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Ausschreibungsdetails

LOS 1 - Mechanische Aufbereitung Sprinkleranlage

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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06.06.2024

10.07.2024 14:00

10.07.2024 14:00

2024-0106-ZASO

Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla

01.07.2024 12:34

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2019

a)
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name:Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO
Straße, Hausnummer:Wohlfarthstraße 7
Postleitzahl (PLZ):07381
Ort:Pößneck
Telefon:+49 3647 441756
Internet-Adresse: https://www.zaso-online.de/

b)
Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“

Geschäftszeichen: 2024-0106-ZASO

c)
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

d)
Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e)
Ort der Ausführung

Wertstoffhof Wiewärthe
Jenaer Straße 49
07381 Pößneck

f)
Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Der ZASO beabsichtigt im Jahr 2023-2024 ein Projekt "Errichtung einer Löschanlage und Brandmeldeanlage in
der Mechnischen Aufbereitungsanlage der MBRA im ABZ Wiewärthe" umzusetzen.
Die Mechanische Aufbereitungsanlage erhält ein flächendeckenden Schutz durch automatische Sprinkleranlage
mit folgenden Ausnahmen: Trafo-, NSHV-Raum und Leitwarte, die mit Gaslöschanlagen geschützt
werden.
In der Halle wird der täglich gelieferte Haus-, Sperrmüll und hausmüllähnlicher Gewerbemüll sortiert,
zerkleinert und in Container bis zum Abtransport zwischengelagert.
Das zu schützende Gebäude hat folgende Abmessungen:
- LxBxH: 47,60m x 40,40mx12,00m
- Achsabstand Stahlbinder 6,0m
- Halle nicht beheizt.
In der Nord-West-Ecke befindet sich ein zwei-geschossiger Bereich mit Sozial- und Technikräume.
Die Planung und die Errichtung der Sprinkleranlage erfolgt nach den aktuellen VdS CEA 4001 Richtlinien
für Sprinkleranlagen und in Abstimmung mit dem zuständigen VdS-Sachvertändigen.
Auslegungsparameter:
- Einstufung HHP1
- WBA = 7,5 mm/min
- WF = 325 m²
- Betriebszeit 90 min.
Unter Sprühbehinderungen wie Podeste, Abdeckungen, Sektionaltore, etc. sind zusäztliche Objektschutzsprinkler
vorzusehen.
Die zwei Gruben unterhalb der Förderbänder müssen geschützt werden.
Die Sprinklerunterzentrale wird an der Nordseite bauseits errichtet und beinhaltet einen stehenden
Druckluftwasserbehälter (22,5 m³) und den Verteiler mit den Trocken-Alarmventilstationen.
Die Wasserversorgung der Sprinkleranlage erfolgt aus der Pumpencontainer (Abgang am Verteiler) über eine
bauseits verlegte Erdleitung aus PE-HD, DN 150 (200x18,2) bis zur neuen Sprinklerunterzentrale.
Für die Sprinkleranlage dürfen nur Anlagenteile wie z. B. Aggregate, Armaturen, Rohre, Sprinkler, Halter etc.
mit VdS-Zulassung verwendet werden. Vor der Ausführung sind die gewählten Fabrikate/Typen vorzulegen und
vom Vertreter des Bauherrn freizugeben. Soweit möglich, ist eine einheitliche Ausführung zu verwirklichen.
Alle Entlüftungen/Entleerungen und Testanschlüsse sind in Abstimmung mit dem AG in Bedienhöhe und mit
entsprechenden Entleerhilfen zu erstellen.
Die Einbringung von Material, Aggregate, etc. einschließlich. der notwendigen Transporthilfen sowie event.
Unterbrechungen aus Koordinationsgründen, dem Baufortschritt, der Verkehrssituation und aus Gründen des
Produktionsablaufes sind im Angebotspreis zu berücksichtigen.
Die Betriebszustandsüberwachung der Sprinkleranlage ist in Anlehnung an die "VdS CEA 4001 Klasse 1"
geplant.
Die Störungsmeldungen aller erforderlichen Überwachungen der Sprinkleranlage sowie die Alarmmeldungen
werden über die bauseitige Brandmeldezentrale und derer Komponenten angezeigt, bearbeitet und
weitergeleitet. Zum LIeferumfang des BMA-Gewerkes gehört auch die Verkabelung der Überwachungsgeräte.
Liefergrenze sind die durch die Sprinklerfirma montierten Geräte des Überwachungssystems.
Die Schnittstellen zu den anderen Gewerken sind zu beachten:
- Bauseitige Sprinklerunterzentrale mit Auffangwanne, Entwässerung, Beleuchtung, Heizung, Belüftung;
- Bauseitiger Wasseranschluss für Druckluftwasserbehälter;
- Die Sprinklererdleitung wird bauseits verlegt; Liefergrenze zum Sprinklergewerk ist die Erdflansch ca.
30 cm OK FFB in der Sprinklerzentrale bzw. -unterzentrale;
- Bauseitige statische Berechnungen der Tragkonstruktion für die anfallenden Sprinklerlasten;
- Bauseitige elektrische Netzzuleitung für die Versorgung der Sprinkleranlagenkomponenten in der SPUZ;
- Bauseitige Verkabelung innerhalb und außerhalb der Sprinklerzentrale nach AN-Vorgaben
(auf Basis von entsprechenden Kabellisten und vor Ort zugehöriger Kennzeichnung);
- Bauseitige fachgerechte Erdung des Sprinklerrohrnetzes;
- Bauseitige Brandmeldeanlage entsprechend den behördlichen Auflagen.
Alle Anlagen werden voll funktionsfähig, einschließlich aller behördlichen und versicherungstechnischen
Abnahmen sowie den Abnahmen des Bauherrenvertreters übergeben.
Die Vereibarung der Abnahmetermine gehören zum AN-Leistungsumfang. Die Prüf- und Abnahmegebühren der
Sachverständigen oder der prüfenden bzw. abnehmenden Stellen werden vom Auftraggeber übernommen.
Die Bestandsunterlagen einschl. der Wartungs- und Bedienungsanleitungen sowie die Unterlagen für eine
ordnungsgemäße Abnahme durch die Behörden und den Sachverständigen sind gedruckt und in CAD bzw in
Datenform auf CD beizustellen.

h)
Losweise Vergabe

Nein

i)
Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung
02.09.2024
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen
März 2025

j)
Nebenangebote

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

k)
Mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l)
Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden

nachgefordert.

o)
Ablauf der Angebots- und der Bindefrist

Ablauf der Angebotsfrist
10.07.2024 - 14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.07.2024

p)
Angebote sind einzureichen

q)
Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)

r)
Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

t)
Geforderte Sicherheiten

siehe Vergabeunterlagen

v)
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w)
Beurteilung der Eignung

führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
- Formblatt Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Formblatt Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Erklärung zur Eignung 124
-Vereinbarung Tariftreue
-Vereinbarung Tariftreue Nachunternehmer
etc.

x)
Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamtes
Jorge-Semprun-Platz 4
99423 Weimar
Für Kostenfolgen des Nachprüfungsverfahrens gilt § 19 (5) ThürVgG.


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