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Ausschreibungsdetails

Herstellung und Lieferung von Flachfolien zur Verpackung von Münzen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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19.06.2024

17.07.2024 12:00

17.07.2024 12:00

Z I 5 - X -165/24

Bundesverwaltungsamt

19.06.2024 11:14

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Bundesverwaltungsamt
Straße, Hausnummer: DGZ Ring 12
Postleitzahl (PLZ): 13086
Ort: Berlin
Telefon: +49 30 1870301398
Telefax: +49 30 1870301645
Internet-Adresse: http://www.bva.bund.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

Z I 5 - X -165/24

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

17.07.2024 - 12:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

23.08.2024

c)
Sprache

Deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=695549

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

17.07.2024 - 12:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von Flachfolien mit Schrumpfwert 55/45% in den Folienbreiten 190 mm, 200 mm und 250 mm vergeben. Die Folien sind an die Münzstätten Berlin, München und Karlsruhe zu liefern. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

b)
CPV-Codes

Folien (44174000-0)

c)
Ort der Leistungserbringung

Münzstätten Berlin, München und Karlsruhe

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

gemäß Vergabeunterlagen; VOL/B

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;
2. Unterschriebene Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (sh. Anlage 5 der Bwerbungsbedingungen); Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor.
Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweilige Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig;
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
5. Aktuelle Bankauskunft;
6. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Lieferung von Flachfolien. Dies sollte bei Erstellung der Liste berücksichtigt werden.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Flachfolien.
Soweit verschiedene Unternehmer diese Leistungen ausführen, sollen mehrere Darstellungen der einzelnen Unternehmen mit dem Angebot eingereicht werden.
7. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess von Flachfolien durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2024) als Pdf-Datei;
8. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen, vom Bieter zu erstellende Anlage zu Art und Umfang der Einbindung von Nachunternehmen;
9. Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen als Bedingung der Auftragsausführung
Der öffentliche Auftraggeber verfolgt das Ziel einer sozial nachhaltigen Beschaffung. Aus diesem Grunde müssen im Fall der Zuschlagserteilung im Rahmen der Auftragsausführung die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten werden.
Mit dem Angebot ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Anlage 2 zu den Vertragsbedingungen einzureichen.
Der Auftraggeber kann für den Fall, dass bei der Ausführung des Auftrags der Auftragnehmer selbst oder die im Rahmen der Auftragsausführung durch ihn Beauftragten die ILO-Kernarbeitsnormen im Sinne der unterzeichneten Verpflichtungserklärung nicht beachten, der Auftragnehmer den Nachweis der Einhaltung nicht führt oder die Überprüfung der Arbeitsbedingungen nicht ermöglicht, unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. Hilft der Auftragnehmer aus dem ihm zu vertreten Gründen nicht innerhalb der gesetzten Frist ab, kann der Auftragnehmer den Vertrag außerordentlich kündigen.
Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in Bezug auf den Herstellungsprozess ist gemäß § 128 Abs. 2 GWB i. V. m. § 127 Abs. 3 GWB zulässig.
Alle Angaben müssen über Eigenerklärungen bestätigt werden. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft bzw. ein solches Unternehmen Teile der Leistung ausführen soll (insb. Nachunternehmer), sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen.

12.
Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.


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