Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019
a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“
c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d)
Art des Auftrags
e)
Ort der Ausführung
99765 Auleben, Rudolf-Breitscheid-Straße und Steinerstock
f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Die Auftragserteilung und die Abrechnung erfolgt getrennt nach folgenden Auftraggebern:
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Auftraggeber Bauteil 1 und anteilig Bauteil 0:
Landgemeinde Stadt Heringen, Straße der Einheit 100, 99765 Heringen / Helme
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Auftraggeber Bauteil 2 und anteilig Bauteil 0:
Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG, Schillerstraße 1, 99752 Bleicherode
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Art und Umfang der Leistungen:
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Bauteil 0: Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Allgemeines
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Bauteil 1: Erneuerung Verkehrsanlagen 1. BA Rudolf-Breitscheid-Straße und 2. BA Steinerstock
- ca. 580 m² Asphaltbefestigung BK 1,0 (ADS, ATS, FSS)
- ca. 870 m² Naturstein-Kleinpflaster (Granit 7/9, 9/11, ST, FSS)
- ca. 220 m Rinne aus Naturstein-Großpflaster (Basalt 24x16x16), 2-reihig
- ca. 220 m Randeinfassung aus Naturstein-Großpflaster (Basalt 24x16x16), 1-reihig
- ca. 100 m Rinne aus Naturstein-Kleinpflaster (Granit 9x9x11), 5-reihig
- ca. 12 St. Straßenabläufe 300x500, 500/500
- ca. 9 St. Leuchten einschl. ca. 370 m Kabellänge
- ca. 400 m Leitungsgraben und Leerrohr Telekom
- ca. 230 m Leitungsgraben Breitband
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Bauteil 2: Niederspannungsverkabelung im 2. BA Steinerstock
- ca. 310 m Leitungsgraben Niederspannungskabel
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Hinweis:
Die Auftragserteilung erfolgt auf das insgesamt wirtschaftlichste Gesamtangebot. Eine Vergabe von
einzelnen Losen an mehrere Bieter ist nicht vorgesehen. (siehe hierzu auch Punkt h)).
h)
Losweise Vergabe
i)
Ausführungsfristen
j)
Nebenangebote
k)
Mehrere Hauptangebote
l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit der Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist
p)
Angebote sind einzureichen
q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
r)
Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist der Preis (Gesamtangebot). Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes
ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen unter
Berücksichtigung von Nachlässen (nach VHB-Formblatt 213 Angebotsschreiben)
t)
Geforderte Sicherheiten
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Gesamtauftragssumme
(inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
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Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Brutto-Schlussrechnungssumme
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwendete Sicherheit der Mängelansprüche: Gemäß § 17 VOB/B
Abs. 8 Nr. 2 wird der Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwendete Sicherheit nach Ablauf der Frist für Mängelansprüche vereinbart.
u)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B sind getrennt an die unter f) genannten Auftraggeber zu richten.
v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w)
Beurteilung der Eignung
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunter- nehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB),
- Leistungsverzeichnis (Kurz- oder Langfassung und/oder GAEB-Datei) mit Preisen sowie den geforderten
Angaben und Erklärungen
(ZWINGEND, hier können nur Nachforderungen gemäß § 16a VOB/A erfolgen!),
- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei,
- Eigenerklärung gemäß § 8 ThürVgG Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei (diese Erklärung ist
ZWINGEND) mit dem Angebot einzureichen. Es kann nicht nachgefordert werden, Nichtvorlage führt zum
Ausschluss!),
sowie
- die „Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO“
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Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
- Angaben zur Preisermittlung (Formblatt 221 oder 222 VHB),
- das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233 VHB),
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB),
- die Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer) Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei, nur bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern (s. u.),
- die Bescheinigungen, deren Vorlage sich die Vergabestelle mit der Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) vorbehalten hat, wenn diese der Vergabestelle nicht aktuell vorliegen,
sowie
- die Urkalkulation.
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Entgegen den vorherigen Ausführungen ist die Eignung der Nachunternehmer auf Verlagen nur durch nicht präqualifizierte Bieter wie folgt nachzuweisen:
Bei nicht präqualifizierten Hauptauftragnehmern ist zum Nachweis der Eignung der Nachunternehmer die „Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmer)“ ausgefüllt vorzulegen. Möglich ist auch für die Nachunternehmer der Eignungsnachweis durch Eintrag in das PQ-Verzeichnis.
Der Verzicht auf Vorlage dieser Erklärung bei präqualifizierten Hauptauftragnehmern folgt daraus, dass sich derjenige, welcher in das Präqualifikationsverzeichnis aufgenommen ist, verpflichtet hat, mir solche Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind. Der Auftraggeber kann also in der Regel davon ausgehen, dass ein gelistetes Unternehmen nur Drittunternehmer einsetzen wird, gegen deren grundsätzliche Eignung keine Bedenken bestehen.
Weitere Pflichten des Hauptauftragnehmers hinsichtlich des Einsatzes von Nachunternehmern ergeben sich aus der VOB und dem Thüringer Vergabesetz.
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HINWEISE:
1. Erfolgt die Vorlage ZWINGEND mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen nicht mit dem Angebot, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
2. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen.
3. Die Vorlage der Urkalkulation ist nur schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag, jedoch ohne Sperrvermerke/Bedingungen (s. hierzu auch Punkt 10.4 der „Besonderen Vertragsbedingungen“ Formblatt 214 der Vergabeunterlagen.
x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Auf die Nachprüfungsmöglichkeit gemäß § 14, Abs. 2 ThürVgG sowie die Kostenfolge nach § 14, Abs. 5 ThürVgG wird hingewiesen.