Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Freitstaat Thüringen - vertreten durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN)
Straße, Hausnummer:Postfach 900365
Postleitzahl (PLZ):99106
Ort:Erfurt
Telefon:+49 361 573911153
Telefax:+49 361 573911109
Internet-Adresse: https://umwelt.thueringen.de/
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
TMUEN 10/2024
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
29.07.2024 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
20.09.2024
c)
Sprache
Deutsch (DE)
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=697009
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=697009
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
29.07.2024 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Leistungsbeschreibung zur „Einführung von Mitfahrplattformen und Corporate Carsharing / Verbindung von privaten und dienstlichen Fahrten in Unternehmen in Thüringen“
Aufgabenstellung
Das Projekt umfasst das Umsetzen folgender Maßnahmen in unterschiedlichen Einrichtungen/Unternehmen:
Mitfahrplattformen und Corporate Carsharing mit privater Fahrzeugnutzung
Neben dem Projektmanagement ist auch die fachliche Begleitung und Beratung von mindestens 8 öffentlichen und privaten Einrichtungen/Unternehmen oder von Zusammenschlüssen von mehreren Unternehmen (Projektteilnehmenden) in städtischen sowie ländlichen Regionen in Thüringen mit jeweils mindestens 100 Mitarbeitenden zur Optimierung von Mitarbeitendenmobilität und Unternehmensmobilität sowie zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Umweltbilanz der Unternehmen notwendig.
Vor der konkreten Umsetzungsphase ist eine Bestandsrecherche, Erfahrungsrecherche sowie Marktanalyse zu den beiden Maßnahmen notwendig. Dabei sollen möglichst Akteure aus Thüringen in den Blick genommen werden und diese sollen Fragen zu den Erfolgsaussichten, den Bedingungen und der Kommunikation, der Skalierbarkeit sowie der Zuverlässigkeit von Lösungen beantworten. Die Marktanalyse dient der Übersicht, welche Produkte und Lösungen es bereits gibt.
Für die Gewinnung der Projektteilnehmenden ist ein Aufruf durchzuführen, bei dem privatrechtliche wie öffentliche Einrichtungen/Unternehmen in der Stadt, im Gewerbegebiet sowie in ländlichen Regionen mit einer entsprechenden Mitarbeitendenanzahl angesprochen werden sollen. Die ausgewählten Projektteilnehmer sollen bei der erfolgreichen Etablierung einer Mitfahrplattform und/oder eines Corporate Carsharing von Beginn an fachlich unterstützt werden. Hierbei sind nicht nur die Mitarbeitendenmobilität und Unternehmensmobilität, sondern auch die Einbindung von Gelegenheitsfahrten und der Freizeitverkehr zu berücksichtigen.
Für die Recherche/Analyse und erfolgreiche Umsetzung ist die Akquise von Beteiligten, die Netzwerkarbeit und eine entsprechende Kommunikation notwendig. Daher ist über alle Projektteilnehmer ein Projektmanagementplan weiterzuentwickeln. Der Projektmanagementplan ist zu kontrollieren, mit dem Auftraggeber und ggf. den zukünftigen Beteiligten abzustimmen und monatlich zu aktualisieren.
Folgende Fragen bzw. Kriterien, sind zu betrachten:
Mitfahrplattformen
Welche Plattformen gibt es aktuell für Fahrgemeinschaften?
Welche Plattformen gibt es in der jeweiligen Region bereits? Welche erfolgreichen Projekte gibt es andernorts?
Welche Betreibermodelle bieten sich dabei an?
Welche Vorteile und Nachteile (ökonomisch z.B. Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber, ökologisch, organisatorisch, anwendungsfreundlich, soziale Verantwortung, Dauerhaftigkeit, Datensicherheit, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Kooperationsmöglichkeiten, Erweiterbarkeit auf private Fahrten, Einbindung von ÖV Angeboten und Radverkehr, etc.) haben diese für Unternehmen, Mitarbeitende und die Gesellschaft?
