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Ausschreibungsdetails

Datenfernübertragung Wasserzählerschächte Fröttstädt und Hörselgau

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17.06.2024

09.07.2024 10:45

09.07.2024 10:45

GTH-ÖA-BL/2024_06_17

Thüringen: Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden

17.06.2024 00:00

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden
Straße, Hausnummer: Kindleber Straße 188
Postleitzahl (PLZ): 99867
Ort: Gotha
Telefon: +49 3621 387490

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: GTH-ÖA-BL/2024_06_17

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • schriftlich (nicht elektronisch)

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Freistaat Thüringen, Landkreis Gotha, 99880 Fröttstädt, Hörselgau / OT Hörsel

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

E-/MSR und Fernwirktechnik für 2 Wasserzählerschächte
*
Die Leistung beinhaltet im Wesentlichen:
- Errichtung von 2x Outdoorschaltschränken
- Errichtung 2x Zählersäule
- Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme der Messtechnik (4x Druckmessungen hydrostatisch,
2x Durchflussmessung WZ, 2x Wassereinbruch konduktiv)
- Steuerung der Anlage vor Ort mittels SPS / Fernwirktechnik
- Einbindung von 2 Stück Fernwirkstationen in vorhandenes Fernwirksystem (Siemens SICAM)
- Erweiterung vorhandenes Prozessleitsystem (Aveva-Wonderware InTouch)
- Inbetriebnahme mit Bauherrn

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
25.07.2024
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
13.12.2024

j)
Nebenangebote

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.

alle Unterlagen bis auf Erklärung ThürVgG - diese muss zwingend mit dem Angebot abgegeben werden - ansonsten muss das Angebot ausgeschlossen werden

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
09.07.2024 - 10:45 Uhr
Ablauf der Bindefrist
26.07.2024

p)
Angebote sind einzureichen

schriftlich an
Name: Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden, Kläranlage Gotha, Leitwarte / Betriebsgebäude
Straße, Hausnummer: Heutalsweg 7c
Postleitzahl (PLZ): 99867
Ort: Gotha
Telefon: +49 3621 387490

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

s)
Öffnung der Angebote

09.07.2024 - 11:00 Uhr
Ort der Eröffnung
Kläranlage Gotha, Heutalsweg 7c in 99867 Gotha - großer Beratungsraum
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bieter und ihre Bevollmächtigten

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

entsprechend § 16 VOB/B 2016

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
ist den Vergabeunterlagen beigefügt
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Mit dem Angebot sind folgende aktuelle Erklärungen/Nachweise zur Eignung einzureichen:
- Angaben gemäß VOB/A 2019 §6a Absatz 2 - Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis von Bauunternehmen oder ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“
- Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren
- Nachweis Eintragung in das Installateursverzeichnis eines Energieversorgers
- gültiger Nachweis System Partner Aveva (ehemals Wonderware) InTouch (für Leistungsteil Prozessleittechnik)
- gültiges Zertifikat Siemens-Solution Partner SICAM (für Leistungsteil Fernwirktechnik)
*
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind außerdem folgende Nachweise/Erklärungen auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Krankenkassen
- Nachweis betriebliche Haftpflichtversicherung
- Bei Zuschlagsert. ist die Urkalkulation des Ang. in Papierform und geschlossenem Umschlag zu übergeben.
*
Entsprechend Thüringer Vergabegesetz ist von allen Bietern folgende Erklärung zwingend mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 8. 1

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Vergabekammer Thüringen, Thür. Landesverwaltungsamt; Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar Tel.: 0361 3770-0 / Fax: 0361 57332 1059 / vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Auf die Möglichkeit der Beanstandung der beabsichtigten Vergabeentscheidung beim Auftraggeber nach § 14 ThürVgG wird hingewiesen. Hinsichtlich der Kostenfolge gilt § 14 Abs. 5 ThürVgG.


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