Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
verschiedene Oberflächen Fahrbahn und Gehweg aufnehmen und beseitigen ca. 100 m²
verschiedene Beton- bzw- Stahlbetonbauteile abbrechen und beseitigen ca. 50 m³
verschiedene temporäre Oberflächenbefestigung aus Asphalt herstellen ca. 160 m²
Herstellung Sonderschacht aus Stahlbeton 1 Stück
Herstellung Stahlbetonstirnwand ca. 7 m³
Herstellung Gründung Stirnwand mit Stahlspundbohlen ca. 3 t
Neubau Schmutzwasserleitung DN 200 inkl. Erdarbeiten ca. 50 m
Neubau Durchlass (Kastenprofil 1600 x 800) inkl. Erdarbeiten ca. 31 m
diverse Wasserhaltungsmaßnahmen für Pietschbach, Schmutz- und Regenwasserkanäle -
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
100 % Preis
t)
Geforderte Sicherheiten
Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für
Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abrechnungssumme der
Gesamtmaßnahme.
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- HVA B-StB Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes
Hauptangebot gesondert)
- Angabe der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über
Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (MVAS"
*
- Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs 1 und Abs. 3 des
Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des
Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt)
Alle Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
*
Auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen
- Urkalkulation vor Zuschlagserteilung
*
Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA
Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und
Vertragsordnung verpflichtend vorzulengenden Erklärungen und Nachweise sin nur
vom demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag
erteilt werden soll (Bestbieter) vorzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass:
1. Nachforderungen und Abforderugnen der Erklärungen und Nachweise sowie
Informationen der Bieter (Absagen) nach § 19 TVergG LSA elektronisch über die
eVergabeplattform erfolgen.
2. Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die verpflichtend
vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist
von mindestens 3 und höchstens 5 Werktagen vorzulegen.
3. Bei nicht fristgemäßer Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und
Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 € netto für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister
abfordern.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfstelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle/Saale
sowie:
3. Vergabekammer bei Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle/Saale