Wie kann speziell die Auslastung von Elektrofahrzeugen erhöht werden und das Lademanagement mit berücksichtigt werden?
Corporate Carsharing
Welche Betreibermodelle gibt es aktuell für Corporate Carsharing?
Welche Software ist dafür geeignet?
Welche Vorteile und Nachteile für Unternehmen (ökonomisch z.B. Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber, ökologisch, organisatorisch, anwendungsfreundlich, soziale Verantwortung, erweiterbar, Dauerhaftigkeit, Datensicherheit, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Kooperationsmöglichkeiten, etc.) gibt es?
Können die Plattformen einfach auf weitere Unternehmen, den Freizeitverkehr oder den Gelegenheitsverkehr erweitert werden?
Welche Vorteile und Nachteile für Mitarbeitende und Gesellschaft (ökonomisch, ökologisch, organisatorisch, anwendungsfreundlich, soziale Verantwortung, Dauerhaftigkeit, Datensicherheit, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Flexibilität, erweiterbar auf Freizeit und Gelegenheitsfahrten, Versicherung, Steuerliche Betrachtung, Ladeinfrastruktur, Einbeziehung von ÖPNV und Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln etc.) gibt es?
Wie können Elektrofahrzeuge effektiv in das Carsharing einbezogen werden?
Fördermöglichkeiten und Förderanträge der Projektteilnehmenden bei dritten Fördermittelgebern sollen aktiv unterstützt werden.
Die Unterstützung der Projektteilnehmenden liegt vor allem in der unternehmensspezifischen Beratung. Dazu gehört auch die Darstellung der Möglichkeiten, der Zweckfindung und die Zielfindung, die Durchführung von bestimmten Beratungsformaten im Unternehmen und mit der Belegschaft, die Unterstützung in der Kommunikation und der Kooperation mit anderen Einrichtungen/Unternehmen.
Es bedarf einer Strategie wie eine Mitfahrplattform für Fahrgemeinschaften und/oder ein Corporate Carsharing von Anfang bis Ende umgesetzt, angenommen, dauerhaft etabliert und deren Erfolg gemessen werden kann. Weiterhin ist zu klären unter welchen Bedingungen auch die Privatnutzung der Mitfahrplattform sowie der Carsharing Fahrzeuge über das Pendeln hinaus und ggf. auch durch Dritte im Umfeld von Wohnort und Arbeitsort möglich ist.
Das Projektmanagement hat die Aufgabenstellungen die Ausschreibung der Dienstleistungen (z.B. für Softwareanbieter für Buchungsplattformen) in Abstimmung mit den jeweiligen Projektteilnehmern zu erstellen.
Im Projektverlauf ist eine intensive und kontinuierliche Kommunikation mit allen Projektteilnehmern notwendig.
Es ist die reale Reduktion von Treibhausgasen bei den jeweiligen Projektteilnehmern zu ermitteln. Es ist zulässig auf anerkannte Datenbanken und Berechnungen aus wissenschaftlichen Publikationen zurückzugreifen.
Es ist ein Abschlussbericht zu erstellen, der als Handlungsleitfaden interessierten Einrichtungen/Unternehmen zur Verfügung gestellt werden soll. Darin müssen explizit auch Hinweise zu den Vorteilen für Mitarbeitende und Dritte aufgenommen werden und wie die Angebote möglichst flexibel und zuverlässig gestaltet werden können.
Anforderungen an den Auftragnehmer
Siehe beiliegendes Dokument: „TMUEN 10_2024_Anlage 2_Eigenerklärung zur Eignung_Mitfahrplattformen und Carsharing“.
Zielstellung des Projektes „Umsetzung von Mitfahrplattformen und Corporate Carsharing in öffentlichen sowie privaten Einrichtungen/Unternehmen in Thüringen“ ist die messbare Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in mind. 8 öffentlichen und privaten Einrichtungen/Unternehmen und Zusammenschlüssen (Projektteilnehmenden) in städtischen sowie ländlichen Regionen in Thüringen mit je mind. 100 Mitarbeitenden.
