebot beizufügen:
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a. Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution/der sich bewerbenden Person
b. Nennung der verantwortlichen Person(en) (bezogen auf das Unternehmen/die Institution)
c. Eigenerklärungen nach § 31 UVgO i. V. m. §§ 123, 124 GWB analog. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/ die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_31“ ist hierfür zu nutzen.
d. Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
e. Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
f. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
g. Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
h. Erklärung zu Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
i. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
j. Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz
k. Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber/Auftraggeberinnen
l. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
m. Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
n. Ausführungen zu Kenntnissen zentraler Maßnahmen der Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie
o. Ausführungen zu Kenntnissen der Fachpraxis der Kinder- und Jugendhilfe (Akteure/Akteurinnen, Ansätze, Methoden und Rahmenbedingungen), sowie der Forschung zu wesentlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe
p. Ausführungen zur bisherigen Erfahrung in der Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe
q. Erklärung zur bisherigen Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten
r. Ausführungen zur bisherigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Vertretungen aus der Verwaltung, aus der Wissenschaft sowie aus der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe
Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen ist die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“ zu verwenden.

12.
Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Der niedrigste Angebotspreis ist nicht entscheidend.
Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Wirtschaftlichkeit“ aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung.

14.
Sonstige Angaben

a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt 4. a) genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 17.07.2024 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.


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