Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- schriftlich (nicht elektronisch)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
*
Die Leistung beinhaltet im Wesentlichen:
- Errichtung von 2x Outdoorschaltschränken
- Errichtung 2x Zählersäule
- Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme der Messtechnik (4x Druckmessungen hydrostatisch,
2x Durchflussmessung WZ, 2x Wassereinbruch konduktiv)
- Steuerung der Anlage vor Ort mittels SPS / Fernwirktechnik
- Einbindung von 2 Stück Fernwirkstationen in vorhandenes Fernwirksystem (Siemens SICAM)
- Erweiterung vorhandenes Prozessleitsystem (Aveva-Wonderware InTouch)
- Inbetriebnahme mit Bauherrn
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
alle Unterlagen bis auf Erklärung ThürVgG - diese muss zwingend mit dem Angebot abgegeben werden - ansonsten muss das Angebot ausgeschlossen werden
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
s)
Öffnung der Angebote
t)
Geforderte Sicherheiten
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Angaben gemäß VOB/A 2019 §6a Absatz 2 - Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis von Bauunternehmen oder ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“
- Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren
- Nachweis Eintragung in das Installateursverzeichnis eines Energieversorgers
- gültiger Nachweis System Partner Aveva (ehemals Wonderware) InTouch (für Leistungsteil Prozessleittechnik)
- gültiges Zertifikat Siemens-Solution Partner SICAM (für Leistungsteil Fernwirktechnik)
*
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind außerdem folgende Nachweise/Erklärungen auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Krankenkassen
- Nachweis betriebliche Haftpflichtversicherung
- Bei Zuschlagsert. ist die Urkalkulation des Ang. in Papierform und geschlossenem Umschlag zu übergeben.
*
Entsprechend Thüringer Vergabegesetz ist von allen Bietern folgende Erklärung zwingend mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 8. 1
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 ThürVgG wird hingewiesen. Hinsichtlich der Kostenfolge gilt § 14 Abs. 5 ThürVgG.