Die Durchführung des Projektmanagements (inkl. aktuellem Stand) soll schriftlich dokumentiert und in einem abschließenden Endbericht festgehalten werden. Darin inbegriffen sind die Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung in anderen Einrichtungen/Unternehmen sowie die nächsten Schritte, die zur Weiterführung des Projektes notwendig/sinnvoll sind. Zudem soll der Endbericht eine Einschätzung beinhalten, wie die Maßnahmen möglichst weitgehend und effizient in Thüringen eingeführt werden können. Neben dem ausführlichen Endbericht ist zudem eine Kurzfassung mit max. 3 Seiten erforderlich.
Regelmäßige Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber inkl. einer Zwischenpräsentation, sowie Vor Ort Besprechungen sind einzukalkulieren, hierzu gehören auch mind. 2 Workshops je Projektteilnehmenden und 4 gemeinsame Workshops mit allen Projektpartnern.
Zudem sind Kosten zur Entwurfserstellung von Kommunikations/Werbematerialien für die jeweiligen Einrichtungen/Unternehmen vorzusehen.
Dem Angebot ist die initiale Projektmanagementplanung sowie Qualifikationen und Referenzen vergleichbarer Projekte und ein Zeitplan mit Arbeitspaketen beizufügen, aus dem sich das Konzept für die Umsetzung der Aufgabenstellung ergibt.
Weitere Informationen zur Art und Umfang der Leistung entnehmen sie bitte dem beigefügten Dokument: "TMUEN 10_2024_Anlage 1_Leistungsbeschreibung_Mitfahrplattformen und Carsharing"
Aufgabenstellung
Das Projekt umfasst das Umsetzen folgender Maßnahmen in unterschiedlichen Einrichtungen/Unternehmen:
Mitfahrplattformen und Corporate Carsharing mit privater Fahrzeugnutzung
Neben dem Projektmanagement ist auch die fachliche Begleitung und Beratung von mindestens 8 öffentlichen und privaten Einrichtungen/Unternehmen oder von Zusammenschlüssen von mehreren Unternehmen (Projektteilnehmenden) in städtischen sowie ländlichen Regionen in Thüringen mit jeweils mindestens 100 Mitarbeitenden zur Optimierung von Mitarbeitendenmobilität und Unternehmensmobilität sowie zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Umweltbilanz der Unternehmen notwendig.
Vor der konkreten Umsetzungsphase ist eine Bestandsrecherche, Erfahrungsrecherche sowie Marktanalyse zu den beiden Maßnahmen notwendig. Dabei sollen möglichst Akteure aus Thüringen in den Blick genommen werden und diese sollen Fragen zu den Erfolgsaussichten, den Bedingungen und der Kommunikation, der Skalierbarkeit sowie der Zuverlässigkeit von Lösungen beantworten. Die Marktanalyse dient der Übersicht, welche Produkte und Lösungen es bereits gibt.
Für die Gewinnung der Projektteilnehmenden ist ein Aufruf durchzuführen, bei dem privatrechtliche wie öffentliche Einrichtungen/Unternehmen in der Stadt, im Gewerbegebiet sowie in ländlichen Regionen mit einer entsprechenden Mitarbeitendenanzahl angesprochen werden sollen. Die ausgewählten Projektteilnehmer sollen bei der erfolgreichen Etablierung einer Mitfahrplattform und/oder eines Corporate Carsharing von Beginn an fachlich unterstützt werden. Hierbei sind nicht nur die Mitarbeitendenmobilität und Unternehmensmobilität, sondern auch die Einbindung von Gelegenheitsfahrten und der Freizeitverkehr zu berücksichtigen.
Für die Recherche/Analyse und erfolgreiche Umsetzung ist die Akquise von Beteiligten, die Netzwerkarbeit und eine entsprechende Kommunikation notwendig. Daher ist über alle Projektteilnehmer ein Projektmanagementplan weiterzuentwickeln. Der Projektmanagementplan ist zu kontrollieren, mit dem Auftraggeber und ggf. den zukünftigen Beteiligten abzustimmen und monatlich zu aktualisieren.
