Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Umweltbundesamt
Straße, Hausnummer:Wörlitzer Platz 1
Postleitzahl (PLZ):06844
Ort:Dessau-Roßlau
E-Mail: refoplan@uba.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
FKZ 3724 24 702 0 // AZ 25 108/0009
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
08.08.2024 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.12.2024
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=689891
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=689891
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
08.08.2024 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
ReFoPlan: „Finanzierung der vierten Reinigungsstufe/Ausgestaltung Herstellerverantwortung“
Art. 9 der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) führt eine erweiterte Herstellerverantwortung für Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten, die in Anhang III gelistet werden (Humanarzneimittel und Kosmetika) ein. Diese beinhaltet, dass die Hersteller mindestens 80 % der Gesamtkosten für die Erfüllung der in Artikel 8 genannten Anforderungen (Kläranlagenertüchtigung mit einer 4. Reinigungsstufe), einschließlich der Investitionen und der Betriebskosten für die zusätzliche Behandlung von kommunalem Abwasser zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus den von ihnen in Verkehr gebrachten Erzeugnissen und ihren Rückständen sowie die Kosten für die Überwachung von Mikroverunreinigungen aufzubringen haben.
Das Ziel der Studie ist es, umfassend die rechtlichen Fragen und Herausforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung nach der Kommunalabwasserrichtlinie zu analysieren. Die Studie soll weiterhin Empfehlungen liefern, wie die Herstellerverantwortung so ausgestaltet werden kann, dass sie zum einen die Anforderungen der KARL erfüllt, zum anderen aber einen rechtssicheren Vollzug ermöglicht, der die Transaktionskosten (Bürokratieaufwand) für alle Beteiligten in Grenzen hält.
Art. 9 der novellierten EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) führt eine erweiterte Herstellerverantwortung für Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten, die in Anhang III gelistet werden (Humanarzneimittel und Kosmetika) ein. Diese beinhaltet, dass die Hersteller mindestens 80 % der Gesamtkosten für die Erfüllung der in Artikel 8 genannten Anforderungen (Kläranlagenertüchtigung mit einer 4. Reinigungsstufe), einschließlich der Investitionen und der Betriebskosten für die zusätzliche Behandlung von kommunalem Abwasser zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus den von ihnen in Verkehr gebrachten Erzeugnissen und ihren Rückständen sowie die Kosten für die Überwachung von Mikroverunreinigungen aufzubringen haben.
Das Ziel der Studie ist es, umfassend die rechtlichen Fragen und Herausforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung nach der Kommunalabwasserrichtlinie zu analysieren. Die Studie soll weiterhin Empfehlungen liefern, wie die Herstellerverantwortung so ausgestaltet werden kann, dass sie zum einen die Anforderungen der KARL erfüllt, zum anderen aber einen rechtssicheren Vollzug ermöglicht, der die Transaktionskosten (Bürokratieaufwand) für alle Beteiligten in Grenzen hält.
c)
Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Dessau-Roßlau.
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 27 Monaten und beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartner*innen. Außerdem soll eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen (z.B. über den Werdegang) gegeben werden sowie der von ihnen im Rahmen des Projektes wahrgenommenen Aufgabe, möglichst unter Benennung der Bearbeiter*innen.
Die Eignung der Anbietenden wird über die Eignungskriterien ermittelt. Diese Kriterien sind Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Sie sind folgendermaßen spezifiziert und nachzuweisen:
A Fachkunde
Folgende Kenntnisse sollen im Angebot über die oben beschriebenen Referenzen, nachgewiesen werden:
- Ausgewiesene wasserwirtschaftliche Expertise
- Kompetenzen und Kenntnisse im Umwelt- und Wasserrecht, insbesondere im Bereich der KARL, WRRL und des WHG
- Kompetenzen und Kenntnisse im Verwaltungsrecht
- Kompetenzen und Kenntnisse in der Bewertung von Finanzierungsmechanismen und in der ökonomischen Analyse von Umwelt- und Ressourcenkosten
- Fähigkeit, komplexe rechtliche, wirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Sachverhalte verständlich zu kommunizieren.
Zu jedem Themenbereich ist mindestens eine Referenz vorzulegen. Diese darf nicht älter als 8 Jahre sein.
B Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind neben den geforderten Referenzen die Benennung der Projektmitarbeiter*innen und die Angabe der jeweiligen Qualifikation notwendig.
Darüber hinaus bestätigt die anbietende Institution mit Abgabe des Angebotes, dass sie über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
C Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte /Arbeitsschwerpunkte/Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartner*innen. Außerdem soll eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen (z.B. über den Werdegang) gegeben werden sowie der von ihnen im Rahmen des Projektes wahrgenommenen Aufgabe, möglichst unter Benennung der Bearbeiter*innen.
Die Eignung der Anbietenden wird über die Eignungskriterien ermittelt. Diese Kriterien sind Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Sie sind folgendermaßen spezifiziert und nachzuweisen:
A Fachkunde
Folgende Kenntnisse sollen im Angebot über die oben beschriebenen Referenzen, nachgewiesen werden:
- Ausgewiesene wasserwirtschaftliche Expertise
- Kompetenzen und Kenntnisse im Umwelt- und Wasserrecht, insbesondere im Bereich der KARL, WRRL und des WHG
- Kompetenzen und Kenntnisse im Verwaltungsrecht
- Kompetenzen und Kenntnisse in der Bewertung von Finanzierungsmechanismen und in der ökonomischen Analyse von Umwelt- und Ressourcenkosten
- Fähigkeit, komplexe rechtliche, wirtschaftliche und wasserwirtschaftliche Sachverhalte verständlich zu kommunizieren.
Zu jedem Themenbereich ist mindestens eine Referenz vorzulegen. Diese darf nicht älter als 8 Jahre sein.
B Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind neben den geforderten Referenzen die Benennung der Projektmitarbeiter*innen und die Angabe der jeweiligen Qualifikation notwendig.
Darüber hinaus bestätigt die anbietende Institution mit Abgabe des Angebotes, dass sie über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können.
C Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit ist durch Unterzeichnung der beigefügten Eigenerklärung zu bestätigen.
12.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
14.
Sonstige Angaben
Die summierte Gesamtgröße des bei der Angebotsabgabe eingereichten Umsetzungskonzepts darf 8,0 MB nicht überschreiten.
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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