Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
- K10 Laborgebäude
- K12 Hochhaus
- K17 Garagen
- K18 Werkstattgebäude
- K22 altes Wachgebäude
- K22a neues Wachgebäude
- K25 Laborgebäude mit Abwassersammelanlage (AWSA)
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen ab dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnr. 0632/24 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich.
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Nachweis des Vorhandenseins einer VDB-zertifizierten (oder vergleichbar) Blitzschutzfachkraft bzw. Rückgriff auf diese. Die Eignung gilt als erfüllt, wenn der Nachweis z.B. in Form einer Bescheinigung/Zertifikat erbracht und eine Eigenerklärung per Formblatt - Eigenerklärung Blitzschutzfachkraft (Formblatt - Eigenerklärung Blitzschutzfachkraft) vorliegt, die den Einsatz zusagt. Das Vorhandensein einer VDB-zertifizierten Blitzschutzfachkraft in den Bereichen des Blitz- und Überspannungsschutzes ist entweder im eigenen Personalbestand zu gewährleisten oder alternativ per Formblatt - Eigenerklärung Blitzschutzfachkraft (Anlage Formblatt - Eigenerklärung Blitzschutzfachkraft) zu erklären, dass die betreffenden Arbeiten durch eine solche Blitzschutzfachkraft (z.B. im Wege einer eignungsverleihenden Nachunternehmerschaft) ausgeführt werden. In diesem Fall sind die Formblätter 235 (Anlage FB 235 - Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen) und 236 (Anlage FB 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Verbraucherschutz
Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Referat ZII2 B Zentrale Vergabestelle
E-Mail: ZII2@bmu.bund.de
Telefon: +49 (0)30 18 305-0