Folgende Fragen bzw. Kriterien, sind zu betrachten:
Mitfahrplattformen
Welche Plattformen gibt es aktuell für Fahrgemeinschaften?
Welche Plattformen gibt es in der jeweiligen Region bereits? Welche erfolgreichen Projekte gibt es andernorts?
Welche Betreibermodelle bieten sich dabei an?
Welche Vorteile und Nachteile (ökonomisch z.B. Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber, ökologisch, organisatorisch, anwendungsfreundlich, soziale Verantwortung, Dauerhaftigkeit, Datensicherheit, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Kooperationsmöglichkeiten, Erweiterbarkeit auf private Fahrten, Einbindung von ÖV Angeboten und Radverkehr, etc.) haben diese für Unternehmen, Mitarbeitende und die Gesellschaft?
Wie kann speziell die Auslastung von Elektrofahrzeugen erhöht werden und das Lademanagement mit berücksichtigt werden?
Corporate Carsharing
Welche Betreibermodelle gibt es aktuell für Corporate Carsharing?
Welche Software ist dafür geeignet?
Welche Vorteile und Nachteile für Unternehmen (ökonomisch z.B. Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber, ökologisch, organisatorisch, anwendungsfreundlich, soziale Verantwortung, erweiterbar, Dauerhaftigkeit, Datensicherheit, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Kooperationsmöglichkeiten, etc.) gibt es?
Können die Plattformen einfach auf weitere Unternehmen, den Freizeitverkehr oder den Gelegenheitsverkehr erweitert werden?
Welche Vorteile und Nachteile für Mitarbeitende und Gesellschaft (ökonomisch, ökologisch, organisatorisch, anwendungsfreundlich, soziale Verantwortung, Dauerhaftigkeit, Datensicherheit, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Flexibilität, erweiterbar auf Freizeit und Gelegenheitsfahrten, Versicherung, Steuerliche Betrachtung, Ladeinfrastruktur, Einbeziehung von ÖPNV und Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln etc.) gibt es?
Wie können Elektrofahrzeuge effektiv in das Carsharing einbezogen werden?
Fördermöglichkeiten und Förderanträge der Projektteilnehmenden bei dritten Fördermittelgebern sollen aktiv unterstützt werden.
Die Unterstützung der Projektteilnehmenden liegt vor allem in der unternehmensspezifischen Beratung. Dazu gehört auch die Darstellung der Möglichkeiten, der Zweckfindung und die Zielfindung, die Durchführung von bestimmten Beratungsformaten im Unternehmen und mit der Belegschaft, die Unterstützung in der Kommunikation und der Kooperation mit anderen Einrichtungen/Unternehmen.
Es bedarf einer Strategie wie eine Mitfahrplattform für Fahrgemeinschaften und/oder ein Corporate Carsharing von Anfang bis Ende umgesetzt, angenommen, dauerhaft etabliert und deren Erfolg gemessen werden kann. Weiterhin ist zu klären unter welchen Bedingungen auch die Privatnutzung der Mitfahrplattform sowie der Carsharing Fahrzeuge über das Pendeln hinaus und ggf. auch durch Dritte im Umfeld von Wohnort und Arbeitsort möglich ist.
Das Projektmanagement hat die Aufgabenstellungen die Ausschreibung der Dienstleistungen (z.B. für Softwareanbieter für Buchungsplattformen) in Abstimmung mit den jeweiligen Projektteilnehmern zu erstellen.
Im Projektverlauf ist eine intensive und kontinuierliche Kommunikation mit allen Projektteilnehmern notwendig.
Es ist die reale Reduktion von Treibhausgasen bei den jeweiligen Projektteilnehmern zu ermitteln. Es ist zulässig auf anerkannte Datenbanken und Berechnungen aus wissenschaftlichen Publikationen zurückzugreifen.
