Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Straße, Hausnummer: Regensburger Str. 104
Postleitzahl (PLZ): 90478
Ort: Nürnberg
Telefon: +49 911-179-6014
Telefax: +49 911-179-908811
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
13-24-00215
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
22.07.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
17.09.2024
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=695419
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=695419
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Schmutzfangmatten
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Gestellung und Reinigung von Schmutzfangmatten (in unterschiedlichen Größen, mit/ohne Auf- schrift) für mehrere Liegenschaften des RIM VZ.
Die Leistung umfasst die Bereitstellung, den Austausch und die Reinigung von Schmutzfangmatten (inkl. fracht- und verpackungsfreier Lieferung, Auslegen und Abholung). Bereitstellung und Austausch erfolgen direkt in den in der Anlage zur Leistungsbeschreibung (LB) angegebenen Liegenschaften.
Die Unterhaltsreinigung (Saugen) der Schmutzfangmatten erfolgt durch den RIM VZ bzw. durch einen beauftragten Reinigungsdienstleister.
Der Auftragnehmer (AN) stellt dem RIM VZ die Schmutzfangmatten in der Leistungs- beschreibung angegebenen Beschaffenheit sowie der in der Anlage zur LB angege- benen Anzahl und Größe je Liegenschaft als Grundausstattung zur Verfügung.
Die erstmalige Lieferung, sowie der genaue Standort und die jeweiligen Austausch- termine je Liegenschaft sind vom AN mit dem RIM unverzüglich nach Auftragser- teilung abzustimmen.
Die Schmutzfangmatten sind fachgerecht, gründlich und schonend nach zeitge- mäßen Verfahren zu reinigen. Der AN hat die Leistungen stets so auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand vorliegt. Der jeweilige (witterungsbedingte) Verschmutzungsgrad zum Zeitpunkt der Reinigung ist zu berücksichtigen. Die Schmutzfangmatten sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Es sind ausschließlich umweltschonende, nicht reizende Materialien und Reinigungsmittel, die keine Gesundheitsgefährdung / Geruchsbelästigung mit sich bringen, zu verwenden.
Es wird empfohlen vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonder- heiten, sind nicht zulässig. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotsschrei- ben (Vordruck D.0) das er die Objekte kennt.
Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Gestellung und Reinigung von Schmutzfangmatten (in unterschiedlichen Größen, mit/ohne Auf- schrift) für mehrere Liegenschaften des RIM VZ.
Die Leistung umfasst die Bereitstellung, den Austausch und die Reinigung von Schmutzfangmatten (inkl. fracht- und verpackungsfreier Lieferung, Auslegen und Abholung). Bereitstellung und Austausch erfolgen direkt in den in der Anlage zur Leistungsbeschreibung (LB) angegebenen Liegenschaften.
Die Unterhaltsreinigung (Saugen) der Schmutzfangmatten erfolgt durch den RIM VZ bzw. durch einen beauftragten Reinigungsdienstleister.
Der Auftragnehmer (AN) stellt dem RIM VZ die Schmutzfangmatten in der Leistungs- beschreibung angegebenen Beschaffenheit sowie der in der Anlage zur LB angege- benen Anzahl und Größe je Liegenschaft als Grundausstattung zur Verfügung.
Die erstmalige Lieferung, sowie der genaue Standort und die jeweiligen Austausch- termine je Liegenschaft sind vom AN mit dem RIM unverzüglich nach Auftragser- teilung abzustimmen.
Die Schmutzfangmatten sind fachgerecht, gründlich und schonend nach zeitge- mäßen Verfahren zu reinigen. Der AN hat die Leistungen stets so auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand vorliegt. Der jeweilige (witterungsbedingte) Verschmutzungsgrad zum Zeitpunkt der Reinigung ist zu berücksichtigen. Die Schmutzfangmatten sollen einen ordentlichen, gepflegten und sauberen Eindruck vermitteln. Es sind ausschließlich umweltschonende, nicht reizende Materialien und Reinigungsmittel, die keine Gesundheitsgefährdung / Geruchsbelästigung mit sich bringen, zu verwenden.
Es wird empfohlen vor Erstellung und Abgabe des Angebotes die Örtlichkeiten der Leistungserbringung zu besichtigen. Spätere Einreden, aufgrund örtlicher Besonder- heiten, sind nicht zulässig. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotsschrei- ben (Vordruck D.0) das er die Objekte kennt.
Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
b)
CPV-Codes
Matten (39532000)
c)
Ort der Leistungserbringung
Liegenschaften des RIM VZ:
- Schützenstr. 50, 91207 Lauf
- Von-der-Tann-Str. 31, 90439 Nürnberg
- Tafelhofstr. 4, 90443 Nürnberg
- Regensburger Str. 104-106, 90478 Nürnberg
- Peterstr. 30-32, 90428 Nürnberg
- Regensburger Str. 100, 90478 Nürnberg
- Marienbergstr. 84, 90411 Nürnberg
- Regensburger Str. 44, 90478 Nürnberg
- Südwestpark 42, 90449 Nürnberg
- Hugo-Junker-Str. 11, 90411 Nürnberg
- Thomas-Mann-Str. 50, 90471 Nürnberg
- Weddigenstr. 20, 90478 Nürnberg
- Südwestpark 37-41, 90449 Nürnberg
- Schützenstr. 50, 91207 Lauf
- Von-der-Tann-Str. 31, 90439 Nürnberg
- Tafelhofstr. 4, 90443 Nürnberg
- Regensburger Str. 104-106, 90478 Nürnberg
- Peterstr. 30-32, 90428 Nürnberg
- Regensburger Str. 100, 90478 Nürnberg
- Marienbergstr. 84, 90411 Nürnberg
- Regensburger Str. 44, 90478 Nürnberg
- Südwestpark 42, 90449 Nürnberg
- Hugo-Junker-Str. 11, 90411 Nürnberg
- Thomas-Mann-Str. 50, 90471 Nürnberg
- Weddigenstr. 20, 90478 Nürnberg
- Südwestpark 37-41, 90449 Nürnberg
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: 01.10.2024
Ende: 30.09.2028
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag und umfasst eine Vorlaufzeit (für die ggf. erforderliche Herstellung/Beschaffung von Matten) sowie die sich daran anschließen- de Leistungserbringung ab dem 01.10.2024. Der Vertrag endet mit Ablauf des 30.09.2028.
Ende: 30.09.2028
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlag und umfasst eine Vorlaufzeit (für die ggf. erforderliche Herstellung/Beschaffung von Matten) sowie die sich daran anschließen- de Leistungserbringung ab dem 01.10.2024. Der Vertrag endet mit Ablauf des 30.09.2028.
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
entfällt
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
siehe Vergabeunterlagen
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe bzw. Zusiche- rung dass im Falle des Zuschlages eine Berufshaftpflichtversicherung in ausreichen- der Höhe abgeschlossen wird, nachgewiesen durch Eigenerklärung im Frageborgen zur Eignungsprüfung (AIDF-Format)
- Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, nachgewiesen durch Eigenerklärung im Fragebogen zur Eig- nungsprüfung (AIDF-Format) und Eigenerklärung und Nachweis zur Eignung mittels Referenz (Vordruck D.9)
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
- Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, nachgewiesen durch Eigenerklärung im Fragebogen zur Eig- nungsprüfung (AIDF-Format) und Eigenerklärung und Nachweis zur Eignung mittels Referenz (Vordruck D.9)
- Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
12.
Zuschlagskriterien
Preis
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft
14.
Sonstige Angaben
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung Gesetze (Vordruck C.1)
296d921e-8e07-4ced-a0f6-1486adfbb7b3