Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Erfurter Sportbetrieb
Straße, Hausnummer:Friedrich-Ebert-Straße 60
Postleitzahl (PLZ):99096
Ort:Erfurt
E-Mail: vergabe.esb@erfurt.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
ÖAL-93-ESB-001-24
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
16.07.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
16.08.2024
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=690882
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=690882
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
16.07.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen im Eissportzentrum Erfurt
Los 1 Sicherheitsdienstleistung
Los 1 Sicherheitsdienstleistung
c)
Ort der Leistungserbringung
Erfurter Sportbetrieb
Eissportzentrum
Arnstädter Straße 53
99096 Erfurt
Eissportzentrum
Arnstädter Straße 53
99096 Erfurt
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der jeweilige Vertrag beginnt am 01.10.2024 und wird für die Dauer von 4 Jahren geschlossen. Der Vertrag endet mit Ablauf des 30.09.2028 und bedarf keiner gesonderten Kündigung.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bis maximal 30.09.2029, sofern der Vertrag nicht bis zum 30.06.2028 vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bis maximal 30.09.2029, sofern der Vertrag nicht bis zum 30.06.2028 vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Die PQ-Nummer ist mit dem Angebot einzureichen. Spätestens auf Verlangen (nach Aufforderung) des Auftraggebers sind die geforderten Unterlagen einzureichen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung fürLeistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
a.) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
b.) Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
c.) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
d.) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
e.) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
f.) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
g.) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
h.) Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
i.) Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. 34a GewO
j.) Führungszeugnis: Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses der Unternehmensleitung
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
a.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht)
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Fehlende Unterlagen werden teilweise nachgefordert. Das Angebotsschreiben wird nicht nachgefordert, d. h. bei Nichtvorlage mit dem Angebot erfolgt der Angebotsausschluss!
Die PQ-Nummer ist mit dem Angebot einzureichen. Spätestens auf Verlangen (nach Aufforderung) des Auftraggebers sind die geforderten Unterlagen einzureichen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung fürLeistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
a.) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
b.) Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
c.) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
d.) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
e.) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
f.) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
g.) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
h.) Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
i.) Nachweis der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. 34a GewO
j.) Führungszeugnis: Eine Abschrift des aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Führungszeugnisses der Unternehmensleitung
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
a.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister (falls die Verpflichtung zur Eintragung besteht)
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Fehlende Unterlagen werden teilweise nachgefordert. Das Angebotsschreiben wird nicht nachgefordert, d. h. bei Nichtvorlage mit dem Angebot erfolgt der Angebotsausschluss!
12.
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterien 100% Preis
14.
Sonstige Angaben
Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 14 ThürVgG)
1. Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des
Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenbestimmten Form.
Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von
Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform an E-Mail vergabe.esb@erfurt.de oder elektronisch über die Vergabeplattform im jeweiligenVergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf denZuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren
nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden.
Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebührenbestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand derVergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung.
Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.
1. Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 14 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000 EUR netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des
Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagenbestimmten Form.
Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, indem er eine Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von
Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist in Textform an E-Mail vergabe.esb@erfurt.de oder elektronisch über die Vergabeplattform im jeweiligenVergabeverfahren zu senden.
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf denZuschlag in diesem Fall nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren
nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden.
Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebührenbestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand derVergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung.
Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde.
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