Es ist ein Abschlussbericht zu erstellen, der als Handlungsleitfaden interessierten Einrichtungen/Unternehmen zur Verfügung gestellt werden soll. Darin müssen explizit auch Hinweise zu den Vorteilen für Mitarbeitende und Dritte aufgenommen werden und wie die Angebote möglichst flexibel und zuverlässig gestaltet werden können.
Anforderungen an den Auftragnehmer
Siehe beiliegendes Dokument: „TMUEN 10_2024_Anlage 2_Eigenerklärung zur Eignung_Mitfahrplattformen und Carsharing“.
Zielstellung des Projektes „Umsetzung von Mitfahrplattformen und Corporate Carsharing in öffentlichen sowie privaten Einrichtungen/Unternehmen in Thüringen“ ist die messbare Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in mind. 8 öffentlichen und privaten Einrichtungen/Unternehmen und Zusammenschlüssen (Projektteilnehmenden) in städtischen sowie ländlichen Regionen in Thüringen mit je mind. 100 Mitarbeitenden.
Die Durchführung des Projektmanagements (inkl. aktuellem Stand) soll schriftlich dokumentiert und in einem abschließenden Endbericht festgehalten werden. Darin inbegriffen sind die Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung in anderen Einrichtungen/Unternehmen sowie die nächsten Schritte, die zur Weiterführung des Projektes notwendig/sinnvoll sind. Zudem soll der Endbericht eine Einschätzung beinhalten, wie die Maßnahmen möglichst weitgehend und effizient in Thüringen eingeführt werden können. Neben dem ausführlichen Endbericht ist zudem eine Kurzfassung mit max. 3 Seiten erforderlich.
Regelmäßige Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber inkl. einer Zwischenpräsentation, sowie Vor Ort Besprechungen sind einzukalkulieren, hierzu gehören auch mind. 2 Workshops je Projektteilnehmenden und 4 gemeinsame Workshops mit allen Projektpartnern.
Zudem sind Kosten zur Entwurfserstellung von Kommunikations/Werbematerialien für die jeweiligen Einrichtungen/Unternehmen vorzusehen.
Dem Angebot ist die initiale Projektmanagementplanung sowie Qualifikationen und Referenzen vergleichbarer Projekte und ein Zeitplan mit Arbeitspaketen beizufügen, aus dem sich das Konzept für die Umsetzung der Aufgabenstellung ergibt.
Weitere Informationen zur Art und Umfang der Leistung entnehmen sie bitte dem beigefügten Dokument: "TMUEN 10_2024_Anlage 1_Leistungsbeschreibung_Mitfahrplattformen und Carsharing"
c)
Ort der Leistungserbringung
Freistaat Thüringen
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Keine Aufteilung des Auftrags in Lose.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 01.10.2024
Ende: 30.09.2026
Die Zwischentermine werden nach Zuschlagserteilung gemeinsam festgelegt.
Ende: 30.09.2026
Die Zwischentermine werden nach Zuschlagserteilung gemeinsam festgelegt.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
Keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen nach Planungsfortschritt und den zukünftigen, vertraglichen Regelungen.
Abschlags- und Schlusszahlungen erfolgen nach Planungsfortschritt und den zukünftigen, vertraglichen Regelungen.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien zur Vergabe „Einführung von Mitfahrplattformen und Corporate Carsharing / Verbindung von privaten und dienstlichen Fahrten in Unternehmen in Thüringen“
1. Zuschlagskriterien
1.1 Wertungskriterien
Nach Maßgabe der Vergabeunterlagen sind die Angebote anhand der folgenden Kriterien mit der jeweils angegebenen Gewichtung zu bewerten:
Gewichtung 50 %: Qualität des Angebotes und derProjektmanagementplanung
Inhaltliche und methodische Qualität ,konzeptionelle Herangehensweise, Zweckmäßigkeit und Umfang der Bearbeitung, Ausführliche Darstellung der Zeit- und Arbeits-/Planungsschritte inkl. Nennung der Methoden/Formate (z.B. Befragung; Veranstaltungsarten, etc.)
Gewichtung 20 %: Bewertung der Kompetenzen, Referenzen und Erfahrungen des mit der Ausführung der Leistung betrauten Teams, sowie der Kapazitäten
Fachliche Hintergründe des Projektteams mit Erfahrungen in den Themenbereichen Projektmanagement, Corporate Carsharing, Plattformen von Fahrgemeinschaften, Kommunikation und partizipative Prozesse, sowie der für das Projekt zur Verfügung stehenden
Fachkapazität.
Gewichtung 30: Preis
Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt mittels Punktesystem:
Je nach Umsetzungs- bzw. Erfüllungsgrad werden bei den Zuschlagskriterien jeweils Punkte von 1 bis 5 mit zwei Stellen nach dem Komma vergeben. Die Punkte haben folgende Bedeutung:
5 sehr gut
4 gut
3 befriedigend
2 ausreichend
1 mangelhaft
Die Bewertungspunkte werden durch Multiplikation der Wertungsgewichte mit der vergebenen Punktezahl ermittelt: Gewichtung (in %) x Punkte (1 bis 5)
Die berechneten Bewertungspunkte werden für jedes Zuschlagskriterium abschließend addiert.
Der oder die Bietende mit der auf diese Weise ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl (Bewertungspunkte) ist der/die Bietende, welche/r die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Mit dieser oder diesem wird auch der Vertrag über die Leistungserbringung geschlossen.
1.2 Erläuterungen zu den Wertungskriterien
Zu dem Zuschlagskriterium Nr. 1:
Die Punktebewertung des Kriteriums mit seinen Unterkriterien erfolgt gemäß nachfolgender Einstufung:
5 Punkte
sehr gut
Gut strukturierte Angaben, überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen. Es werden sehr kreative und gewinnbringende Ansätze der Umsetzung vorgestellt.
4 Punkte
gut
Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen.
3 Punkte
befriedigend
Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen. Es ist zudem nur wenig Kreativität bei der inhaltlichen und technischen Umsetzung sichtbar.
2 Punkte
ausreichend
Angaben weisen Lücken auf oder sind schlechter als in anderen Angeboten.
1 Punkt
mangelhaft
Angaben sind nicht vorhanden oder weisen erhebliche Lücken bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten. Es ist zudem keine Kreativität bei der inhaltlichen und technischen Umsetzung sichtbar.
Zu dem Zuschlagskriterium Nr. 2:
Die Punktebewertung des Kriteriums erfolgt gemäß nachfolgender Einstufung:
5 Punkte
sehr gut
Die im Leistungsangebot des Bieters dargestellten Kompetenzen, Referenzen und Erfahrungen zeugen von einer sehr guten Qualifikation. Die verschiedenen Spektren der Themenbereiche sind sehr gut bekannt und sind in besonderer Weise der Zielerreichung dienlich. Eine Umsetzung der Maßnahme auf sehr hoher Qualitätsstufe wird impliziert. Die Zielerreichung erscheint mit den dargestellten Kompetenzen sehr gut gesichert.
4 Punkte
gut
Die im Leistungsangebot des Bieters dargestellten Kompetenzen, Referenzen und Erfahrungen zeugen von einer guten Qualifikation. Kenntnisse in den verschiedenen Themenfeldern sind vorhanden. Die Zielerreichung erscheint mit den dargestellten Kompetenzen gut gesichert.
3 Punkte
befriedigend
Die im Leistungsangebot des Bieters dargestellten Kompetenzen, Referenzen und Erfahrungen genügen den Anforderungen. Es sind themenbezogene Referenzen vorhanden. Im Hinblick auf die Zielerreichung kann von einer erfolgreichen Umsetzung ausgegangen werden.
2 Punkte
ausreichend
Die im Leistungsangebot des Bieters dargestellten Kompetenzen, Referenzen und Erfahrungen genügen nur unzureichend den Anforderungen. Erfahrungen werden nur unzureichend sichtbar. Themenbezogene Kenntnisse sind kaum vorhanden. Es kann aus dem Angebot geschlussfolgert werden, dass eine akzeptable Durchführung zu erwarten ist.
1 Punkt
mangelhaft
Die im Leistungsangebot des Bieters dargestellten Kompetenzen, Referenzen und Erfahrungen genügen den Anforderungen nicht. Erfahrungen sind nicht nachgewiesen und sichtbar. Themenbezogene Kenntnisse sind nicht vorhanden. Fachkapazitäten sind nicht ausreichend vorhanden. Es kann aus dem Angebot geschlussfolgert werden, dass keine akzeptable Durchführung zu erwarten ist.
Zu dem Zuschlagskriterium Nr. 3:
Die Punktevergabe für das Kriterium Nr. 3 „Preis“ erfolgt auf Grundlage des angebotenen Bruttogesamtpreises. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Die Punkte für die anderen Angebote ergeben sich aus ihrem umgekehrten Verhältnis zum niedrigsten Preis. Die Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Anschließend werden die jeweiligen Punkte mit der Gewichtung (30 %) multipliziert, um eine vergleichbare Auswertung in Bezug auf den prozentualen Anteil der Gewichtungen in der Gesamtbetrachtung zu ermöglichen.
Beispiel:
Angebot A: Gesamtpreis 2.000,00 €; Angebot B: Gesamtpreis 3.000,00 €
Angebot A erhält aufgrund des niedrigsten Preises 5 Punkte
Angebot B: x / 5 Punkte = 2.000,00 € / 3.000,00 € => x = 3,33 Punkte
Angebot B erhält 3,33 Punkte
1. Zuschlagskriterien
1.1 Wertungskriterien
Nach Maßgabe der Vergabeunterlagen sind die Angebote anhand der folgenden Kriterien mit der jeweils angegebenen Gewichtung zu bewerten:
Gewichtung 50 %: Qualität des Angebotes und derProjektmanagementplanung
Inhaltliche und methodische Qualität ,konzeptionelle Herangehensweise, Zweckmäßigkeit und Umfang der Bearbeitung, Ausführliche Darstellung der Zeit- und Arbeits-/Planungsschritte inkl. Nennung der Methoden/Formate (z.B. Befragung; Veranstaltungsarten, etc.)
Gewichtung 20 %: Bewertung der Kompetenzen, Referenzen und Erfahrungen des mit der Ausführung der Leistung betrauten Teams, sowie der Kapazitäten
Fachliche Hintergründe des Projektteams mit Erfahrungen in den Themenbereichen Projektmanagement, Corporate Carsharing, Plattformen von Fahrgemeinschaften, Kommunikation und partizipative Prozesse, sowie der für das Projekt zur Verfügung stehenden
Fachkapazität.
Gewichtung 30: Preis
Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt mittels Punktesystem:
Je nach Umsetzungs- bzw. Erfüllungsgrad werden bei den Zuschlagskriterien jeweils Punkte von 1 bis 5 mit zwei Stellen nach dem Komma vergeben. Die Punkte haben folgende Bedeutung:
5 sehr gut
4 gut
3 befriedigend
2 ausreichend
1 mangelhaft
Die Bewertungspunkte werden durch Multiplikation der Wertungsgewichte mit der vergebenen Punktezahl ermittelt: Gewichtung (in %) x Punkte (1 bis 5)
Die berechneten Bewertungspunkte werden für jedes Zuschlagskriterium abschließend addiert.
Der oder die Bietende mit der auf diese Weise ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl (Bewertungspunkte) ist der/die Bietende, welche/r die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Mit dieser oder diesem wird auch der Vertrag über die Leistungserbringung geschlossen.
1.2 Erläuterungen zu den Wertungskriterien
Zu dem Zuschlagskriterium Nr. 1:
Die Punktebewertung des Kriteriums mit seinen Unterkriterien erfolgt gemäß nachfolgender Einstufung:
5 Punkte
sehr gut
Gut strukturierte Angaben, überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen. Es werden sehr kreative und gewinnbringende Ansätze der Umsetzung vorgestellt.
4 Punkte
gut
Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen.
3 Punkte
befriedigend
Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen. Es ist zudem nur wenig Kreativität bei der inhaltlichen und technischen Umsetzung sichtbar.
2 Punkte
ausreichend
Angaben weisen Lücken auf oder sind schlechter als in anderen Angeboten.
1 Punkt
mangelhaft
Angaben sind nicht vorhanden oder weisen erhebliche Lücken bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten. Es ist zudem keine Kreativität bei der inhaltlichen und technischen Umsetzung sichtbar.
Zu dem Zuschlagskriterium Nr. 2:
Die Punktebewertung des Kriteriums erfolgt gemäß nachfolgender Einstufung:
5 Punkte
sehr gut
Die im Leistungsangebot des Bieters dargestellten Kompetenzen, Referenzen und Erfahrungen zeugen von einer sehr guten Qualifikation. Die verschiedenen Spektren der Themenbereiche sind sehr gut bekannt und sind in besonderer Weise der Zielerreichung dienlich. Eine Umsetzung der Maßnahme auf sehr hoher Qualitätsstufe wird impliziert. Die Zielerreichung erscheint mit den dargestellten Kompetenzen sehr gut gesichert.
4 Punkte
gut
Die im Leistungsangebot des Bieters dargestellten Kompetenzen, Referenzen und Erfahrungen zeugen von einer guten Qualifikation. Kenntnisse in den verschiedenen Themenfeldern sind vorhanden. Die Zielerreichung erscheint mit den dargestellten Kompetenzen gut gesichert.
3 Punkte
befriedigend
Die im Leistungsangebot des Bieters dargestellten Kompetenzen, Referenzen und Erfahrungen genügen den Anforderungen. Es sind themenbezogene Referenzen vorhanden. Im Hinblick auf die Zielerreichung kann von einer erfolgreichen Umsetzung ausgegangen werden.
2 Punkte
ausreichend
Die im Leistungsangebot des Bieters dargestellten Kompetenzen, Referenzen und Erfahrungen genügen nur unzureichend den Anforderungen. Erfahrungen werden nur unzureichend sichtbar. Themenbezogene Kenntnisse sind kaum vorhanden. Es kann aus dem Angebot geschlussfolgert werden, dass eine akzeptable Durchführung zu erwarten ist.
1 Punkt
mangelhaft
Die im Leistungsangebot des Bieters dargestellten Kompetenzen, Referenzen und Erfahrungen genügen den Anforderungen nicht. Erfahrungen sind nicht nachgewiesen und sichtbar. Themenbezogene Kenntnisse sind nicht vorhanden. Fachkapazitäten sind nicht ausreichend vorhanden. Es kann aus dem Angebot geschlussfolgert werden, dass keine akzeptable Durchführung zu erwarten ist.
Zu dem Zuschlagskriterium Nr. 3:
Die Punktevergabe für das Kriterium Nr. 3 „Preis“ erfolgt auf Grundlage des angebotenen Bruttogesamtpreises. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Die Punkte für die anderen Angebote ergeben sich aus ihrem umgekehrten Verhältnis zum niedrigsten Preis. Die Punkte werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Anschließend werden die jeweiligen Punkte mit der Gewichtung (30 %) multipliziert, um eine vergleichbare Auswertung in Bezug auf den prozentualen Anteil der Gewichtungen in der Gesamtbetrachtung zu ermöglichen.
Beispiel:
Angebot A: Gesamtpreis 2.000,00 €; Angebot B: Gesamtpreis 3.000,00 €
Angebot A erhält aufgrund des niedrigsten Preises 5 Punkte
Angebot B: x / 5 Punkte = 2.000,00 € / 3.000,00 € => x = 3,33 Punkte
Angebot B erhält 3,33 Punkte
Suitability criterias
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